• 12.04.2015, 15:01:01
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  • OTS0029 OTW0029

Fall Bakary: Gutachten von renommiertem Gerichtsmediziner untermauert Dringlichkeit einer Verfahrens-Wiederaufnahme.

Wien/Graz (OTS) - Aus Sorge darüber, dass ihr Wiederaufnahme-Antrag
von der Wiener Justiz nicht ausreichend ernst genommen und aufgrund
von Einflussnahmen abgewiesen wird, bzw. keine inhaltliche
Überprüfung stattfindet, weil der Fall entgegen rechtsstaatlicher
Gepflogenheiten von den selben Behörden und Institutionen behandelt
wird, denen die Wiederaufnahmewerber schwere Versäumnisse vorwerfen,
veröffentlichen diese ein privates ärztliches Gutachten des Leiters
des Instituts für Gerichtsmedizin der Medizinischen Universität Graz,
Herrn Univ. Prof. Dr. E. Peter Leinzinger, Allgemein beeideter und
gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Gerichtsmedizin.

Univ. Prof. Dr. Peter Leinzinger kommt in seinem Gutachten zu dem
Schluss, dass die Verletzungen von Bakary Jassey, die von mehreren
Ärzten untersucht und dokumentiert wurden, insgesamt eine leichte
Körperverletzung darstellen und mit dem von den verurteilten Beamten
geschilderten Sturz im Zuge eines Fluchtversuches in Einklang stehen.

Keinesfalls nachvollziehbar sind nach Ansicht des Gerichtsmediziners
die Angaben des Opfers, er sei bis zu einer halben Stunde lang unter
Einsatz eines Schlagstockes geschlagen und getreten, bzw. von hinten
mit einem Pkw angefahren worden. Univ. Prof. Dr. Peter Leinzinger
setzte sich auf Basis der Schilderungen von Bakary Jassey
ausführlichst mit der Entstehungsweise der Verletzungen auseinander.
Ein festgestelltes komplexes Bruchgeschehen und Verletzungen im
Bereich des Auges können demzufolge nicht, wie vom Verletzten
mehrfach angegeben, vom geschilderten Vorfall mit dem PKW stammen.

In dem Gutachten aufgezeigte Inkonsistenzen in einem der Verurteilung
zugrunde gelegten Gutachten stellen eine Erschütterung der
Beweisgrundlage des Urteils vom 31.8.2006 dar, weshalb die beantragte
Wiederaufnahme des Verfahrens auf jeden Fall gerechtfertigt ist,
zumal Bakary Jassey bezüglich der Entstehung seiner Verletzungen
offensichtlich die Unwahrheit gesagt hat.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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