• 28.05.2015, 13:44:10
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E-Zigarette: Verfassungsgerichtshof soll entscheiden

Händler und Arbeitnehmer fürchten um Existenz, Klage beim Verfassungsgerichtshof soll Klarheit bringen ob in Österreich lobbyistisches Gesetz rechtens ist!

Utl.: Händler und Arbeitnehmer fürchten um Existenz, Klage beim
Verfassungsgerichtshof soll Klarheit bringen ob in Österreich
lobbyistisches Gesetz rechtens ist! =

Wien (OTS) - Die Händlervereinigung der E-Zigarettenhändler VFFED
klagt gegen das aktuelle Tabakmonopolgesetz, denn ab spätestens 1.
Oktober ist es diesen Händlern untersagt Liquids welche benötigt
werden um elektrische Zigaretten zu betreiben in ihrem Sortiment zu
führen.

Dies dürften ab diesem Zeitpunkt nur noch Trafikanten. Wie obskur das
Ganze ist? Z.B. dürften Händler Kaffeemaschinen verkaufen, passende
Kapseln zum Gerät allerdings nicht!

Die Händler brachten ihre Einwände zum Verfassungsgerichtshof, da
diese Gesetzesänderung ihre laut österreichischer Verfassung
festgelegten Rechte beschneidet. Diese Meinung teilte der
Verfassungsgerichtshof, nahm die Individualbeschwerde an und forderte
das Bundeskanzleramt auf, binnen 8 Wochen Stellung zu beziehen.

Die Stellungnahme des Bundeskanzleramtes bezieht sich zu ein viertel
auf den Jugend- und Gesundheitsschutzes da nur Trafikanten diesen
Schutz "garantieren" können. Wäre es nicht beängstigend könnte man
darüber laut lachen, meint Obmann Baburek Thomas. Für ihn stellt sich
die Frage: "woher haben unsere "Kinder" dann blos die Zigaretten"?
"Als ob durch den Verkauf durch Trafikanten Artikel gesünder werden"
fährt er fort. Die restlichen Seiten der Stellungnahme des
Bundeskanzleramtes beschreiben (betrifft drei viertel des Schreibens)
die Einkommenssicherung der Trafikanten und das dies eine
sozialpolitische Entscheidung war!

Sozialpolitische Entscheidung!!! Das bedeutet das rund 70 Händler mit
250 Mitarbeitern sozialpolitisch uninteressant, wogegen natürlich ca.
6000 Trafikanten schützenswert sind.

Damit die Nahversorgung garantiert werden kann muss das Zubehör der
elektrischen Zigarette natürlich dem Tabakmonopol unterstellt werden,
schmunzelt Baburek. Warum jedoch den 70 bestehenden Händlern das
Leben erschwert wird ist nicht nachvollziehbar, so wären es dann rund
6070 Händler welche die angesprochene Nahversorgung garantieren
könnten!
Der tatsächliche und einzige Grund warum diese lobbyistische
Änderung des Tabakmonopolgesetzes durchgesetzt wurde findet sich
ziemlich am Ende der 27seitigen Stellungnahme, welche verzweifelt
versucht die Verfassungsrichter in die irre zu führen:

"Zielsetzungen des Monopols. Durch eine strenge Reglementierung des
Handels mit Tabakwaren und ein funktionierendes Trafikensystem wird
insbesondere die Sicherung des Steueraufkommens…"

"Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit der Trafikanten auf den
Tabakerzeugnissen verwandte Produkte soll die Existenz des
Trafikensystems sichern und dient damit [indirekt] diesen -
zweifellos im öffentlichen Interesse gelegenen - fiskalpolitischen
Zielsetzungen. Es sei auch darauf hingewiesen, dass durch die
Einbeziehung in das Monopolsystem eine künftige Besteuerung von
EZigaretten (Liquids) über eine Art Sonderverbrauchsteuer, besser
genutzt werden könnte."

"Tabaksteuer" auf Liquids für E-Zigaretten! Herr Finanzminister, Herr
Bundeskanzler,- das haben sie geschickt eingefädelt!

Auch die dampfende Bevölkerung (Nutzer von E-Zigaretten) will sich
dieser Willkür nicht fügen und ruft zur Demo/ Protestmarsch auf!

Wann:
in Wien: Freitag, 29. Mai um 14.00 Uhr beim Gesundheitsministerium,
ca 15.00 Uhr vor dem Parlament!
In Innsbruck: Maria Theresienstrasse

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