- 10.04.2015, 09:00:16
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Transportfirma wollte sich Abfertigung sparen und behauptete: „Selbst gekündigt“ - AK erkämpfte 12.000 Euro für Kraftfahrer
Linz (OTS) - Wenig freundlich war der Empfang, als ein Kraftfahrer
aus Linz nach einem Krankenstand wieder bei seinem Arbeitgeber
erschien. Was er denn hier wolle, wurde er gefragt, schließlich habe
er selbst das Arbeitsverhältnis beendet. Obwohl der Mann Stein und
Bein schwor, er habe keineswegs gekündigt, weigerte sich die
Transportfirma, ihm seine Abfertigung zu bezahlen. Mit Hilfe der
Arbeiterkammer bekam er schließlich mehr als 12.000 Euro.
Zwölf Jahre lang war der Mann bei der Firma beschäftigt gewesen, als
er sich nach einem Krankenstand wieder an seinem Arbeitsplatz
einfand. Dort wurde ihm mitgeteilt, er habe sein Arbeitsverhältnis
doch längst beendet. Er habe nicht gekündigt, entgegnete der
Kraftfahrer, doch seitens der Firma hieß es, man habe sogar Zeugen
dafür, dass er noch vor seinem Krankenstand die Beendigung des
Arbeitsverhältnisses erklärt habe. Offensichtlich wollte sich die
Firma nicht nur die Entgeltfortzahlung, sondern auch die Abfertigung
sparen, auf die der Arbeitnehmer bei Selbstkündigung keinen Anspruch
gehabt hätte.
Der Kraftfahrer wandte sich an die Arbeiterkammer, die für ihn bei
der Transportfirma intervenierte. Ein außergerichtlicher Vergleich
scheiterte, weil das Angebot des Arbeitgebers sehr niedrig war.
Deshalb ging die AK für den Kraftfahrer vor Gericht. In einem
gerichtlichen Vergleich erklärte sich die Transportfirma schließlich
bereit, mehr als 12.000 Euro (Abfertigung, Kündigungsentschädigung
und Überstundenentgelt) zu zahlen, das waren immerhin 82 Prozent der
geforderten Ansprüche.
Es kommt immer wieder vor, dass Firmen ihre Beschäftigten bei
Krankmeldungen rückwirkend unbegründet abmelden oder kurz vor
Erreichen des ersten oder nächsthöheren Abfertigungsanspruchs (bei
Abfertigung alt) kündigen. "In einem solchen Fall sollten die
Betroffenen auf jeden Fall zur Arbeiterkammer kommen und sich beraten
lassen", rät AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
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