• 16.04.2015, 10:10:18
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  • OTS0063 OTW0063

ANIMAL SPIRIT: Schmusehund Sammy wird von aggressiver Polizistin „abgestraft“

Einspruch nicht nur gegen falsche, sondern unverhältnismäßige Strafverfügung

Utl.: Einspruch nicht nur gegen falsche, sondern unverhältnismäßige
Strafverfügung =

Laaben (OTS) - "Keine der mir zur Last gelegten Vergehen ist
zutreffend: Ich habe mich mit meinem Hund Sammy weder im Ortsgebiet,
noch auf öffentlichem Grund befunden, wonach das NÖ Hundehaltegesetz
wirksam geworden wäre", formuliert Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der
Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRT, in seinem heutigen Einspruch
gegen die Strafverfügung der BH St. Pölten über 100,- EUR oder 7 Tage
Arrest (!) wegen § 8 und 10 des NÖ Hundehaltegesetzes. "Vielmehr
befanden wir uns am privaten Parkplatz des Unimarktes, außerhalb des
Ortsgebietes von Altlengbach, neben einer ausgedehnten Wiesenfläche,
wo Sammy schon mehrmals ungestört freien Auslauf genießen durfte, wie
es außerhalb des Ortsgebietes ja erlaubt ist. Zudem hat sich noch
niemals jemand der Angestellten dieses Unimarktes darüber beschwert
oder gar Anzeige erstattet. Zumal Sammy auch als Golden
Retriever-Mischling äußerst menschen- und familienfreundlich ist und
bestenfalls einer Fliege etwas zuleide tun würde!"

Anzumerken wäre in dem Fall noch, daß jene Polizeibeamtin, die an
diesem 23. März 2015 die Anzeige gegen Dr. Plank verfaßt hat, für den
Anlaßfall unverhältnismäßig aggressiv agiert hat. Nicht nur, daß sie
über den oben geschilderten Sachverhalt und somit die Gesetzeslage
unkundig war, hat sie - nachdem Sammy problemlos ins Auto gesprungen
war - zunächst eine Strafe von 25,- Euro verlangt und, als sie nach
dem Grund dafür gefragt wurde, diese gleich willkürlich auf 60,- Euro
erhöht. Dr. Plank weiter: "Daraufhin erklärte ich der Polizistin, daß
ich mich in diesem Fall lieber anzeigen lassen und das dann
beeinspruchen würde. Denn sie hat zudem auf diesen, an sich
lächerlichen, Vorfall - der Hund war ja selbst für Hunde-Laien
ersichtlich ausgesprochen gutmütig und somit ungefährlich - mit
unangemessen viel Nachdruck und eben Aggressivität reagiert, eine
Tatsache, die einem unbewaffneten Bürger - angesichts tlw.
ausartender Übergriffe von mit potentiell tödlichen Waffen
ausgerüsteten BeamtInnen - durchaus Sorgen bereiten kann."

"Auch müßte einmal hinterfragt werden, wie sinnvoll derartige, am
grünen Tisch und zumeist von artgerechter Tierhaltung ahnungslosen
Beamten gemachte, Gesetze überhaupt sind. Kann man einfach sämtliche
Hunde - vom Schoßhund bis zur Dogge, vom Schmuse- bis zum sog.
`Kampf`-Hund - über einen Kamm scheren? Und geht nicht die größte
Gefahr wieder einmal v.a. vom "oberen Ende der Leine", also vom
Hundehalter aus? Aber es ist halt offensichtlich viel einfacher, sich
an sterilen Paragraphen festzuhalten, als vor Ort und individuell zu
entscheiden, was im jeweiligen Fall das Richtige wäre", so Tierarzt
und Tierschützer Dr. Plank abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ANI

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