• 08.05.2015, 15:05:31
  • /
  • OTS0205 OTW0205

Leitl zum Erlass gegen Lohn- und Sozialdumping: Beraten statt strafen auch im Vollzug

10%-ige Toleranzschwelle bei Unterentlohnung - Bürokratie etwas entschärft

Utl.: 10%-ige Toleranzschwelle bei Unterentlohnung - Bürokratie
etwas entschärft =

Wien (OTS) - Heute hat das Sozialministerium den Erlass zum Gesetz
gegen Lohn- und Sozialdumping herausgegeben. Der Erlass bringt
wichtige Klärungen und Entschärfungen für Betriebe: Beruht eine
Unterentlohnung nur auf leichter Fahrlässigkeit oder beträgt sie
maximal 10% des Monatsentgelts, kann eine Anzeige bzw. Strafe
entfallen, wenn der Fehlbetrag dem Mitarbeiter nachgezahlt wird. "Das
Gesetz enthält einige Elemente des Prinzips ‚Beraten statt Strafen‘,
das wir einfordern. Entscheidend ist nun, dass auch der Vollzug
diesem Grundsatz folgt", betont Wirtschaftskammer-Präsident Christoph
Leitl.

Strafbar ist seit 1. 1. 2015, wer das kollektivvertragliche Entgelt
inkl. Zulagen, Zuschlägen etc. nicht leistet. Als Ausgleich für diese
Verschärfung wurde die Nachsicht von Anzeigen und Strafen bereits im
Gesetz stark ausgeweitet.

Um Wettbewerbsgleichheit zwischen in- und ausländischen Unternehmen
zu erreichen, sieht das Gesetz weiters vor, dass die heimischen Lohn-
und Rechtsstandards auch für kurzfristige Arbeitseinsätze in
Österreich gelten. Allerdings soll das nicht internationale
Aktivitäten wie konzerninterne Schulungen, Projektmeetings und
Verhandlungen zu sehr erschweren. Deshalb stellt der Erlass klar,
dass nur Aktivitäten erfasst sind, die sich auf den inländischen
Arbeitsmarkt auswirken. Zudem werden Meldepflichten vereinfacht.

"Wir dürfen das Kind nicht mit dem Bad ausschütten und
unternehmerisches Handeln erschweren. Angesichts der Unzahl an
Vorschriften, Vorgaben und Strafdrohungen für die Wirtschaft muss die
Verwaltung vor allem Dienstleister und Begleiter unserer Betriebe
sein. Wir werden daher den Vollzug des Gesetzes gegen Lohndumping
genau verfolgen", kündigt Leitl an. (PWK330/PM)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel