- 31.05.2015, 16:16:23
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Entwurf zum Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz tritt Grundrechte mit Füßen
Ohne gerichtliches Verfahren sollen künftig Kapitalgesellschaften gelöscht werden und Einträge ins Firmenbuch erfolgen können.
Utl.: Ohne gerichtliches Verfahren sollen künftig
Kapitalgesellschaften gelöscht werden und Einträge ins
Firmenbuch erfolgen können. =
Wien (OTS) - Nach Registrierkassenpflicht und Kontoöffnung sorgt
erneut ein Gesetzesentwurf der Steuerreform für Aufregung: jener zur
Sozialbetrugsbekämpfung und darin konkret die Punkte zur Bekämpfung
von Scheinfirmen und zum Austausch von Daten. "Der Entwurf steht in
keinem Verhältnis zu üblichen Rechtsmitteln", kritisiert
Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker. "Er gehört nachgeschärft", heißt
es aus der Wirtschaftskammer.
Künftig soll schon beim Verdacht auf eine Scheinfirma eine Reihe an
Konsequenzen in Kraft treten: Der Bescheid ergeht etwa an die
Gewerbebehörde, das Unternehmen erhält einen Vermerk im Firmenbuch.
Bei einer Kapitalgesellschaft erfolgt die Löschung dieser. Bis auf
Weiteres darf das Unternehmen keine Mitarbeiter anstellen.
Die Konsequenzen kann der Unternehmer im Falle des Verdachts mit
einem Widerspruch hinauszögern. Während dieser in den meisten Fällen
der Abgabenordnung innerhalb von vier Wochen schriftlich erfolgen
kann, bleibt ihm im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz eine Woche - fünf
Werktage -, um persönlich bei der zuständigen Abgabenbehörde, dem
Finanzamt, vorzusprechen. Die Frist beginnt mit dem Tag der
Zustellung, die elektronisch oder per Post erfolgen kann, aber von
der Behörde nicht nachgewiesen werden muss. Erst mit dem Widerspruch
wird ein ordentliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Kritik üben Vertreter der Wirtschaft vor allem an einem Punkt der
Gesetzesvorlage, in der es um den Datenaustausch zwischen
Kooperationsstellen wie Gebietskrankenkassen, Finanzamt oder
Staatsanwaltschaft geht. Sie orten aufgrund einer Pauschalregelung
einen Eingriff in die Grundrechte der Unternehmer
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