• 06.05.2015, 14:16:32
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Drogenkontrolle bei der Stellung, während des Grundwehrdienstes und mit Suchtgifthunden

Wien (OTS) - Das Bundesheer setzt seit Jahren einen Schwerpunkt bei
der Drogenprävention. Dies unterstreicht auch Minister Gerald Klug:
"Beim Bundesheer herrscht bei Drogen eine absolute
Null-Toleranz-Politik. Wer sich nicht an die geltenden Gesetze und
unsere Vorschriften hält, muss mit Konsequenzen rechnen."

Bereits bei der Stellung werden alle männlichen österreichischen
Staatsbürger auf Drogen untersucht. Ein festgestellter
Suchtmittelkonsum hat Konsequenzen: Sollte ein Mann bei der Stellung
positiv auf Drogen getestet werden, so wird er als "vorübergehend
untauglich" eingestuft. Eine neuerliche Stellung ist nach drei Jahren
vorgesehen. Wenn auch beim zweiten Termin eine
Suchtmittelabhängigkeit festgestellt wird, wird er als "dauernd nicht
geeignet" eingestuft. Sobald beim Stellungsverfahren ein
Suchtmittelmissbrauch festgestellt wird, wird die
Bezirksverwaltungsbehörde darüber informiert.

Der nächste Schritt findet beim Einrücken bei der sogenannten
Einstellungsuntersuchung statt. Dabei werden in manchen Kasernen, wie
z.B. bei der Garde, alle Soldaten auf möglichen Drogenkonsum
untersucht. Jedenfalls wird immer eine stichprobenartige Untersuchung
durchgeführt. Jeder Soldat, der zum Kraftfahrer oder Wachsoldaten
ausgebildet wird, wird ebenfalls einer Drogenuntersuchung unterzogen.
Ebenso werden alle Soldaten, die in sensiblen Bereichen eingesetzt
sind, auf Drogen getestet. Jeder Soldat, der für einen
Auslandseinsatz vorgesehen ist, wird ebenso präventiv getestet wie
jemand, der Berufssoldat werden will. Stichproben mit Suchtgifthunden
in den Unterkünften der Soldaten runden das Präventivprogramm des
Bundesheeres ab.

Grundwehrdiener werden während ihrer Ausbildung laufend auf die
Gefahren von Drogenkonsum hingewiesen. Dazu durchlaufen Offiziere und
Unteroffiziere eine eigene vorbereitende Schulung.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLA

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