• 08.06.2015, 18:12:22
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Sondersitzung: Grundrechte als Knackpunkt der Bankgeheimnis-Debatte

Wie viel Eingriff verträgt der Rechtsstaat?

Utl.: Wie viel Eingriff verträgt der Rechtsstaat? =

Wien (PK) - Auf heftigen Widerstand stieß die Bundesregierung heute
im weiteren Verlauf der Sondersitzung des Nationalrats nicht nur mit
den Plänen zur erleichterten Konteneinsicht als Maßnahme gegen
Steuerbetrug. Vor einem "Generalangriff auf die Grundrechte der
BürgerInnen" warnten Team Stronach und NEOS in ihrem dringlich
behandelten Antrag auch bei Überlegungen, Behörden im Rahmen der
Terrorbekämpfung ausgeweitete Rechte zur Datenspeicherung zu geben.
Beispielsweise durch eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, wie
die NEOS mit zusätzlichen Entschließungsanträgen ins Treffen führten.
Die Grünen deponierten ihre Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung
ebenfalls in einem Antrag, verwehrten sich jedoch dagegen, wegen
Abfragemöglichkeiten im Kontenregister die Bevölkerung in Panik zu
versetzen. Aus Sicht der Freiheitlichen indes spiegelt die Debatte um
das Bankgeheimnis die Entwicklung Österreichs in Richtung
Überwachungsstaat wider.

Der Team Stronach-NEOS-Antrag wurde von der Mehrheit im Plenum zwar
abgelehnt, in einzelnen Punkten erhielt der Forderungskatalog aber
sogar von SPÖ und ÖVP positive Rückmeldungen. So konnten die
Koalitionsparteien dem Vorstoß für ein bundesweit einheitliches
Finanzmanagement einiges abgewinnen und sprachen sich gleichermaßen
für transparente Finanzausgleichsverhandlungen aus. In puncto
Kontoöffnung stellte die Volkpartei allerdings klar, ohne
richterlichen Beschluss dürfe eine solche durch die Finanzbehörden
nicht erfolgen, wohingegen die SPÖ den Grundrechteschutz bereits mit
einem Rechtsschutzbeauftragten gewahrt ansah. Grundsätzlich wurde
mehrmals die Notwendigkeit betont, den Grundrechteschutz im
Regierungsvorschlag bei den parlamentarischen Verhandlungen
nachzuschärfen. Ohne ausreichende Zustimmung im heutigen Plenum
blieben auch die Entschließungsanträge von Grünen und NEOS.

Kampf gegen Steuerbetrug im Spannungsfeld zwischen Überwachung....

Mit den Vorhaben der Regierung, Konten leichter öffnen zu können,
werde ein "gesellschaftspolitisches Tabu" gebrochen, ist Abgeordnete
Kathrin Nachbaur (T) überzeugt; verstärkt werde durch die Abschaffung
des Bankgeheimnisses lediglich ein Klima, in dem "Besitz und Eigentum
als anrüchig gelten". Dabei sollte die Politik lieber bei sich selber
sparen, als die Behebung der Schuldenkrise auf die SteuerzahlerInnen
abzuwälzen und Misstrauen gegen LeistungsträgerInnen zu zeigen, so
die Oppositionspolitikerin. Zumal die Regierung in eigenen Belangen -
etwa bei Bundeshaftungen - gerne den Datenschutz als Erklärung für
mangelnde Informationen heranziehe. "Das Sparbuch der Oma zu
kontrollieren, hilft nicht gegen internationalen Steuerbetrug",
bekräftigte ihr Parteikollege Leopold Steinbichler. Das Team Stronach
lehne eine Kriminalisierung der BürgerInnen und der Unternehmen
dezidiert ab, seien doch Großkonzerne hauptverantwortlich für
Steuerflucht.

