• 10.04.2015, 11:15:17
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Erfolgsmodell Whistleblower-Homepage wird gesetzlich verankert

Bewährtes Hinweisgebersystem fördert Aufklärung von Korruption und Wirtschaftskriminalität

Utl.: Bewährtes Hinweisgebersystem fördert Aufklärung von Korruption
und Wirtschaftskriminalität =

Wien (OTS) - Die völlig anonyme "Whistleblower-Homepage" erleichtert
Ermittlern bereits seit zwei Jahren die Aufklärung von
Korruptionsfällen und Wirtschaftskriminalität, nun wird das
erfolgreiche Modell gesetzlich verankert. Die Implementierung ist im
Rahmen der Novelle des Staatsanwaltschaftsgesetzes von Justizminister
Wolfgang Brandstetter vorgesehen. In Kraft treten soll es mit 1.
Jänner 2016. Derzeit wird das anonyme Hinweisgebersystem von der
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als
Modellprojekt eingesetzt. "Die Whistleblower-Homepage hat sich im
Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität bewährt. Die
gesetzliche Verankerung ist daher der nächste logische Schritt", so
Brandstetter heute.

Homepage garantiert höchste Sicherheit und Anonymität

Mitwisser von Korruption können über das absolut sichere
Online-Portal Hinweise geben und ein anonymes Postfach einrichten.
Ein weiterer Vorteil im Gegensatz zu einer anonymen Anzeige: Die
Ermittler können mit den Hinweisgebern direkt in Kontakt treten und
Fragen stellen. "Die Anonymität der Mitwisser ist notwendig, denn nur
so kommen wir an Informationen, die sonst nur schwer zugänglich
sind", sagt Bundesminister Brandstetter.

Qualitativ hochwertige Informationen von Mitwissern

Seit dem Start der Homepage am 20. März 2013 bis zum 8. April diesen
Jahres gingen bereits 2.540 Meldungen ein, von denen nur rund 7%
substratlos waren. Durch die Hinweise leitete die WKStA insgesamt
mehr als 350 Ermittlungsverfahren ein und erhielt in über 30 Fällen
zusätzliche Hinweise zu laufenden Verfahren - eine sehr positive
Bilanz. Die Whistleblower-Homepage trägt auch zur Aufklärung weiterer
Straftaten bei: So leitete die WKStA rund 27% der Hinweise an andere
Staatsanwaltschaften und rund 33% an die Finanzbehörden weiter, da
diese in deren Zuständigkeit fielen.

Die Whistleblower-Homepage ist unter folgendem Link abrufbar:
http://bit.ly/1z13hON

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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