- 02.06.2015, 13:14:48
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Beschaffung von Funkgeräten: Verteidigungsministerium wird Empfehlungen des Rechnungshofes umsetzen
Wien (OTS) - Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
hat im Jahr 2007 einen Kaufvertrag über das Truppenfunksystem CONRAD
(COmbat Net RADio) abgeschlossen. Inhalt des Vertrages war die
Lieferung von 5.000 Funkgeräten sowie den dazugehörigen
Systemkomponenten. Diese Geräte verfügen über eine automatische
Verschlüsselung. Das Vorgänger-System wurde bereits mehr als 30 Jahre
verwendet und war daher technologisch überholt.
Der Rechnungshof kritisiert in seinem vorliegenden Bericht den
Vorgang der Beschaffung. Das BMLVS nimmt die Empfehlungen des RH zur
Kenntnis. Es wird diese, so wie viele Empfehlungen in der
Vergangenheit, bei künftigen Beschaffungen berücksichtigen. Unter
anderem wurde im Jahr 2010 festgelegt, dass militärische
Pflichtenhefte, die die Grundlage jeder Beschaffung sind,
ausschließlich auf Basis von bestehenden Planungsdokumenten erstellt
werden dürfen.
Zum Vorwurf des RH, wonach die Kosten für den Lebenszyklus der
Funkgeräte nicht ausreichend vorgelegen sind, stellt das BMLVS fest,
dass zum Zeitpunkt der Beschaffung eine standardisierte Berechnung
der Lebenszykluskosten nicht vorhanden war. Erst im Jahr 2011 wurde
die Richtlinie "System Lebenskostenmanagement" eingeführt.
Die Lieferfirma musste für die verzögerte Lieferung eine Strafe von
1,55 Millionen Euro zahlen. Der RH kritisierte, dass diese Strafe vom
BMLVS mit zusätzlichen Leistungen gegengerechnet wurde. Dazu merkt
das BMLVS an, dass für die Gegenrechnung, die im Jahr 2011 erfolgte,
das Preisniveau des Jahres 2006 herangezogen wurde. Dadurch hat sich
das BMLVS eine Preissteigerung erspart.
Die Kritik des RH, wonach das Truppenfunkgerät CONRAD nicht bei
Auslandseinsätzen zur Anwendung kam, obwohl es dafür beschafft wurde,
weist das BMLVS insofern zurück, als dass das System bei den
Verstärkungskräften sowohl im Kosovo wie auch in Bosnien im Einsatz
war.
Zum Vorwurf, wonach während des Beschaffungsvorgangs keine Regeln für
Korruptionsbekämpfung zur Verfügung standen, merkt das BMLVS an, dass
seit 2009 ein Verhaltenskodex für das BMLVS besteht. Dies wurde vom
RH positiv anerkannt.
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