- 02.04.2015, 12:59:39
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AK: Bußgelder für Preisabsprachen müssen Konsumentenschutz zugute kommen
Nach Kartellstrafe gegen Vöslauer: KonsumentInnen über Details informieren, Bußgelder für Preisabsprachen zweckwidmen
Utl.: Nach Kartellstrafe gegen Vöslauer: KonsumentInnen über Details
informieren, Bußgelder für Preisabsprachen zweckwidmen =
Wien (OTS) - Vöslauer zahlt 653.000 Euro Bußgeld für Preisabsprachen,
wie die Bundeswettbewerbsbehörde informiert hat. Auch wenn es bei der
Strafe nicht um Millionenbeträge geht, muss der Sachverhalt
transparent gemacht werden, fordert die Arbeiterkammer: Mit wem
wurden die Absprachen getroffen, wie viel wurde zu viel bezahlt? Das
Regierungsprogramm muss endlich umgesetzt werden: Ein Teil der
verhängten Geldbußen nach Kartellverfahren muss dem Konsumentenschutz
zugute kommen.
"Es ist nur gerecht, dass die Geldbußen in den Konsumentenschutz
investiert werden. Schließlich sind es die Konsumentinnen und
Konsumenten, die durch die Preisabsprachen draufgezahlt haben", sagt
Silvia Angelo, Leiterin der AK Wien Abteilung Wirtschaftspolitik. Die
AK-Forderungen nach mehr Transparenz im Kartellverfahren und
Zweckwidmung der Geldbußen decken sich auch mit dem Programm der
Bundesregierung. Diese Punkte müssen endlich umgesetzt werden.
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