• 03.06.2015, 17:42:40
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  • OTS0238 OTW0238

Appell an Ärzte: Arbeitszeitüberschreitungen melden

Die Zustände für Spitalsärzte im KAV sind teils untragbar. Ärztekammer und Asklepios dokumentieren Missstände und leiten im Bedarfsfall rechtliche Schritte ein

Utl.: Die Zustände für Spitalsärzte im KAV sind teils untragbar.
Ärztekammer und Asklepios dokumentieren Missstände und leiten
im Bedarfsfall rechtliche Schritte ein =

Wien (OTS) - Das von Asklepios organisierte Symposium zu
"Arbeitsrecht und Arbeitsstreik" mit Univ.-Prof. Dr. Klaus Firlei,
Arbeitsrechtsexperte an an der Universität Salzburg, brachte wichtige
Erkenntnisse und zeigte den hohen Bedarf an rechtlicher Unterstützung
für Spitalsärzte zum Arbeitszeitgesetz.

Das Opt-out ist eine sozialpolitische Ungeheuerlichkeit

Die Ermöglichung eines Opt-Outs im neuen
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz schreibt einen völligen
Fremdkörper im Arbeitsrecht fest. Firlei fordert, das Opt-out sofort
abzuschaffen und gleichzeitig unverzüglich alle Rahmenbedingungen für
die verringerten Arbeitszeiten zu schaffen.
Eine aktuelle KAV-Betriebsvereinbarung verbietet ein Opt-Out. Eine
geänderte, rückwirkend gültige Vereinbarung, die ein Opt-Out erlaubt,
wurde von Asklepios bereits zur Anzeige gebracht.

Asklepios wird im Ernstfall zu Streik aufrufen

Auch nicht kollektivvertragsfähige Gewerkschaften können einen
rechtmäßigen Streik organisieren - damit ist Asklepios befähigt und
berechtigt, einen Streik auszurufen. Streik gilt als Grundrecht jedes
Arbeitnehmers, unabhängig von einer offiziellen
Gewerkschaftsmitgliedschaft. Die Streikbereitschaft unter den
österreichischen Ärzten ist hoch, wie aktuelle Umfragen belegen.

Asklepios fordert Teilnahme an Verhandlungen

Die Kollektivvertragsfähigkeit ist beantragt. Nach Erhalt der
Kollektivvertragsfähigkeit fordert Asklepios nicht zuletzt aufgrund
der Mitgliederzahl die Teilnahme an Gehaltsverhandlungen und wird
diese im Bedarfsfall bei Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof
einklagen.

Appell an Ärzte, Arbeitszeitüberschreitungen zu melden!

In vielen KAV- Abteilungen wurden auch ein halbes Jahr nach
Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes keine ordentlichen bzw.
überhaupt keine Zeiterfassungen implementiert - es kommt zu teilweise
massiven rechtswidrigen Arbeitszeitüberschreitungen.
Die Ärztekammer und Asklepios rufen dazu auf sämtliche
Überschreitungen oder Vorkommnisse zu dokumentieren und an Asklepios
und die Rechtsabteilungen der Ärztekammer Wien zu übermitteln. Diese
werden eingehend geprüft und bei Unzulässigkeit zur sofortigen
Anzeige beim Arbeitsinspektorat gebracht.

Handlungsanleitungen und näherer Informationen dazu unter
www.aerztegewerkschaft.at

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