• 08.06.2015, 09:45:33
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Patientenanwaltschaft muss dringend reformiert werden

Der gelebte Tätigkeitsbereich geht sowohl an der gesetzlichen Vorgabe als auch am Patientennutzen vorbei

Utl.: Der gelebte Tätigkeitsbereich geht sowohl an der gesetzlichen
Vorgabe als auch am Patientennutzen vorbei =

Wien (OTS) - "Mit seinen Aussagen vom heutigen Tag beweist der NÖ
Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger, dass er nur mangelhafte
Sachkenntnis besitzt , sich nicht für die Belange der Patientinnen
und Patienten interessiert und sich darüber hinaus auch in Bereiche
einmischt, für die er nicht zuständig ist", meint Dr. Christoph
Reisner, Präsident der NÖ Ärztekammer.

Alleine im Bereich der Krankenhäuser, dem einzigen
Zuständigkeitsbereich der Patientenanwaltschaft, gibt es genügend
Missstände. Doch hier schweigt er beharrlich. "Ob es daran liegt,
dass sein Arbeitgeber gleichzeitig Betreiber der NÖ
Landeskrankenhäuser ist?"

Erschreckend mangelhafte Fachkenntnis

Seine Aussagen über Medikamente und Hausapotheken beweisen auch, dass
er im Bereich der ärztlichen Niederlassung nur unzureichende
Fachkenntnis besitzt. "Pharmazeuten sind spezialisiert, Medikamente
herzustellen. Für die medizinische Verwendung der Medikamente, und
somit die Verordnung sind ausschließlich die Ärzte spezialisiert,
somit legitimiert und somit auch verantwortlich. Ein Patientenanwalt,
der das nicht weiß ist fehl am Platz", so Präsident Dr. Reisner
weiter.

Dr. Bachinger scheint auch die Bedürfnisse der Patienten die er
angeblich vertritt nicht zu kennen, oder er ignoriert sie beharrlich.
Österreichweite Umfragen sehen den Wunsch der Bevölkerung nach einer
Medikamentenabgabe direkt beim Arzt bei über 80 Prozent, selbst in
der Großstadt Wien bei etwa 50 Prozent. "Ein Patient wird nicht von
einem Rezept gesund, sondern von einem geeigneten und möglichst rasch
verabreichten Medikament. Das macht die ärztlichen Hausapotheken
speziell auf dem Land zur idealen Form der Medikamentendistribution."

Auch sein Kommentar zu dem Wartezeiten auf MRI Untersuchungen weist
auf mangelnde Sachkenntnis hin. Die Limitierung von Leistungen sind
der einzige Grund für lange Wartezeiten auf diese
Spezialuntersuchungen, die immer mehr Indikationen finden. Kein
Unternehmer - und auch kein Radiologe - kann es sich leisten,
Leistungen anzubieten, die nicht entlohnt werden.

Dringender Reformbedarf bei der Patientenanwaltschaft

"Und wenn Dr. Bachinger schon mit international herzeigbaren Modellen
kommt, dann sollte er etwas genauer recherchieren", so Dr. Reisner
weiter. "Das Gesundheitssystem der Schweiz beispielsweise ist nicht
nur patientenfreundlich, sondern auch ökonomisch höchst effizient.
Vor allem in den Kantonen, in denen es eine komplette
Niederlassungsfreiheit für ärztliche Hausapotheken und öffentliche
Apotheken gibt, wie etwa in der Großstadt Zürich. Das ist anhand
konkreter Zahlen belegbar. Mit mittelalterlichen,
patientenfeindlichen und an den Ostblock erinnernden Regelungen wie
sie in unserem Gesundheitssystem noch vorhanden sind, wird man nie
eine vernünftige und gleichzeitig ökonomische Versorgung der Menschen
erreichen können."

Die Konsequenz aus diesen Aussagen ist aus Sicht von Präsident Dr.
Reisner logisch: "Ich fordere aus diesen Gründen einerseits eine
Fortbildungsverpflichtung der Patientenanwälte identisch mit der
Fortbildungsverpflichtung der Ärzte und andererseits eine Wahl der
Patientenanwälte direkt durch die Patienten."

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