- 01.04.2015, 10:57:39
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Offener Brief an die Volksanwälte: Mitglieder des Menschenrechtsbeirats distanzieren sich von Bestellvorgängen
Menschenrechtsorganisationen & Zivilgesellschaft äußern schwerwiegende Bedenken zur Gesetzmäßigkeit des Bestellvorganges der neuen KommissionsleiterInnen
Utl.: Menschenrechtsorganisationen & Zivilgesellschaft äußern
schwerwiegende Bedenken zur Gesetzmäßigkeit des
Bestellvorganges der neuen KommissionsleiterInnen =
Wien (OTS) -
Sehr geehrte Frau Vorsitzende Dr.in Brinek!
Sehr geehrter Herr Volksanwalt Dr. Kräuter!
Sehr geehrter Herr Volksanwalt Dr. Fichtenbauer!
Es liegt in Ihrer Verantwortung, ohne jede Rücksichtnahme auf
sonstige Interessen die best geeigneten verfügbaren Menschen für die
verantwortungsvolle Rolle der Prüftätigkeit in den
Menschenrechtskommissionen der Volksanwaltschaft auszuwählen. Diese
Verantwortung ist nochmals höher bei der Bestellung der jeweiligen
KommissionsleiterInnen.
Es liegt auch in Ihrer Verantwortung, in Ihre Arbeit das Wissen und
den Rat der Zivilgesellschaft einzubinden - dafür steht Ihnen der
Menschenrechtsbeirat bei der Volksanwaltschaft zur Verfügung. Im
Rahmen der Bestellung neuer Kommissionleiter/innen der
Volksanwaltschaft ist eine Anhörung des Menschenrechtsbeirates
vorgeschrieben. Bei dieser außerordentlichen Sitzung am Freitag den
27.03. haben wir schwerwiegende Bedenken zur Gesetzmäßigkeit des
Bestellvorganges in einem von unserer Vorsitzenden Dr. Renate Kicker
und allen anwesenden Regierungs- und NGO-Vertreter/innen angenommenen
Beschluss zum Ausdruck gebracht. Mit Bedauern nehmen wir nun zu
Kenntnis, dass die Volksanwaltschaft auf diese Vorbehalte nicht
eingegangen ist.
Wir sehen uns daher zur öffentlichen Distanzierung vom Vorgehen der
Volksanwält/innen gezwungen.
Das Volksanwaltschaftsgesetz sieht für die Leitung von Kommissionen
die Bestellung einer "auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannten
Persönlichkeit" vor. Diese gesetzliche Anforderung gewährleistet,
dass die Beobachtungstätigkeit der multidisziplinär zusammen
gesetzten Besuchskommissionen nach menschenrechtlichen Standards
erfolgt und dokumentiert wird. Konkret umfasst das Anforderungsprofil
daher aus unserer Sicht die ausgewiesene Kenntnis der einschlägigen
Prüfstandards, der Funktionsweise des nationalen und europäischen
Menschenrechtsschutzes sowie die nötige Erfahrung zur Leitung
kommissioneller Besuchskontrollen. Die Anforderung nach "anerkannter"
Menschenrechts-Expertise sollte dabei zumindest durch einschlägige
Berufserfahrung, Publikationen und dergleichen zum Ausdruck kommen.
Die nun bestellten Kommissionsleiter/innen sind unbestritten
anerkannte Expert/innen auf ihrem jeweiligen Fachgebiet. Viele von
uns kennen und schätzen die betreffenden Personen seit Jahren und
wissen um ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen. Sie trifft
kein Vorwurf. Die offenkundige Nichtbeachtung des Gesetzeswortlauts
liegt in der Verantwortung der Volksanwaltschaft und kommt darin zum
Ausdruck, dass Bewerber/innen übergangen wurden, die dem gesetzlichen
Anforderungsprofil eins zu eins entsprechen: Etwa Maga. Angelika
Vauti-Scheucher und Dr. Manfred Nowak, der von den Vereinten Nationen
wiederholt zum UN-Sonderberichterstatter für Folter ernannt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Brandstätter für die Caritas Österreich
Michael Felten für Pro Mente Austria
Renate Hojas für das Gewaltschutzzentrum Salzburg
Susanne Jaquemar für das VertretungsNetz
Barbara Jauk für das Gewaltschutzzentrum Graz
Angelika Klug für hpe (Hilfe f. Angehörige psychisch Erkrankter)
Burgenland
Nadja Lorenz für SOS Mitmensch
Roland Miklau für Neustart
Heinz Patzelt für Amnesty International Österreich
Martin Schenk für die Diakonie Österreich
Christian Schörkhuber für die Volkshilfe Österreich
Philipp Sonderegger für SOS Mitmensch
Martin Ladstätter für Selbstbestimmt Leben Österreich
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