• 06.05.2015, 08:52:40
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VKI: Sammelaktion gegen Lyoness – Lösungsweg führt in die Niederlande

Holländisches Verfahren soll für Betroffene weltweit Schadenersatz bringen

Utl.: Holländisches Verfahren soll für Betroffene weltweit
Schadenersatz bringen =

Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im
Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Lyoness
Europe AG. Gegenstand sind 61 gesetzwidrige Klauseln in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens. Nachdem die
Einkaufsgemeinschaft gegen ein Urteil des Handelsgerichts Wien
Berufung einlegte und ein rechtskräftiges Urteil erst 2016 zu
erwarten ist, wird der VKI nun anderweitig aktiv. Zusammen mit dem
Prozessfinanzierer Advofin und Rechtsanwalt Mag. Eric Breiteneder
wird Geschädigten die Teilnahme an einer Sammelaktion ermöglicht -
wobei auf eine Rechtsform aus den Niederlanden zurückgegriffen wird.
"In den Niederlanden existiert ein Verfahren für die Abwicklung von
Massenschäden, das sowohl für Geschädigte als auch für den Schädiger
Vorteile mit sich bringt", erklärt VKI-Chefjurist Peter Kolba.
"Leider wurden in Österreich bisher keine vergleichbaren Instrumente
geschaffen."

Das niederländische Gesetz für Vergleiche bei Massenschäden ("Wet
Collectieve Afwikkling Massaschade", WCAM) bietet eine Möglichkeit
für Unternehmen, internationale Rechtssachen schnell und umfassend
beizulegen. Eine unabhängige Stiftung agiert dabei als direkter
Verhandlungspartner mit dem Schädiger. Kommt dabei ein Vergleich
zustande, kann die Stiftung diesen durch ein Gericht für bindend
erklären lassen. Innerhalb der EU hat die Entscheidung damit dieselbe
Wirkung wie ein Gerichtsurteil.

"Für den Schädiger liegt der Vorteil darin, dass dieses Verfahren
die Möglichkeit einer Gesamtbereinigung bietet", erklärt der Wiener
Rechtsanwalt Mag. Eric Breiteneder, der derzeit zahlreiche
Geschädigte persönlich vertritt. "Nur jene Betroffene, die mit dem
Vergleich nicht einverstanden sind, optieren aus der Bindungswirkung
hinaus und können versuchen, im Individualprozess eine bessere Lösung
zu erzielen."

Kommt dagegen kein Vergleich zustande, kann die Stiftung in den
Niederlanden ein Feststellungsverfahren führen. "Das
Prozesskostenrisiko ist dabei nicht mit österreichischen
Verhältnissen zu vergleichen, da ein Kostenersatz an den Gegner
maximal wenige tausend Euro ausmacht - auch wenn der Streitwert
mehrere Millionen Euro beträgt", so Dr. Peter Kolba, Leiter des
Bereiches Recht im VKI. Ausgehend vom Feststellungsurteil kann im
Weiteren in den Niederlanden eine Sammelklage geführt werden, bei der
es im Wesentlichen nur noch um die Berechnung des Schadens geht. Die
Forderungen können dabei problemlos zusammengefasst werden.

Im nächsten Schritt bieten VKI, Mag. Breiteneder und Advofin der
beklagten Einkaufsgemeinschaft Lyoness daher einen umfassenden
Vergleich mit der sich in Gründung befindlichen Stiftung "Stichting
Lyoness Claim" an. Nimmt das Unternehmen die Option wahr und kommt es
zu einem Vergleich, werden die bekannten Geschädigten direkt
benachrichtigt. Weitere Geschädigte müssen sich innerhalb einer Frist
von drei Monaten vom Verfahren abmelden (opt out). Andernfalls sind
auch sie Teilnehmer des Vergleiches und bekommen über die Stiftung
teilweise Schadenersatz.

Ab sofort haben Geschädigte die Gelegenheit, sich unter
www.advofin.at zur Sammelaktion gegen Lyoness anzumelden. Die
Beteiligung ist gegen eine Erfolgsquote von 25 bzw. 36 Prozent ohne
weitere Kosten und persönliches Risiko möglich. "Wir werden alle
Geschädigten dem anhängigen Strafverfahren als Privatbeteiligte
anschließen und auch mit den Mitteln des Zivilrechtes deren Ansprüche
verfolgen", erklärt Franz Kallinger, Vorstand des Prozessfinanzierers
Advofin AG.

SERVICE: Weitere Informationen zur Aktion: www.advofin.at und
www.verbraucherrecht.at. Weitere Informationen zur niederländischen
Sammelklage gibt es zudem unter
http://breiteneder.pro/publikation.htm.

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