- 23.04.2015, 12:28:54
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FORMAT: Neue Hausdurchsuchung bei einer Sicherheitsfirma im Fall Meinl
Verdacht der Bespitzelung und der Befangenheit der Staatsanwälte
Utl.: Verdacht der Bespitzelung und der Befangenheit der
Staatsanwälte =
Wien (OTS) - Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Fall Meinl ein
brandneues Strafverfahren eingeleitet und im März 2015 eine
Hausdurchsuchung bei einer von der Meinl Bank im Jahr 2009
engagierten Sicherheitsfirma angeordnet. Dies berichtet das
Wirtschaftsmagazin FORMAT in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe.
In der FORMAT exklusiv vorliegenden "Anordnung der Durchsuchung" vom
11. März 2015 wird ein brisanter Verdacht geäußert. Demnach erfolgte
die Razzia, weil die Meinl Bank einen Detektiv "mit der Einholung von
Informationen (auch aus dem privaten Bereich)" über die im
Meinl-Verfahren beteiligten Strafverfolger beauftragt haben soll. In
der Anordnung werden "Staatsanwalt, Haft- und Rechtsschutzrichter,
Sachverständiger" als mögliche Ziele der mutmaßlichen
Überwachungsaktion genannt.
Der schwere Bespitzelungsverdacht wird von der Staatsanwaltschaft
sehr dürftig begründet. Laut Anordnung diente lediglich ein Interview
mit Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl als Grundlage. Weinzierl sagt
im von der Staatsanwaltschaft zitierten "profil"-Interview vom Jänner
2015: "Ich bestreite nicht, dass wir versucht haben, Informationen
über verschiedene Personen einzuholen. Aber Gerüchte, wir hätten die
Staatsanwaltschaft Wien verwanzen lassen oder Verfahrensbeteiligte
mit Stalking-Anrufen behelligt, sind einfach absurd." Bemerkenswert
ist, dass eine Zwangsmaßnahme wie eine Hausdurchsuchung nicht
detaillierter begründet werden muss. Zumal die bloße Einholung von
Informationen über Personen laut Justizministerium nicht strafbar
ist.
Zudem überschattet ein heikles Befangenheitsthema die jüngste
Hausdurchsuchung. Das neue Strafverfahren gegen Meinl und die
Sicherheitsfirma wird laut FORMAT von jenen Staatsanwälten begleitet,
die zum potenziellen Opferkreis der behaupteten Meinl-Bespitzelung
zählen würden. Das wäre laut Strafprozessordnung ein
Befangenheitsgrund. In derartigen Fällen wird das Strafverfahren
einer anderen Staatsanwaltschaft oder zumindest anderen
Staatsanwälten übertragen. Beides ist im aktuellen Fall nicht
geschehen.
Das Landesgericht für Strafsachen hingegen hat das
Befangenheitsproblem laut FORMAT erkannt und die seit Jahren für den
Fall Meinl zuständige Haft- und Rechtsschutzrichterin vom neuen
Strafverfahren und der damit verbundenen Hausdurchsuchung abgezogen.
Denn bei "objektiver Betrachtung" könnten Gründe vorliegen, die
geeignet sind, "die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit
eines Richters" in Frage zu stellen und die den "Anschein der
Befangenheit erwecken" könnten, heißt es in einem Beschluss des
Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen vom 5. März 2015.
Die Meinl Bank ortet in der Aktion der Staatsanwaltschaft Wien
"geradezu behördliche Willkür" und hat eine Protestnote an das
Justizministerium verfasst. Dass das neue Verfahren von befangenen
Staatsanwälten geführt wird, nährt aus Sicht der Meinl-Anwälte den
Verdacht des Missbrauchs der Amtsgewalt.
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