• 17.04.2015, 11:59:21
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  • OTS0119 OTW0119

Baurechtsgesetznovelle: Bürgerinitiative im Parlament dem Ausschuss zur Behandlung zugewiesen

Pächterverein Langenzersdorf fordert: „Besserer Rechtsschutz für Wohnhäuser auf fremdem Grund“

Elisabeth Weidenthaler (Pächterverein
Langenzersdorf) und Michael Pock (NR-Abgeordneter, Obmann Ausschuss
für Petitionen und Bürgerinitiativen)

Utl.: Pächterverein Langenzersdorf fordert: „Besserer Rechtsschutz
für Wohnhäuser auf fremdem Grund“ =

Langenzersdorf (OTS) -

Erstes Teilziel erreicht

Mit 537 Unterschriften konnte die Erstunterzeichnerin (Obfrau des
Pächterverein Langenzersdorf) am 8. April 2015 die von ihr
organisierte Bürgerinitiative dem Ausschuss für Petitionen und
Bürgerinitiativen im Parlament überreichen. In der Sitzung vom 14.
April 2015 wurde die Initiative dem Ausschuss zur weiteren Behandlung
zugewiesen. Im nächsten Schritt wird der Ausschuss dazu
Stellungnahmen von Justizministerium und Wirtschaftsministerium
einholen, welche innerhalb der nächsten 8 Wochen vorliegen sollen.

Zustimmungsmöglichkeit online

Auf der Internetseite des Parlaments kann während des gesamten
Zeitraums der Behandlung der Bürgerinitiative online zugestimmt
werden: http://www.ots.at/redirect/parlament5

Pächterverein unterstützt Forderung der Notariatskammer

Bereits 2012 hatte die Österreichische Notariatskammer im Rahmen
einer Arbeitsgruppe einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet und dem
Bundesministerium für Justiz vorgelegt: "Die Hauptziele einer
entsprechenden Baurechtsreform sind, das Superädifikat auf "labile
Bauwerke" zu beschränken, "alte" Superädifikate bestehen zu lassen
und nach Möglichkeit in Baurechte zu überführen".

Der Pächterverein Langenzersdorf unterstützt diese Forderung, hatte
aber im Jahr 2012 seine Änderungsvorschläge, die vor allem auf einen
besseren Rechtsschutz für Wohnhäuser auf fremdem Grund abzielen, dem
Justizministerium präsentiert (siehe Aussendung vom 26. März 2015 -
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150326_OTS0190). Nachdem es
bis dato zu keiner konkreten Umsetzung der Gesetzesänderung kam und
nach wie vor neue Superädifikatsverträge seitens der Grundherren den
Bestandnehmern vorgelegt werden, war diese Bürgerinitiative geeignet,
dem Gesetzgeber die Dringlichkeit und Notwendigkeit einer Änderung
aufzuzeigen!

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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