- 07.06.2015, 10:00:16
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Salzburg, Tirol und Vorarlberg fordern zugesagte Nachbesserungen bei Steuerreform ein
Stellungnahmen der westlichen Bundesländer weisen auf notwendigen Korrekturbedarf im Begutachtungsentwurf der Steuerreform hin
Utl.: Stellungnahmen der westlichen Bundesländer weisen auf
notwendigen Korrekturbedarf im Begutachtungsentwurf der
Steuerreform hin =
Salzburg (OTS) - (LK) "Salzburg, Tirol und Vorarlberg eint der
Einsatz für gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft - insbesondere
natürlich für die Tourismuswirtschaft und den Mittelstand. Alle drei
Länder betonen weiters ausdrücklich, dass die Übergabe von
Grundstücken für Betriebe und Familien auch in Westösterreich
leistbar bleiben muss", so heute, Sonntag, die Landeshauptleute Dr.
Wilfried Haslauer, Günther Platter und Mag. Markus Wallner unisono.
Besonders in den Bereichen der Grunderwerbssteuer, der Abschreibungen
und der Mehrwertsteuer bestehe aus Sicht Westösterreichs konkreter
Handlungsbedarf. Dies habe man in den aktuellen Stellungnahmen zum
Entwurf Steuerreform noch einmal deutlich gemacht. "Wir fordern mit
Nachdruck ein, dass die in diesen Punkten zugesagten Verbesserungen
nun klar in einen haltbaren rechtlichen Rahmen gegossen werden und
nicht etwa durch allfällige andere Bestimmungen konterkariert
werden", unterstrichen die Landeshauptleute.
Grunderwerbssteuer - Übergaben müssen leistbar bleiben
Die Landeshauptleute von Salzburg, Tirol und Vorarlberg gehen davon
aus, dass, wie zugesagt, der Immobilienpreisspiegel als Grundlage für
die Grunderwerbssteuer heran genommen wird (mit einem 30%-igen
Abschlag), sowie
•im betrieblichen Bereich in 2 Optionen vorgegangen werden kann
(entweder Freibetrag 900.000 Euro - und dann Stufenmodell oder
Begrenzung mit 0,5 % des Verkehrswertes) und
•es bezüglich der Eintragungsgebühren (Gerichtsgebührengesetz) zu
einer Entlastung kommen wird.
Zudem fordern die Landeshauptleute, dass bei unentgeltlichen
Liegenschaftsübertragungen mitübernommene Lasten nicht mit dem
Höchststeuersatz zu belasten sind. Dies gilt sinngemäß auch für den
Privatbereich im Zusammenhang mit der Übernahme von Wohnrechten, die
als Belastung ebenfalls zum höchsten Grunderwerbsteuersatz zu
versteuern wären. Dies wäre sowohl aus Sicht der Wirtschaft, - gerade
im Tourismus sind die Gebäude aufgrund des hohen Investitionsdrucks
oft stark belastet - als auch aufgrund der hohen Grundstückspreise in
Westösterreich für private Familien eine unzumutbare Belastung. "Eine
Benachteiligung darf es nicht geben, wenn innerhalb einer Familie ein
Wohnrecht eingeräumt wird - dies ist gerade in unseren Bundesländern
gängige Praxis", erklärten Haslauer, Platter und Wallner.
Umsatzsteuergesetz - Nachschärfungen notwendig
Im Bereich der Umsatzsteuer sehen die Landeshauptleute die
Notwendigkeit von Nachschärfungen in der Frage des
Mehrwertsteuersatzes von 13 Prozent im Bereich der Beherbergung.
Salzburg, Tirol und Vorarlberg fordern, dass die Zusage eingehalten
wird, einen bestimmten Anteil des Zimmerpreises z.B. im Bereich Halb-
oder Vollpension auf den Bereich Verpflegung (USt-Satz 10%)
anzurechnen. Die entsprechende Verordnung müsse hier Klarheit
schaffen.
Abschreibungen - realistische Nutzungsdauern zugrunde legen
Die Landeshauptleute fordern außerdem die Einhaltung der Zusagen ein,
dass die Möglichkeit geschaffen wird, in der jene beweglichen
Gegenstände, die bisher durch Einbau als mit dem Gebäude fest
verbunden und daher als unbeweglich behandelt wurden, nunmehr nach
der betriebsüblichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden können. Dies
soll für sanitäre Einrichtungen, Bäder, Bodenbeläge, Vertäfelungen,
etc. gelten. Auch hier brauche es Klarstellungen in der
entsprechenden Richtlinie.
"Grundsätzlich begrüßen wir die Entlastung für breite
Bevölkerungsgruppen, die durch die Steuerreform erreicht wird. Umso
wichtiger ist es, dass die erwähnten Nachbesserungen für die Betriebe
- und hier insbesondere für Tourismusbetriebe und den Mittelstand
insgesamt - sowie Familien umgesetzt werden. Darüber herrscht in
Salzburg, Tirol und Vorarlberg Konsens", schlossen die
Landeshauptleute Haslauer, Platter und Wallner. t126-30b
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