• 28.05.2015, 10:44:38
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NÖGKK: Gut versichert im Urlaub

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) hilft auf Reisen – ab 1. Juli auch in Bosnien-Herzegowina gültig

Utl.: Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) hilft auf Reisen

ab 1. Juli auch in Bosnien-Herzegowina gültig =

St. Pölten (OTS) - Die schönste Zeit des Jahres - die Urlaubszeit -
steht vor der Tür. Doch auch auf Reisen ist man vor Krankheiten und
Unfällen nicht gefeit. Tipp der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK):
Kümmern Sie sich rechtzeitig vor Urlaubsbeginn um den richtigen
Krankenversicherungsschutz - denn je nach Reiseziel gelten andere
Bestimmungen.

Urlaub im Inland

Wer seinen Urlaub in Österreich verbringt, kann sich mit der e-card
bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie
Vertragsspitälern behandeln lassen. Wichtig dabei ist die Info, dass
man sich auf Urlaub befindet und bei der NÖGKK versichert ist
(benötigt die Ärztin/der Arzt für die Abrechnung mit der
Krankenkasse).

Urlaub im Ausland

In den EU- und EWR-Staaten, in der Schweiz, in Mazedonien, Serbien*
und Bosnien-Herzegowina* (ab 1. Juli 2015) gehört die e-card
ebenfalls ins Reisegepäck: Denn auf ihrer Rückseite befindet sich die
Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die bei allen
Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie öffentlichen Spitälern in
diesen Ländern verwendet werden kann. Der ausländische
Krankenversicherungsträger rechnet direkt mit der NÖGKK ab. Sollte in
Einzelfällen die EKVK abgelehnt und auf Barzahlung bestanden werden,
dann muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen
lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und Privatärztinnen bzw.
Privatärzte. Dort muss - wie in Österreich - die Rechnung vorerst
selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Originalrechnung und
Zahlungsbestätigung gibt es bei der NÖGKK eine Kostenerstattung.

Für Reisen in die Türkei und Montenegro gibt es nach wie vor einen
Urlaubskrankenschein. Diesen bekommt man beim Dienstgeber oder bei
der NÖGKK. Der Urlaubskrankenschein muss vor Beginn der ärztlichen
Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen
ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann können
ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spital auf Kosten der
Krankenkasse in Anspruch genommen werden.

Mit allen anderen Staaten hat Österreich keine
Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wer z. B. in die USA, nach
Australien oder Afrika reist und dort ärztliche Behandlung braucht,
hat die anfallenden Arzt- und Behandlungskosten selbst zu zahlen. Die
Rechnung kann dann bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Allerdings ist die Kostenerstattung meist geringer als der
tatsächliche Betrag, weshalb eine zusätzliche
Reisekrankenversicherung zu empfehlen ist. Generell ist es ratsam,
eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Diese deckt
eventuelle Selbstbehalte bzw. Behandlungskosten, die nicht in den
Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen - etwa den
Heimtransport bei Unfällen oder schweren Erkrankungen.

Hinweis: Wer auf Grund fehlender Vorversicherungszeiten keine gültige
EKVK (**** auf der Rückseite der e-card) besitzt, kann in den
NÖGKK-Service-Centern - rechtzeitig vor Urlaubsantritt - eine
"Provisorische Ersatzbescheinigung" beantragen.

NÖGKK hilft bei Problemen: NÖGKK-Ombudsfrau Ilse Schindlegger rät:
"Wenn Sie im Urlaub Probleme mit der EKVK hatten, wenden Sie sich an
uns. Wir werden uns jeden Fall speziell ansehen und versuchen, eine
Lösung zu finden."

NÖ Gebietskrankenkasse
Ombudsstelle
Tel.: 050899-5011
[email protected]
www.noegkk.at

*in Serbien und Bosnien-Herzegowina ist die EKVK beim zuständigen
Sozialversicherungsträger gegen eine gültige Anspruchsberechtigung
umzutauschen

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