• 22.04.2015, 10:58:24
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  • OTS0091 OTW0091

Grüne/Johann: Befragung von Ragger wirft Fragen zum Blaukalkbescheid auf

Umweltanwalt bei UVP Wietersdorf 2003 weder informiert noch einbezogen

Utl.: Umweltanwalt bei UVP Wietersdorf 2003 weder informiert noch
einbezogen =

Klagenfurt (OTS) - Landesrat Christian Ragger bekräftigte bei seiner
Befragung im HCB-Untersuchungsausschuss seine Aussage vom 5. Februar
2015 im Kärntner Landtag, dass es Unregelmäßigkeiten bei der
Ausstellung des Bescheides für die Blaukalk-Verbrennung gegeben habe
und die leitende Beamtin (gemeint war Dr. Margit Schneider) von ihrem
Vorgesetzten die Weisung bekommen habe, dass sie kein UVP-Verfahren
durchführen soll, sondern nur ein Anzeigeverfahren. Die Beamtin habe
sich geweigert und sei dann in die Verkehrsabteilung versetzt worden.

"Diese Aussage ist insofern interessant, als die im Jahr 2003
erfolgte Umweltverträglichkeitsprüfung des Zementwerks Wietersdorf
durch die Teilabnahme im Jahr 2010 noch nicht abgeschlossen war und
auch nach meiner Rechtsauffassung die Verarbeitung des Blaukalks
nicht nach dem Gewerberecht, sondern nach dem UVP-Recht verhandelt
hätte werden müssen. Durch die höheren fachlichen Anforderungen, die
BürgerInnenbeteiligung und die Parteistellung des Umweltanwalts im
UVP-Recht hätte es dann möglicherweise strengere Auflagen betreffend
der Einbringung des Blaukalks und der Kontrolle der Abgase gegeben",
erklärt Johann.

Margit Schneider hatte allerdings in ihrer Befragung vorm
Untersuchungsausschuss sowohl das Vorliegen einer Weisung als auch
die "Strafversetzung" ausdrücklich verneint. Johann sieht jetzt den
Untersuchungsausschuss gefordert, hier durch weitere Befragungen
Licht ins "Bescheid-Dunkel" zu bringen.

Die Befragung des ehemaligen Landesrats Georg Wurmitzer ergab, dass
dieser als Vorsitzender des Naturschutzbeirats zwar im Jahr 2003 die
Aufgaben des Umweltanwalts wahrzunehmen hatte, aber von der
Umweltabteilung keine Informationen zur Umweltverträglichkeitsprüfung
in Wietersdorf erhalten hatte und deswegen auch nicht tätig werden
konnte. Johann schließt daraus, dass die im Zuge des HCB-Skandals
manifest gewordenen Kommunikationsprobleme in der Landesverwaltung
offenbar schon länger zurückreichen.

(Schluss)

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