- 07.04.2015, 12:36:23
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- OTS0082 OTW0082
Hypo-Untersuchungsausschuss - Organisatorische Information für Medien
Freie Berichterstattung und Wahrung der Persönlichkeitsrechte
Utl.: Freie Berichterstattung und Wahrung der Persönlichkeitsrechte =
Wien (PK) - Der freien Berichterstattung der Medien und der guten
Zusammenarbeit zwischen Parlament und Medien wird besondere Bedeutung
beigemessen. Zugleich soll in transparenter Weise die Wahrung der
Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten - insbesondere der
Auskunftspersonen - gesichert sein.
Medienöffentlichkeit
Die Befragungen von Auskunftspersonen und Sachverständigen finden
grundsätzlich medienöffentlich statt. Nur aufgrund von besonderen, im
Gesetz geregelten Gründen ist die Öffentlichkeit auszuschließen.
Diese Ausnahmen von der Medienöffentlichkeit können zum Schutz von
Interessen der Allgemeinheit, der Auskunftsperson, von Interessen
Dritter sowie zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder
im Interesse der Wahrheitsfindung erforderlich sein. Dass so eine
Ausnahme vorliegt, kann die Auskunftsperson, der Verfahrensrichter,
der Verfahrensanwalt oder ein Mitglied des Untersuchungsausschusses
beantragen. In jedem Fall ist diese Entscheidung nach Beratung mit
dem Verfahrensrichter zu treffen.
Medienraum
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der MedienmitarbeiterInnen
steht zusätzlich ein eigener Medienraum in unmittelbarer Nähe zum
Untersuchungsausschuss-Lokal zur Verfügung (Lokal II). Um auch dort
die Ausschusssitzung verfolgen zu können, werden alle
medienöffentlichen Sitzungsteile live in den Medienraum übertragen.
Zutritt in diesen Medienraum haben grundsätzlich nur
MedienmitarbeiterInnen sowie Abgeordnete, MitarbeiterInnen der
parlamentarischen Klubs und Bedienstete der Parlamentsdirektion.
Aufnahmen oder die Weiterleitung der Live-Übertragung sind untersagt.
Zugang/Aufenthalt der Auskunftspersonen
Die Möglichkeit eines ungehinderten Wegs für alle Auskunftspersonen
zum und vom Ausschusslokal muss gewahrt bleiben. Besonders ist auch
auf eine ungestörte Vorbereitung vor Befragungsbeginn Bedacht zu
nehmen. Im Lokal V wird dazu eine Wartezone für Auskunftspersonen
eingerichtet.
Für den Zu- sowie den Abgang der Auskunftspersonen wird es keine fixe
Wegführung geben. Es steht den Auskunftspersonen frei, einen Weg
ihrer Wahl zu nehmen.
Die Sicherstellung dieser Rahmenbedingungen für die Auskunftspersonen
im Sinne der Verfahrensordnung obliegt der Parlamentsdirektion.
Ton- und Bildaufnahmen
Ton- und Bildaufnahmen im Untersuchungsausschuss sind ausschließlich
für Zwecke der Protokollierung und der Übertragung innerhalb der
Parlamentsgebäude (welche durch die Parlamentsdirektion erfolgen
wird) gestattet. Während aller Sitzungen, auch der
medienöffentlichen, des Untersuchungsausschusses sind andere Bild-
und Tonaufnahmen unzulässig.
Im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der
Hausordnung wird die/der Vorsitzende - wie auch bei vorherigen U-
Ausschüssen - in der Regel bei Auskunftspersonen, die Personen des
öffentlichen Lebens sind oder mit ausdrücklicher Zustimmung einer
Auskunftsperson, einen sogenannten "Kameraschwenk" außerhalb
laufender Sitzung genehmigen. Dieser findet somit vor, nach oder in
einer Unterbrechung einer Sitzung, insbesondere vor Beginn der
Befragung der Auskunftsperson statt.
Ablauf Kameraschwenk
Nachdem sich die Auskunftsperson im Lokal VI eingefunden hat, werden
MitarbeiterInnen der Bildmedien informiert und aus dem Medienraum ins
Ausschusslokal geleitet. Im Ausschusslokal soll ein maßvoller Abstand
zu den Auskunftspersonen eingehalten werden. Nach einem angemessenen
Zeitraum werden die MedienmitarbeiterInnen ersucht, Bild- und
Tonaufnahmegeräte wieder in den Medienraum zu verbringen.