"Der Staat hat die Privatsphäre der Bürger zu schützen", zog Herbert
Kickl (F) nach und warf der Regierung vor, die Freiheitsrechte der
Bevölkerung wie in einem "Überwachungsstaat" immer weiter
einzuschränken. Ähnlich wie Nachbaur warf der Freiheitliche den
Mitgliedern der Bundesregierung vor, selbst sehr restriktiv
Informationen weiterzugeben und nannte als Beispiel die Frage, ob
Bundeskanzler Werner Faymann an der jüngsten Bilderberg-Konferenz
teilgenommen hat. Eindringlich warnte FPÖ-Finanzsprecher Hubert Fuchs
ebenfalls vor der Abschaffung des Bankgeheimnisses, in der er einen
ersten Schritt sah, dem weitere wie die Abschaffung des Bargeldes
folgen würden. Bei der Betrugsbekämpfung gelte es vielmehr, die
bestehenden Werkzeuge, so etwa die internationale Amtshilfe,
anzuwenden. Sein Fraktionskollege Elmar Podgorschek beklagte die hohe
Steuer- und Abgabenlast und meinte, es gehe nicht an, unter dem
Deckmantel der Steuerbetrugsbekämpfung immer mehr Freiheitsrechte
einzuschränken.

...und Förderung von Steuergerechtigkeit

"Wir wollen nicht länger zusehen, wie das Bankgeheimnis zur
Steuerhinterziehung missbraucht wird", mit dieser Maxime setze die
Bundesregierung im Sinne der Steuerehrlichen die richtigen Schritte,
hielt Kai Jan Krainer (S) demgegenüber fest. Nur durch verbesserten
Kampf gegen Steuerbetrug seien Steuererleichterungen für den Großteil
der Bevölkerung möglich, befand er wie Angela Lueger (S). Die
Ungleichgewichte zwischen Einkommen aus Arbeit und jenen aus Vermögen
bei Steuerleistungen würden mit den Kontoregisterabfragen
transparent, so Krainer, wobei die SPÖ für einen "vernünftigen
Rechts- und Datenschutz" in diesem Zusammenhang einstehe. Lueger
skizzierte, was an den Einschaurechten der Finanzbehörden
"nachzujustieren" sei: neben einem Vier-Augen-Prinzip und einer
umfassenden Dokumentation bedürfe es zur Kontoöffnung auch eines
richterlichen Beschlusses oder der Zustimmung eines
Rechtsschutzbeauftragten. Bei der großen Masse der ArbeitnehmerInnen
werde schon immer der Lohn automatisch an das Finanzamt gemeldet, das
störe Team Stronach und NEOS aber nicht, konterte SPÖ-Abgeordneter
Christoph Matznetter, der die beiden Fraktionen aufforderte, endlich
aufzuhören, "die Verteidiger der Schwarzgeldmillionäre zu spielen".
Wolfgang Katzian (S) wies die Vorwürfe von Spitzelstaat und
Generalverdacht scharf zurück und unterstrich seinerseits, es gehe
bei den geplanten Maßnahmen bloß darum, die Möglichkeiten zu
schaffen, gegen "Ungereimtheiten" vorzugehen.

"Panikmache" warf Bruno Rossmann (G) den MandatarInnen von Team
Stronach und NEOS vor, entbehre der Vorwurf, die BürgerInnen würden
mit den anvisierten Novellen zur Steuerbetrugsbekämpfung unter
Generalverdacht gestellt, doch jeglicher sachlichen Grundlage.
Tatsächlich bezögen sich Abfragen im Kontenregister nicht auf
Abflüsse aus den Konten, sondern verdeutlichten nur, über wie viele
Konten einzelne Personen verfügen. Österreich tue gut daran, stärker
im Kampf gegen Steuerbetrug aufzutreten, so der Grünen-
Budgetsprecher, immerhin sei das Land auch mit dem
Informationsaustausch über Kontodaten ausländischer SteuerzahlerInnen
zögerlich verfahren. Generell versicherte Rossmann, seine Fraktion
sei bei Kontodatenabfragen der "Garant für eine rechtsstaatliche
Lösung mit richterlichem Beschluss". Jakob Auer (V) urgierte
ebenfalls eine gerichtliche Bewilligung zur Konteneinsicht und konnte
sich überdies Betragsgrenzen bei der Erfassung von Kapitalflüssen
vorstellen. Nicht zuletzt um die Verwaltungskosten bei der Umsetzung
der Maßnahme mit ihrem Nutzen im Gleichgewicht zu halten, wie er
sagte. Als Vorsitzender des Finanzausschusses regte Andreas
Zakostelsky (V) an, derartige Sachfragen schon vor den
Ausschussberatungen über den Novellenentwurf abzuklären, mit dem Ziel
einer parteiübergreifenden Lösung. "Österreich braucht Reformen",
betonte er, zur konjunkturellen Belebung sei die anvisierte
Steuerreform mit 5,2 Mrd. € an Entlastungen jedenfalls notwendig.
Ungeachtet dessen dürften BürgerInnen und Unternehmen nicht
automatisch unter Generalverdacht gestellt werden.

