• 01.04.2015, 11:12:55
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StR Ludwig: Mit Tipps vom Autoabstellplatz zum Carport

Behördlicher Wegweiser zum überdachten Autoabstellplatz der Wiener Baupolizei

Utl.: Behördlicher Wegweiser zum überdachten Autoabstellplatz der
Wiener Baupolizei =

Wien (OTS) - Viele BewohnerInnen von Siedlungshäusern verfügen
über keine Garage, jedoch über einen Autoabstellplatz im Freien.
Spätestens bei Wind und Wetter wünscht man sich ein schützendes Dach
für den fahrbaren Untersatz. Mit ein paar Tipps lässt sich dieser in
vielen Fällen überdachen. Auf Initiative von Wohnbaustadtrat Michael
Ludwig hat die Wiener Baupolizei (MA 37) einen Wegweiser erstellt,
der anschaulich erklärt, welche Art der "Autounterbringung"
bewilligungsfrei erlaubt ist und welche genehmigt werden muss. Die
Tipps vom Autoabstellplatz zum Carport sind unter www.bauen.wien.at
abrufbar.****

"Bezüglich der Errichtung von Carports herrscht oft große
Unsicherheit. Konflikte mit der Behörde, aber auch mit Nachbarinnen
und Nachbarn sind ein häufiges Ergebnis. Daher wurde von den
Expertinnen und Experten der Baupolizei ein Leitfaden erstellt, der
in groben Zügen erklärt, was erlaubt ist, welche Ausnahmen eventuell
angewendet werden können und welche Konstruktionen möglicherweise
baupolizeilich genehmigt werden müssen, um legal einen überdachten
Autoabstellplatz zu kommen", hält Stadtrat Ludwig fest.

Bei der Magistratsbteilung 37 - Baupolizei gehen immer wieder
Anzeigen erboster NachbarInnen wegen vermeintlich illegal errichteter
Carports ein. Als Behörde ist die Baupolizei gesetzlich verpflichtet,
diesen Anzeigen nachzugehen. Aber auch bei Routinekontrollen fallen
überdachte Autoabstellkonstruktionen von BauherrInnen auf, denen die
geltenden Regelungen der Bauordnung scheinbar nicht bewusst sind.
"Die Gründe für ein Einschreiten der Baubehörde sind unter anderem
Sicherheit, das Stadtbild und last but not least die
Bebauungsbestimmungen Die Bauuordnung gilt wie jede rechtliche
Vorschrift für alle gleichermaßen. Nichts ärgert BürgerInnen mehr,
als wenn etwas nicht erlaubt ist und sich andere - häufig aufgrund
mangelnden Wissens -darüber scheinbar hinweg setzen", so Gerhard
Cech, Leiter der MA 37.

Das Carport auf der "seitlichen Abstellfläche" ist die sicherte
Variante

Die einfachste Variante ist ein Carport bis zu 3 Meter links und
rechts des Hauses. "Häuselbauer" kennen dies unter dem Begriff
"seitliche Abstandsfläche" So ein Carport ist grundsätzlich
bewilligungsfrei, wenn man ein paar Grundregeln einhält: Die Fläche
darf 25 m2 nicht überschreiten und der höchste Punkt liegt unter 2,5
Metern. Maximal die Hälfte aller Seitenflächen dürfen auch mit Wänden
verkleidet werden. Verfügt jemand auf seinem Grundstück noch über
eine bebaubare Fläche, so darf auch dort nach denselben Grundregeln
ein Carport errichtet werden.

Ein Carport ist somit nichts anderes als ein Flugdach, das
ausschliesslich als Autoabstellplatz gebraucht wird. Eine günstigere
Variante dazu ist eine Pergola über einem Autoabstellplatz. Eine
Pergola ist überall bewilligungsfrei zu errichten. Es hindert einen
aber niemand daran, sein Carport zu begrünen.

In Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre ist immer eine
Bewilligung einzuholen

Zu beachten ist außerdem, ob sich das Haus in einem Gebiet mit
Bausperre befindet oder das als Schutzzone ausgewiesen ist. Auch im
Vorgarten, sowie im Garten hinter dem Haus wird man nur in extremen
Ausnahmefällen (z.B. Platzmangel) eine Genehmigung bekommen. Hier
gilt: fachliche Beratung ist unerlässlich. Auch die MA 37 steht mit
Rat gerne zur Seite. (Schluss) temp/kau

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