Interviewbereich
Im Medienraum wird ein Interviewbereich für Abgeordnete eingerichtet.
Interview Auskunftspersonen
Es steht Auskunftspersonen frei, im Gangbereich an der Kordel
zwischen dem Ausschusslokal und dem Medienraum Interviews zu geben.
Auf die allgemeine Bildaufnahme-Tabuzone Cafeteria wird hingewiesen.
Persönlichkeitsrechte - Medienrecht
Mit der Untersuchungsausschuss-Reform wurde auch das Mediengesetz
ergänzt. Die Bekanntgabe der Identität von Auskunftspersonen eines
Untersuchungsausschusses in den Medien ist zu unterlassen, wenn
dadurch schutzwürdige Interessen verletzt werden. Dieser Schutz
bezieht sich nicht nur auf Bilder, sondern auch auf den Namen und
andere Angaben, die geeignet sind, zum Bekanntwerden der Identität
der Betroffenen zu führen.
Ausgenommen von diesem Schutz sind Personen, bei denen ein
überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit am Bekanntwerden ihrer
Identität besteht. Dieses überwiegende Interesse kann sich
insbesondere aus der Stellung der betroffenen Person in der
Öffentlichkeit oder aus einem sonstigen Zusammenhang mit dem
öffentlichen Leben ergeben.
Es ist somit eine Interessenabwägung erforderlich. In der Praxis
werden von diesen Ausnahmen vor allem in der Öffentlichkeit stehende
Personen mit hohem Bekanntheitsgrad betroffen sein, wie insbesondere
PolitikerInnen, führende Wirtschaftstreibende, SpitzenbeamtInnen,
prominente KünstlerInnen und SportlerInnen. Bei solchen in der
Öffentlichkeit stehenden Personen ist die Einholung einer Zustimmung
zur Bildaufnahme im Zuge eines Kameraschwenks grundsätzlich nicht
erforderlich. Eine Person fällt jedoch nicht schon deshalb unter die
Ausnahmebestimmung, weil sie als Auskunftsperson in einem
Untersuchungsausschuss angehört wird. Um eine objektive Beurteilung
zu gewährleisten, wird im Vorfeld auch der/die VerfahrensrichterIn
zur Beurteilung dieser Frage beigezogen.
Ausdrücklich hingewiesen wird auf medienrechtliche Verpflichtungen,
die gerade im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschussverfahren
ausnahmslos einzuhalten sind. Die Parlamentsdirektion ermöglicht
durch ihre organisatorischen Maßnahmen im Rahmen dieser Regelungen
größtmögliche Bewegungsfreiheit im Sinne einer freien
Berichterstattung. Hinzuweisen ist dabei jedoch ausdrücklich darauf,
dass die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
jeder/m MedienmitarbeiterIn in Eigenverantwortung obliegt.
Technisches Service
Im Ausschusslokal (Lokal VI) stehen 30 Sitzplätze mit Schreibfläche
für MedienmitarbeiterInnen zur Verfügung. Die Arbeitsplätze sind mit
einer ausreichenden Anzahl Steckdosen und LAN-Verbindungen
ausgestattet. Außerdem gibt es in großen Bereichen des
Parlamentsgebäudes freies WLAN/WiFi "HohesHaus"; die Nutzung
erfordert keine Registrierung, sondern nur eine Zustimmung zu den
Nutzungsbedingungen.
Im Medienraum (Lokal II) sind 18 Arbeitsplätze mit einer
entsprechenden Anzahl an Steckdosen und LAN-Verbindungen vorhanden.
Ansprechpersonen
Medienservice der Parlamentsdirektion:
Elfriede Eschlböck, +43 676 8900 2421
Stefan Franzel, +43 676 8900 2939
Leiterin der Abteilung Pressedienst:
Mag. Heidi Liedler-Frank, +43 676 8900 2260
Leiter des Dienstes Information und Öffentlichkeit:
Mag. Rudolf Gollia, +43 676 8900 2223
(Schluss) red
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