- 02.06.2015, 14:39:56
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Stronach/Dietrich: Wohnsitzangaben von Drittstaatsangehörigen müssen überprüft werden
Empfehlungen des Rechnungshofs umgehend umsetzen
Utl.: Empfehlungen des Rechnungshofs umgehend umsetzen =
Wien (OTS) - "Während die Bundesregierung die österreichischen
Steuerzahler mittlerweile bis auf die Unterhosen durchleuchten will,
damit ihr nur ja kein Euro entgeht, können andere für sich und ihre
Angehörigen scheinbar mühelos Leistungen von der Sozialversicherung
beziehen - ohne überhaupt in Österreich wohnhaft zu sein oder hier
einer Beschäftigung nachzugehen. Das ist nicht nur ungerecht, sondern
ein deutliches Zeichen für unseren aufgeblähten und unflexiblen
Verwaltungsapparat. Es muss doch im Zeitalter des Internets möglich
sein, dass ein automatischer Datenaustausch zwischen allen
Sozialversicherungsträgern und dem Zentralmelderegister besteht",
stellt Team Stronach Klubobfrau und Sozialsprecherin Waltraud
Dietrich zur Gebarungsprüfung "Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt
als Anspruchsvoraussetzung in der Sozialversicherung" des
Rechnungshofs fest.
In der österreichischen Krankenversicherung gibt es einige
Tatbestände, die den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt als
Anspruchsvoraussetzung definieren, so z.B. bei der
Selbstversicherung, der Mitversicherung von Angehörigen aber auch
beim Pflegegeld. Dies führt dazu, dass auch nach einem Aufenthalt von
nur 90 Tagen, wie z.B. im Falle eines Reise-Visums, Leistungen
bezogen werden können, auch wenn der Anspruchssteller gar nicht mehr
in Österreich befindet. "Hier weiß die rechte Hand offenbar nicht,
was die linke tut, kritisiert Dietrich, dass einige
Krankenversicherungsanstalten eine Überprüfung der Angaben als nicht
zulässig erachten, andere sich wiederum darauf verlassen, dass die
Meldebehörden die Wohnsitz- bzw. Aufenthaltsangaben überprüfen.
"Das ist hart verdientes Steuergeld, das hier versickert. Dieses
"Datenleck" zu schließen, sollte sich die rot-schwarze Regierung
vorrangig zur Aufgabe zu machen, anstatt alle Bürger mit der
Abschaffung des Bankgeheimnisses unter Generalverdacht stellen zu
wollen", mahnt Dietrich. Das Team Stronach unterstützt deshalb die
Forderung des Rechnungshofs, "die Missbrauchsbekämpfung im
Sozialsystem in Abstimmung mit den Krankenversicherungsträgern zu
stärken".
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