• 01.04.2015, 14:15:25
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ÖAMTC: Tausende Anwaltsbriefe nach Parkverstößen aus Kroatien erwartet

Vergehen liegen teilweise jahrelang zurück – worauf man beim Parken achten sollte

Utl.: Vergehen liegen teilweise jahrelang zurück – worauf man beim
Parken achten sollte =

Wien (OTS) - In den vergangenen Wochen haben sich viele
Clubmitglieder ratlos an die ÖAMTC-Rechtsberatung gewandt. Sie alle
haben ein Schreiben von einem slowenischen Anwalt erhalten, der hohe
Geldstrafen wegen Falschparkens in Kroatien verlangt. Es wird ein
Betrag von mindestens 140 Euro gefordert. Bei Nichtzahlung wird mit
Problemen bei der nächsten Einreise gedroht. Das Befremdliche ist,
dass die Vergehen teilweise fünf Jahre zurück liegen. "Wir wissen von
etwa 200 Mitgliedern, die ein Schreiben erhalten haben. Wir gehen
aber davon aus, dass noch viele tausende Schreiben verschickt
werden", berichtet Clubjuristin Verena Pronebner.

"Jeder einzelne Fall wird von uns genau geprüft. In den meisten
Fällen konnten wir eine deutliche Reduktion der ursprünglichen,
unserer Ansicht nach weit überhöhten, Forderung erreichen", sagt die
Juristin. "So erkämpften wir bisher insgesamt 12.000 Euro für unsere
Mitglieder." In vielen Fällen ist es auch gelungen, dass die
Forderung gegenüber den Mitgliedern fallen gelassen wurde - z. B.
wenn ein Parkausweis für Menschen mit Behinderung oder das damals
gelöste Ticket nachgereicht wurde. "Probleme bei der Einreise sind
keine zu erwarten. Das ist eine leere Drohung, um dem Anwaltsbrief
noch mehr Gewicht zu verleihen. Im schlimmsten Fall - also bei
Nichtbezahlen der Forderung - droht jedoch ein Gerichtsverfahren in
Kroatien", klärt die ÖAMTC-Juristin auf.

Wie man sich vor Parkstrafen schützt - immer Ticket lösen und
lange aufbewahren

Wichtig ist es, sich vor Ort in Kroatien über die in der
jeweiligen Kommune geltenden Parkvorschriften zu informieren.
Kurzparkzonen sind oft blau gekennzeichnet und jedenfalls
ausgeschildert - sie befinden sich oft in den Stadtzentren, vor
Hotels, in Häfen oder in der Nähe von Stränden. "Reisende sollten
unbedingt darauf achten, ob sie auf einem gebührenpflichtigen
Parkplatz stehen. Eventuell ist eine entsprechende Beschilderung
nicht auf den ersten Blick sichtbar, daher sollte man zur Sicherheit
die Straße absuchen", erklärt ÖAMTC-Juristin Pronebner. "Möchte man
dann ein Parkticket lösen, der Automat funktioniert jedoch nicht, ist
man gut beraten, einen anderen zu suchen oder die Störung bei der am
Automaten angegebenen Nummer zu melden." Auch wenn Passanten, z. B.
Parkwächter oder Einheimische, behaupten, es bestünde keine
Zahlpflicht: lieber nicht darauf verlassen und stattdessen der
Zahlpflicht (ca. zwei Euro pro Parkstunde) nachkommen. Übrigens
müssen sowohl Auto- als auch Motorradfahrer ein Ticket lösen.

"In jedem Fall ist es empfehlenswert, zu dokumentieren, dass man
ein Ticket gelöst hat - als Beweis dient ein Foto vom Fahrzeug und
dem Ticket. Bezahlt man das Ticket per Mobiltelefon oder Smartphone,
speichert man den Vorgang am besten ab. Die Beweise sollten fünf
Jahre lang aufbewahrt werden", rät die Expertin. Für Motorradfahrer
ist die Dokumentation besonders wichtig, weil das Parkticket nicht
"sicher" hinter der Windschutzscheibe hinterlegt werden kann. Wer vor
Ort zu Recht einen Strafzettel mit Zahlschein - über umgerechnet 10
bis 40 Euro - erhält, ist gut beraten, ihn umgehend zu zahlen. Bei
der Überweisung ist die Angabe von Datum, Autokennzeichen und
Aktenzahl nötig.

"Neuerdings berichten Mitglieder sogar von einem
Vollstreckungsbeschluss, den sie wiederum von einem kroatischen
Rechtsanwalt erhalten haben - hier ist rasches Handeln wichtig", sagt
Pronebner. "Wer auch solch ein Schreiben empfangen hat, wendet sich
am besten an die ÖAMTC-Rechtsberatung - für ÖAMTC-Mitglieder
kostenlos." Terminvereinbarung und nähere Infos unter
www.oeamtc.at/rechtsberatung.

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