• 14.05.2015, 14:16:47
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HCB-Skandal – LR Gerhard Köfer: „Kompetenz-Wirrwarr in der Verwaltung endlich beenden!“

Umfassende Änderungen in der Landesverwaltung müssen her

Utl.: Umfassende Änderungen in der Landesverwaltung müssen her =

Klagenfurt (OTS) - Einen klaren Handlungsauftrag zu umfassenden
Änderungen in der Landesverwaltung sieht Kärntens Landesrat Gerhard
Köfer nach den gestern, Mittwoch, im HCB-U-Ausschuss des Landtages
stattgefundenen Zeugeneinvernahmen: "Wenn sich der Zeuge Kurt Hellig
meiner seit Monaten vertretenen Haltung anschließt und von einem
Versagen auf allen Ebenen oder gar von einem Multiorganversagen
spricht, dann sollte klar sein, dass es in manchen Bereichen der
Verwaltung so nicht mehr weitergehen kann. Nach der Vorlage des
Berichtes der Funk-Kommission muss es nicht nur personelle
Konsequenzen in der Landesregierung geben. Es braucht auch Maßnahmen,
die das Kompetenz-Wirrwarr in der Regierung umgehend beenden." Köfer
tritt vehement für eine intensivere Zusammenführung der Umwelt-,
Landwirtschafts- und Gesundheitsabteilung ein. "Der HCB-Skandal
zeigt, dass die verwaltungstechnischen Abläufe - insbesondere
zwischen den verschiedenen Behörden - nicht auf Dialog, Kooperation
und Zusammenarbeit aufgebaut sind. Die linke Hand weiß oft nicht, was
die rechte tut - das haben zahlreiche Zeugen vor dem U-Ausschuss
übereinstimmend bestätigt." Er, Köfer, verlangt zudem, dass das
Verantwortungs-Ping-Pong-Spiel von Politik und Verwaltung endlich
eingestellt wird. "Auch wenn es dafür Zwangsmaßnahmen bedarf."

Darüber hinaus fordert Köfer von LH Kaiser und den Vertretern der
Koalition einmal mehr Mut zur Wahrheit. "Im U-Ausschuss ist es oft
passiert, dass sich Zeugen untereinander deutlich widersprochen
haben. Diese Widersprüchlichkeiten gilt es in den nächsten Wochen
vollinhaltlich aufzuklären. Unser Mitglied im U-Ausschuss, der stv.
Vorsitzende Hartmut Prasch, wird dazu weitere Zeugenladungen bzw. die
neuerliche Ladung von wichtigen Verantwortungsträgern beantragen."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | STK

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