• 06.05.2015, 11:36:30
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NEOS: Pfuscherei im Beamtendienstrecht geht weiter

Neue Regelung EU- und verfassungsrechtlich bedenklich, finanzielle Folgen weiter unklar

Utl.: Neue Regelung EU- und verfassungsrechtlich bedenklich,
finanzielle Folgen weiter unklar =

Wien (OTS) - Im heutigen Verfassungsausschuss wird zum wiederholten
Mal jener Teil des Beamtendienstrechts verhandelt, mit dem die
EU-rechtswidrige Vordienstzeitenanrechnung saniert werden soll.
"Einer solchen Pfuscherei werden wir nicht zustimmen. Die rechtlichen
Bedenken sind zu groß, die finanziellen Folgen sind weiterhin nicht
gänzlich geklärt", erläutert der Sozialsprecher von NEOS, Gerald
Loacker, die Ablehnung seiner Fraktion. "Deutschland hat für eine
ähnliche Problematik bereits frühzeitig eine wasserdichte Lösung
schaffen können. Diese hielt vor dem EuGH stand. Österreich hingegen
wird sich auf weitere Klagen einstellen müssen. Eine Belastung des
Budgets mit mehreren Milliarden Euro ist weiterhin nicht abgewehrt."

"Im Zuge des nur 13 Tage kurzen Begutachtungsverfahrens hat sich die
Kritik gegenüber der Novelle verhärtet. Zahlreiche und renommierte
Juristen äußern schwere Bedenken. Die neue Regelung und die
Überleitung in das neue Gehaltsschema wird wahrscheinlich auch
weiterhin altersdiskriminierend sein. Die Überleitung geschieht
nämlich auf Grundlage der Gehaltshöhe vom Februar 2015. Und diese
Gehaltshöhen sind altersdiskriminierend zustande gekommen", fasst
Loacker die Problematik kurz zusammen.

"Staatssekretärin Steßl hat es auch nicht geschafft, die finanziellen
Folgen korrekt darzustellen. Die wirkungsorientierte
Folgenabschätzung widerspricht den gesetzlichen Regelungen des
Bundeshaushaltsrechts. Für 2015 sind keine Mehrausgaben ausgewiesen,
obwohl die vorgesehene 'Wahrungszulage' bereits ab heuer gilt.
Zusätzlich werden Zahlen verglichen, die nicht vergleichbar sind. Es
werden Regelungen gegengerechnet, die nicht zusammengehören",
konkretisiert Loacker, weshalb die finanziellen Kosten weiterhin
unklar seien. "Es bleibt uns nichts anderes übrig, als diese Novelle
abzulehnen, solange diese Bedenken nicht aus dem Weg geräumt werden
können."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEK

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