• 29.04.2015, 15:11:26
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  • OTS0233 OTW0233

AUVA: Schwerhörigkeit ist vermeidbar

Anlässlich des Tags gegen Lärm am 30. April warnt die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) vor den schädlichen Folgen von dauerhafter Lärmeinwirkung

Die akustische Kamera macht bestehende Lärmquellen
sichtbar.

Utl.: Anlässlich des Tags gegen Lärm am 30. April warnt die AUVA
(Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) vor den schädlichen
Folgen von dauerhafter Lärmeinwirkung =

Wien (OTS) - Lärmschwerhörigkeit zählt in Österreich zu den
häufigsten Berufskrankheiten - im Jahr 2014 wurden von der AUVA 597
Fälle anerkannt. Ein Großteil davon könnte durch entsprechende
Maßnahmen vermieden werden. Bei über 90 % der Betroffenen wurde die
Schwerhörigkeit durch Dauerlärm verursacht. Bei nur 4 % sind kurze
aber heftige Schalleinwirkungen, wie eine Explosion oder ein Knall,
der Auslöser.

Erfreulicherweise konnten in den vergangenen Jahren rückläufige
Tendenzen festgestellt werden. Die AUVA hat allein im Jahr 2014 die
Lärmbelastung an 37.390 Arbeitsplätzen gemessen, und über 28.500
lärmexponierte Arbeitnehmer aus 1.413 Betrieben wurden auf Kosten der
AUVA audiometrisch untersucht. Versicherte Betriebe werden von den
Fachleuten der AUVA umfassend und kostenlos betreut. Die
Lärmsachverständigen der AUVA helfen konkrete Lärmminderungsmaßnahmen
am Arbeitsplatz für jede betriebliche Problemstellung zu erarbeiten.

Auswirkungen von Lärm unterschätzt

Schwerhörigkeit führt oft zur sozialen Isolation, da die betroffenen
Personen ab einem gewissen Geräuschpegel Gesprächen nicht mehr folgen
können und es ihnen unangenehm ist ständig nachzufragen. Als
Konsequenz ziehen sich viele schwerhörige Menschen aus dem
gesellschaftlichen Leben sukzessive zurück und vereinsamen häufig.

Auch wenn Lärm nicht unbedingt schädigend, sondern "nur" belästigend
wirkt, kann er Folgeschäden nach sich ziehen, etwa Schlafstörungen
oder Unruhezustände. Ab 85 dB ist das Gehör akut gefährdet, bei
Einwirkung über einen längeren Zeitraum ist mit Schwerhörigkeit zu
rechnen. Diese Auswirkung ist nachhaltig, weil Lärmschwerhörigkeit
nicht heilbar ist.

Lösungen für laute Arbeitsplätze

Für die AUVA ist die Vermeidung von Lärm bei der Arbeit ein zentrales
Anliegen. Neben der Lärmmessung können mittels modernster Geräte und
Analysemethoden sogenannte Lärmkarten erstellt werden. Diese kommen
vor allem vor dem Aufstellen neuer Maschinen oder in der
Planungsphase von Betrieben zum Einsatz. Mit einer akustischen Kamera
werden bereits bestehende Lärmquellen sichtbar gemacht. So können
Maßnahmen wie z.B. Schallschutzwände fundiert geplant werden. Wenn
keine technischen Maßnahmen möglich sind, ist das Tragen von
persönlichem Gehörschutz unbedingt erforderlich. Dabei ist oft auch
intensive Bewusstseinsbildung und Überzeugungsarbeit notwendig.

Bei Fragen zur Lärmbelastung am Arbeitsplatz oder in
Ausbildungsstätten steht Ihnen das AUVA-Lärmtelefon unter der Nummer
+43 5 93 93-21734 während der Bürozeiten zur Verfügung.

Wenn eine persönliche Beratung im Betrieb gewünscht wird, wenden Sie
sich bitte an das Lärmtelefon oder an [email protected].

Über die AUVA:

Bei der AUVA sind rund 4,8 Millionen Personen gesetzlich gegen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 2,9 Millionen
unselbständig Erwerbstätige, 0,5 Millionen selbständig Erwerbstätige
sowie 1,4 Millionen in Ausbildung Stehende vom Kindergarten bis zum
Studienabschluss. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als soziale
Unfallversicherung fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der
Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der
AUVA, denn die Verhütung von Unfällen und die Vorbeugung von
Berufskrankheiten senken die Kosten für die drei weiteren
Kernaufgaben Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle
Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten.

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

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