Allgemeine Internet-Überwachung droht

Utl.: Allgemeine Internet-Überwachung droht =
Wien (OTS) - Beim geplanten Staatsschutzgesetz stößt nicht nur
der Einsatz von V-Leuten auf Kritik. "Die Verfassungsschützer könnten
jeden Beliebigen im Internet überwachen, ohne dafür irgendwo
Rechenschaft ablegen zu müssen", warnt Harald Kapper, Geschäftsführer
des Internet-Providers kapper.net. "Die Polizei darf heute schon
Internet-Adressen und Bewegungsmuster verfolgen, aber das nur
richterlich kontrolliert und protokolliert. Dieser Schutz muss
erhalten bleiben."
Der Entwurf des Staatsschutzgesetzes sieht vor, dass die Behörden das
Handy und die Internet-Nutzung von Verdächtigen - und ihren Bekannten
- beobachten dürfen. Ob jemand als verdächtig gilt, entscheiden die
Ermittler natürlich selbst.
Wenn jemand ins Visier der Behörden gerät, müssten die Telekom-Firmen
und Provider jederzeit bekanntgeben, welche Standortdaten sein Handy
liefert und mit welcher IP-Adresse er im Netz unterwegs ist. "Das
sind tiefe Eingriffe in die Privatsphäre und die Grundrechte, die
unbedingt Kontrolle und Transparenz erfordern", betont Kapper. "Sonst
könnte im Prinzip jeder von uns heimlich von den Behörden beobachtet
werden." Nachsatz: "Wir wollen keine österreichische NSA." Kapper
gehört dem Vorstand des Provider-Verbands ISPA an und setzt sich auch
dort besonders für den starken österreichischen Datenschutz ein.
Wer bewacht die Wächter?
Die Lösung ist eigentlich schon vorhanden: In Österreich gibt es seit
2012 die sogenannte Durchlaufstelle für den kontrollierten Austausch
zwischen Polizei und Providern. Diese Durchlaufstelle ist eine
gesicherte Computeranlage, die als geschützter Briefkasten dient.
Fordert die Polizei Auskünfte bei einem Provider an, landet diese
Anforderung in der Durchlaufstelle und geht von dort zum Provider.
Der Provider schickt die Antworten über die Durchlaufstelle retour.
Dieser Datenaustausch erfolgt hoch verschlüsselt und wird automatisch
versiegelt protokolliert. Diese Protokolle werden jährlich dem
Parlament übermittelt. Das beugt Missbrauch vor und schützt
persönliche Daten.
"Die Verwendung der Durchlaufstelle soll im Staatsschutzgesetz
ausdrücklich vorgeschrieben werden", fordert Kapper. "Damit erfolgen
Internet-Ermittlungen auch weiterhin in einem rechtsstaatlichen
Rahmen und unter parlamentarischer Kontrolle."
Vorratsdatenspeicherung als Skurrilität
Die Idee, eine Vorratsdatenspeicherung nach deutschem Vorbild
nochmals zu versuchen, hält Kapper für skurril. "Was in Deutschland
derzeit betreffend der Speicherfristen angedacht wird, entspricht in
Wirklichkeit weitgehend den Regeln, die wir in Österreich sowieso
bereits haben."
Kapper findet neue Vorschläge in diese Richtung daher obsolet: "Wir
brauchen keine neuerliche Diskussion über eine
Vorratsdatenspeicherung, der Höchstgerichte bereits eine eindeutige
Absage erteilt haben." Die Vorratsdatenspeicherung wurde 2014 vom
Europäischen Gerichtshof und vom österreichischen
Verfassungsgerichtshof als grundrechtswidrig eingestuft und außer
Kraft gesetzt.
Über kapper.net
kapper.net ist ein unabhängiger österreichischer Internet-Provider
mit Sitz in Wien und betreut rund 9.000 Kunden. Gegründet 1993,
gehörte kapper.net zu den ersten privaten Internet-Anbietern des
Landes und zählt heute zu den wenigen Unternehmen der Branche, die
seit über 20 Jahren unverändert bestehen. Erfolgsrezept: guter
Service und neueste Technologie. Der Schwerpunkt von kapper.net liegt
auf anspruchsvollen Lösungen für Business-Kunden. Das Portfolio
umfasst österreichweite Internet-, Daten-, Sprach- und Cloud-Dienste
sowie Software- und Sicherheitslösungen. kapper.net besitzt ein
eigenes Rechenzentren und eine eigene österreichweite
Netz-Infrastruktur und bietet Verbindungen über Kupferkabel,
Glasfaser und LTE.
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