Vorratsdatenspeicherung weiterhin Thema im Nationalrat

"Einen sorglosen Umgang mit Grundrechten" macht Nikolaus Alm (N)
nicht nur im Zusammenhang mit Abfragen im Kontoregister aus. Um
Klarheit über alle schon bestehenden Eingriffe in die Privatsphäre
der BürgerInnen zu erhalten, sei eine "Überwachungsgesamtrechnung"
für die Republik notwendig; die Bundesregierung solle daher sämtliche
Befugnisse zur Überwachung von BürgerInnen evaluieren, drängt der
NEOS-Sprecher für Innere Angelegenheiten. In einem eigens
eingebrachten Entschließungsantrag forderte Alm die Aufhebung aller
Gesetze, die sich bei einer derartigen Analyse als unverhältnismäßig
herausstellen. Überdies sind in seinen Augen auch künftige
Gesetzesbestimmungen, die Bürgerrechte einschränken, auf ihre
Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit jährlich zu überprüfen. In
einem weiteren Entschließungsantrag unterstrich NEOS-Mandatar
Nikolaus Scherak einmal mehr das Nein seiner Fraktion zu einer
allfälligen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, wobei er
argumentierte, die Bekämpfung terroristischer und krimineller
Aktivitäten dürfe nicht als Rechtfertigung dienen, das Recht auf
Privatsphäre, Meinungsfreiheit oder andere Grundrechte
unverhältnismäßig, anlasslos und dauerhaft einzuschränken. Vielmehr
sollten bestehende Instrumente wie etwa der Datenaustausch zwischen
den EU-Staaten via Europol und Eurojust endlich voll ausgeschöpft
werden. Die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger müsse jedenfalls die
ultimative Maxime politischen Handelns werden. Nicht Transparenz der
BürgerInnen, sondern Transparenz des Staates brauchen wir, betonte
Rainer Hable (N) mit Blick auf die Aktenschwärzungen im
Untersuchungsausschuss. Einschau in die Konten sei Einschau ins
Privatleben, empörte er sich.

Albert Steinhauser stellte mit Nachdruck klar, dass für die Grünen
neben einer systematischen, ansatzlosen und personenbezogenen
Vorratsdatenspeicherung auch eine Ermächtigung zur Sammlung von
Fingerabdrücken und IP-Adressen im Finanzstrafgesetz nicht in Frage
kommt. Peter Pilz (G) forderte in einem Entschließungsantrag die
Bundesregierung auf, von derartigen Plänen Abstand zu nehmen,
bescheinigte dem Finanzminister allerdings, sich beim Thema
Kontoeinschau in die richtige Richtung zu bewegen. Ohne vollen
Rechtsschutz werde es aber keine Zustimmung der Grünen geben,
kündigte Pilz an, was Christoph Hagen vom Team Stonach wiederum mit
der Bemerkung quittierte, die Grünen seien nun der Steigbügelhalter
der Regierung. Pilz brachte aber auch die Kritik seiner Fraktion an
den Überwachungsaktivitäten und Bespitzelungen von ausländischen
Nachrichtendiensten in Österreich zur Sprache und forderte in einer
weiteren Initiative u.a. stärkeren Datenschutz auf EU-Ebene. Die
Einführung des zentralen Kontoregisters bedeute nicht die
Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, stellte ÖVP-
Justizsprecherin Michaela Steinacker klar. Bei der Einschau in
Privatkonten seien jedenfalls noch Nachschärfungen notwendig,
Kontoöffnung dürfe nur die ultima ratio sein, auch müsse es die
Möglichkeit eines Rechtsmittels geben, steckte sie den Standpunkt der
Volkspartei ab. (Schluss Nationalrat) rei/hof

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