- 10.04.2015, 16:10:39
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Divergenzen in Führungsebene bei der Musikuniversität Wien
Wien (OTS) - In den letzten Tagen sind mehrere Medienberichte über
die Vorgänge an der Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien
erschienen. Herr Vizerektor Univ. Prof. Mag. Hofstötter hat unsere
Kanzlei beauftragt, einigen Unwahrheiten entgegenzutreten, die
offensichtlich auf einseitige Information (insbesondere) durch die
Vorsitzende des Universitätsrates, Frau Dr. Haide Tenner-Russ,
zurückgehen.
Es stellt insbesondere eine glatte und rufschädigende Unwahrheit dar,
dass in einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes den Urhebern
der Abberufung meines Mandanten aus seiner Funktion als Vizerektor
"inhaltlich Recht gegeben" worden sei. Das Erkenntnis (Zl.
2013/10/0258) ist im Internet publiziert und es kann sich daher
jedermann unmittelbar davon vergewissern, dass es nicht das geringste
Element im Sinne einer solchen Behauptung enthält. Rufschädigend ist
diese Unwahrheit dadurch, dass damit nicht nur die Behauptung
aufrecht erhalten wird, Herr Univ. Prof. Mag. Hofstötter habe Gründe
für seine Abberufung als Vizerektor gesetzt, sondern auch noch
insinuiert wird, das würde vom Verwaltungsgerichtshof ebenso gesehen.
Der Bescheid, mit welchem die Abberufung im Oktober 2013 verfügt
wurde, ist vom Verwaltungsgerichtshof zwar tatsächlich nicht wegen
inhaltlicher, sondern wegen formeller Rechtswidrigkeit aufgehoben
worden, die Begründung zeigt aber, dass diese formelle
Rechtswidrigkeit schwerster Art war, weil der Abberufungsbescheid
unter krassester Verletzung der Erfordernisse der
Sachverhaltsermittlung und des Parteiengehörs ergangen ist.
Das Grundproblem ist in Wahrheit darin gelegen, dass der Rektor
rechtswidrig Kompetenzen des selbständigen Zuständigkeitsbereiches
des Herrn Univ. Prof. Mag. Hofstötter (Personal-wesen) arrogiert hat
und es auch darüber hinaus Divergenzen über rechtskonforme
Vorgangsweise gegeben hat. Erst als sich Herr Univ. Prof. Mag.
Hofstötter dem entschieden entgegengestellt hat, wurde das
Ablöseverfahren eingeleitet und in einer rücksichtslosen Blitzaktion
abgeschlossen.
Herr Univ. Prof. Mag. Hofstötter ist durch die Aufhebung des
Abberufungsbescheides mit dem oben angeführten Erkenntnis des
Verwaltungsgerichtshofes wieder in seine Funktion eingesetzt und wird
unbeschadet der bisherigen Probleme bestrebt sein, seine weitere
Funktionsausübung in korrekter und kooperativer Zusammenarbeit im
Sinne der Universität und ihrer Mitglieder zu gestalten.
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