- 09.04.2015, 14:15:20
- /
- OTS0193 OTW0193
Nationalparkrat beschließt Budget und Projekte für 2015: Evaluierungsstudie soll Diskussionen in Gang bringen

Matrei, Mittersill, Großkirchheim (TP/OTS) - Auf Einladung der
turnusmäßigen Ratsvorsitzenden LHStv. Mag. Ingrid Felipe fand am 8.
April 2015 die 19. Sitzung des Nationalparkrates in der
Nationalparkgemeinde Kals am Großglockner statt.
Felipe zog gemeinsam mit Bundesvertreter Dipl.-Ing. Günther Liebel
(i.V. von Minister Andrä Rupprechter), LHSTv. Dr. Astrid Rössler,
Salzburg und LR Mag. Christian Ragger, Kärnten eine positive Bilanz
über die Leistungen im Jahr 2014.
"Auch heuer konnten wieder bedeutende Projekte in Angriff genommen
und umgesetzt werden. Besonders im Bereich Forschung sind viele
Projekte nur sinnvoll, wenn sie gemeinsam und über die gesamte Größe
des Schutzgebietes umgesetzt werden können. Highlights unserer
gemeinsamen Arbeit waren sicher das Bartgeierprojekt, mit einer
Freilassung von zwei Jungvögeln in Osttirol und zwei erfolgreiche
Freilandbruten in Kärnten und Salzburg, sowie die zahlreichen
Initiativen im Bildungsbereich", so Felipe. "Mit einem Budget von
Euro 712.000,- für länderübergreifende Projekte werden auch 2015
besonders wieder in den Bereichen Forschung, Bildung und
Öffentlichkeitsarbeit wichtige Maßnahmen für das Schutzgebiet
fortgeführt bzw. umgesetzt. Die größten Aufwendungen werden für
Forschungsprojekte, wie Greifvogelmonitoring, Gewässermonitoring und
terrestrisches Monitoring fließen. Die Einnahmen hierfür kommen aus
Zuwendungen von Bundes- und Ländermitteln aber auch aus EU-Mitteln."
Im Rahmen der Sitzung wurde von Experten auch eine seitens
Nationalparks Austria beauftragte Evaluierungsstudie präsentiert.
"Die sehr intensive Studie mittels Fragebögen, Work-shops und
Befragung von Stakeholdern erhob den Ist-Stand der Nationalparks in
den Bereichen Organisation/Verwaltung, Bildung/ÖA,
Naturraummanagement und Wissenschaft und hat erfreuliche Ergebnisse
aber auch Ansätze für Neues zu Tage gebracht. Die Studie gibt vor
allem die Aussensicht von Experten über die österreichischen
Nationalparks wider. Es wird damit ein Diskussionsprozess für weitere
Entwicklungen der österr. Nationalparks in Gang gesetzt an dem sich
alle im Nationalpark Beteiligten einbringen mögen," so Sektionschef
Liebel.
Rössler berichtete, dass die Studie im Salzburger
Nationalparkkuratorium bereits unterschiedliche Fragen und
Diskussionen ausgelöst hat. Wie auch in Tirol und Kärnten wird es auf
dieser Basis weitere Gespräche mit den verschiedensten
Interessensvertretungen und vor allem auch mit Grundbesitzern geben.
Ragger betonte, dass die Erhebung (Nationalpark Hohe Tauern mit 73 %
Bekanntheitsgrad vor dem Nationalpark Donau Auen mit 42 %) auch die
bisherige gute Arbeit des Nationalparks Hohe Tauern aufzeigt.
"Dennoch darf es keinen Stillstand geben und man muss neue Felder und
Innovationen suchen. Zusätzliche Ideen wären auch, sich im sozialen
Bereich zu engagieren und Menschen mit Behinderung in die
NP-Verwaltungen einzubinden aber auch Gelder und Innovationen aus
EU-Projekten zu holen. In Kärnten haben wir damit gute Erfahrungen
gemacht und großartige Initiativen starten können, welche auch
länderübergreifend viel bringen würden. In finanziellen
Angelegenheiten muss jeder sparen und unter Motto 'Der Speck muss
weg' werden wir in Kärnten die Zusammenlegung von zwei
kostenintensiven Verwaltungsstandorten im Jahr 2015 durchführen.
Geplant ist der gemeinsame Verwaltungssitz in Großkirchheim".
Viel wurde in den letzten 30 Jahren erreicht, jedoch darf man sich
nicht darauf ausruhen. In den Bereichen Bildungs- und
Öffentlichkeitsarbeit wurde dem Nationalpark Hohe Tauern die Bestnote
ausgestellt. Eine Modernisierung der NP-Gesetze, die ständige
Orientierung an den IUCN Schutzkriterien, die Sicherung finanzieller
Mittel eine gute, gefestigte Personalausstattung und die Stärkung der
länderübergreifenden Zusammenarbeit sind weiters einige
Handlungsempfehlungen aus der Studie.
Der Nationalparkrat als höchstes Entscheidungsgremium im Nationalpark
Hohe Tauern, dessen Aufgaben seit 1994 mit Staatsvertrag zwischen der
Republik Österreich und den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Tirol
festgelegt sind, besteht aus 4 stimmberechtigten Mitgliedern, dem
Umweltminister und den 3 für den Nationalpark in den 3 Bundesländern
ressortzuständigen Mitgliedern der Landesregierungen. Alle 2 Jahre
wechselt die Vorsitzführung unter den LandespolitikerInnen. Darüber
hinaus sind je drei Vertreter der Gemeinden, der Grundeigentümer, des
Naturschutzes und der zuständigen Fachabteilungen der
Landesregierungen beratend involviert.
Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | T54






