• 26.03.2015, 11:35:01
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Sicher arbeiten mit Hubarbeitsbühnen

Als sichere Alternative zu Leitern und Gerüsten kommen auch in Österreich zunehmend Hubarbeitsbühnen zum Einsatz.

Utl.: Als sichere Alternative zu Leitern und Gerüsten kommen auch in
Österreich zunehmend Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. =

Wien (OTS) - Das Arbeiten auf Leitern oder Gerüsten ist gefährlich
und führt immer wieder zu schwersten Verletzungen und bleibenden
gesundheitlichen Schäden. Das Lenken von Hubarbeitsbühnen ist in
Österreich nicht gesetzlich geregelt. Um über Gefahren und
Sicherheitsvorkehrungen aufzuklären, lud die Landesstelle Wien der
Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) am 24. März zu einer
Informationsveranstaltung.

Österreichweit 9.000 Bühnen im Einsatz

Als flexible und vor allem sichere Alternative zu Leitern und
Gerüsten kommen auch in Österreich zunehmen sogenannte
Hubarbeitsbühnen in unterschiedlichen Ausführungen zum Einsatz. Rund
9.000 derartiger Bühnen - so die Schätzung der Experten - werden
täglich dazu verwendet, um in teilweise großer Höhe und in schwer
zugänglichen Bereichen die verschiedensten Bau-, Wartungs- oder
Reinigungsarbeiten vorzunehmen.

"Grundsätzlich können diese Arbeiten mit Hilfe einer Hubarbeitsbühne
wesentlich sicherer ausgeführt werden", so AUVA-Experte Geyer.
"Allerdings müssen auch bei den Hubarbeitsbühnen
Sicherheitsvorkehrungen getroffen und die beteiligten Mitarbeiter
entsprechend unterwiesen werden."

Bediener ist vielen Gefahren ausgesetzt

Bediener einer Arbeitsbühne arbeiten in großer Höhe - bis zu 100
Meter über dem Boden - und befinden sich dadurch ständig im
Gefahrenbereich. Allerdings glauben viele von ihnen, dass sie sicher
sind, weil sie das Geländer rund um den Arbeitskorb schützt. Dies
stimmt jedoch nur bedingt: "Durch die elastische Bauweise und die
großen Hebelwirkungen schwankt jedoch der Arbeitskorb sehr. Die dabei
entstehenden Kräfte werden teilweise so stark, dass die Bediener aus
dem Arbeitskorb geschleudert werden können", berichtet Geyer. Vor
allem Auslegerbühnen wirken wie ein Katapult. Die Vielzahl der
auftretenden Gefährdungen wird von den Verwendern massiv
unterschätzt.

Doch auch andere Gefahren lauern für den Bediener einer
Hubarbeitsbühne: Dies beginnt beim Umkippen der Bühnen durch falsche
oder unzureichende Sicherung des Untergrundes unter den Stützen oder
durch Kollision mit beispielsweise einem Hallenkran. Gefährlich kann
es auf Grund der Bauweise auch sein, in großen Höhen Lasten zu
übernehmen. Auch dies kann ein Umstürzen der Hubarbeitsbühne zur
Folge haben.

Weitere Gefahren betreffen das Verhaken mit Hindernissen oder auch
das Quetschen und Einklemmen des Bedieners zwischen dem Korb und
einem Bauteil der Umgebung. Und letztlich kann auch der Arbeitskorb
dann keinen Schutz bieten, wenn man sich zu weit aus ihm hinauslehnt
oder gar mit einer Standorterhöhung im Korb arbeiten will.

Und neben den Gefahren, die von der Bühne selbst ausgehen können,
muss das Bedienpersonal auch auf Risken achten, die ihre Ursache in
der unmittelbaren Umgebung der Bühnen haben. Beispielhaft dafür sind
Gefahren, die von Freileitungen ausgehen.

Schulung und Unterweisung ermöglichen sicheres Arbeiten

Während beispielsweise in Deutschland eine eintägige Schulung für das
Lenken von fahrbaren Hubarbeitsbühnen gesetzlich verpflichtend ist,
fehlt eine entsprechende gesetzliche Regelung in Österreich. Diese
könnte jährlich zwei Tote und eine Vielzahl von Verletzten
verhindern.

Als Alternative empfiehlt die AUVA eine international gültige
Ausbildung gemäß EN ISO 18 878, Mobile elevating work platforms -
Operator [Driver] Training, für Hubarbeitsbühnenbediener. Diese
Schulungen werden von einigen großen Hubarbeitsbühnenverleihern und
anderen Organisationen angeboten. Ebenso wird die Ausbildung von der
internationalen Dachorganisation für Hubarbeitsbühnenbauer und
-verleiher IPAF - International Powered Access Federation
durchgeführt.

Sollten Mitarbeiter, die Hubarbeitsbühnen bedienen, keine Ein- oder
Mehrtagesschulung haben, empfiehlt der Unfallverhütungsdienst der
AUVA eine intensive Einschulung oder Einweisung bei der Übergabe der
Bühne, unabhängig davon, ob eine Bühne gekauft oder gemietet wird.
"Beim Mieten ist dieses Vertrautmachen mit dem Arbeitsmittel noch
wichtiger, da jede Arbeitsbühne andere Steuerhebelbelegungen, andere
Funktionen, andere Bodenbedienung, anderen Notablass und so mache
Besonderheit aufweist", warnt Geyer.

Tipps fürs Mieten oder Kaufen

Folgende Punkte sollten in den Kauf- oder Mietvertrag aufgenommen
werden, damit die Arbeitnehmerschutzbestimmungen eingehalten werden
können und die Sicherheit der Mitarbeiter sichergestellt wird:

• Die Hubarbeitsbühne muss Anschlagpunkte aufweisen, damit die
persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet werden kann.

• Die Arbeitsbühne braucht eine Abschaltung bei Schrägstellung des
Fahrgestells. Diese Einrichtung stellt sicher, dass sämtliche
Bewegungen - sowohl die Fahrbewegung des Unterwagens, als auch alle
Korbbewegungen - gestoppt werden, sobald die vom Hersteller
angegebene Maximalneigung des Chassis erreicht wird.Nur dadurch wird
sichergestellt, dass die Bühne trotz Grenzneigung stehen bleibt.
Wären Armbewegungen erlaubt, so besteht die Gefahr, dass die Bühne
entweder aufgrund des Korbgewichtes oder aufgrund des Gegengewichts
(Ballastgewichts) umfällt.

• Eine Einschulung auf die Gefahren, die Bodenbedienung, den
Notablass, die besondere Eigenheiten des Gerätes durch den
Hersteller, Verkäufer oder Vermieter, sollte Bestandteil des Vertrags
sein.

Das AUVA-Angebot zum Thema

Die AUVA hat mehrere einschlägige Publikationen zum sicheren Umgang
mit Hubarbeitsbühnen herausgebracht. Diese Unterlagen können direkt
auf der AUVA Website unter www.auva.at/publikationen bestellt oder
heruntergeladen werden
Weiters bietet die AUVA auch entsprechende Seminare und
Fachveranstaltungen an.

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