- 08.04.2015, 11:35:34
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- OTS0071 OTW0071
Stellungnahme von Landesrätin Kaufmann-Bruckberger
Sankt Pölten (OTS) - Als Landesrätin bin ich den
niederösterreichischen Wählerinnen und Wählern und dem
Niederösterreichischen Landtag verantwortlich. Diese haben ein Recht
auf Information und Kontrolle. Daher habe ich meinen Anwalt Dr
Hermann Heller ersucht, sämtliche Fragen zu beantworten und mit den
zuständigen Behörden vollumfänglich zu kooperieren.
Da die Berichterstattung in manchen Medien verzerrt und die
Vermischung von Bericht und Kommentar offensichtlich ist, zusätzlich
gegen das Objektivitätsgebot verstoßen wurde, habe ich mich dazu
entschlossen, nachstehende
Öffentliche Stellungnahme
abzugeben:
1.
Es mag sein, dass meine Antworten zu Beginn der Befragungen als
ausweichend empfunden wurden. Ich hatte jedoch nie den Willen oder
gar die Absicht, "falsch" im Sinne des Strafgesetzbuches zu
antworten. Vielmehr war ich zu Beginn der Befragungen mit der für
mich unbekannten, weil neuen Situation (ich wurde vorher noch nie als
Beschuldigte einvernommen) völlig überfordert, weil der Platz der
"Beschuldigten" für mich neu war. Zu dieser sehr persönlichen - neuen
Erfahrung kam, dass Personen plötzlich eines kriminellen Verhaltens
bezichtigt wurden, die nicht nur in der Öffentlichkeit hoch angesehen
waren, sondern auch von mir persönlich, ich bleibe dabei: geschätzt
wurden und mit denen ich nicht nur in einer politischen Bewegung
zusammengearbeitet habe, sondern auch ein freundschaftliches
Verhältnis unterhalten habe.
2.
Mir ist nicht bekannt, ob Dr Ewald Nowotny und BM Rudolf Hundstorfer
Kenntnis vom Angebot der Verkäuferseite haben oder hatten.
3.
Richtig ist, dass die Verkäuferseite in Person des ehemaligen ÖGB-
Finanzreferenten Mag Clemens Schneider an mich herangetreten ist, um
mit LH Dr Jörg Haider den Ankauf der Seenliegenschaften anzubahnen.
Richtig ist weiters, dass von Mag Schneider und anderen eine
Parteispende für Dr. Haider bzw. dessen Partei angeboten wurde.

4.
Richtig ist auch, dass es in weiterer Folge direkte Verhandlungen mit
dem Land Kärnten bzw. dessen Vertretern und der Verkäuferseite gab,
in die ich zu keinem Zeitpunkt eingebunden war. Ich hatte daher weder
Kenntnis von der Vertragsgestaltung, noch vom Kaufpreis.
5.
Erst der einstimmige Beschluss der Kärntner Landesregierung und des
Kärntner Landtages machten die Unterfertigung des Kaufvertrages im
Dezember 2007 möglich.
6.
Der gesamte Geschäftsfall wurde mit meiner Steuerberatungskanzlei
besprochen, vom zuständigen Finanzamt nach Beantragung einer
Selbstprüfung geprüft. Diese Prüfung endete ohne Beanstandung.
7.
Worum geht es also:
Ich habe eine Parteispende treuhändig im Auftrag von LH Dr Jörg
Haider entgegengenommen und diese Parteispende in Tranchen diesem und
anderen von ihm namhaft gemachten Personen übergeben. Das Geschäft
wurde von unabhängigen Gutachtern geprüft, mein Honorar wurde von mir
korrekt versteuert und das zugrunde liegende Geschäft wurde überdies,
wie erwähnt, vom Finanzamt geprüft.
Warum es zu einem - wie medial berichtet - überhöhten Kaufpreis,
sowie zum Anbot einer Parteispende auf Verkäuferseite kam und wer die
Profiteure dieses Geschäftsfalls sind, muss schonungslos aufgedeckt
werden. Meine Rolle ist klar, die Frage nach dem "cui bono" müssen
ÖGB, BAWAG, AUCON, das Land Kärnten und die Staatsanwaltschaft
beantworten.
8.
Da ich nach eingehender juristischer Prüfung keine strafbare Handlung
gesetzt habe, und der Vorfall der legalen treuhändigen Spendenannahme
zeitlich weit vor meinem Antritt als Landesrätin lag, sehe ich keine
Veranlassung meine Arbeit für Niederösterreich nicht fortzusetzen.
Dass von manchen politischen Mitbewerbern so getan wird, als hätte
niemand LH Dr Haider die Parteispende angeboten, sondern diese sei
quasi "aus dem Nichts" entstanden, ist an Absurdität kaum zu
überbieten. Es ist mir klar, dass vor den kommenden Wahlen
(Landtagswahlen, Bundespräsidentenwahlen) die ehemaligen Ver-
antwortlichen von ÖGB und BAWAG versuchen, sich ihrer Verantwortung
zu entziehen; selbiges gilt für noch aktive politische
Verantwortungsträger der Käuferseite.
Ich hingegen stelle mich meiner Verantwortung, habe vollumfänglich
ausgesagt und erwarte dies von allen Beteiligten.
Ich stehe den ermittelnden Behörden selbstverständlich weiterhin
zwecks Wahrheitsfindung uneingeschränkt zur Verfügung und ersuche für
allfällige verfahrensrechtliche Fragen die Rechtsanwaltskanzlei
Heller § Gahler zu kontaktieren. Ich werde, wie stets, meine Zeit und
Arbeitskraft dem Land Niederösterreich und seinen Bürgerinnen und
Bürgern widmen und nicht zulassen, dass die so wichtige Arbeit in
meinem Verantwortungsbereich auch nur den geringsten Schaden nehmen
könnte.
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