- 26.03.2015, 10:29:36
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WHO-Einstufung von Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend offenbart Unzulänglichkeit der EU-Pestizidzulassung
GLOBAL 2000 fordert Glyphosat-Verbot und verbesserte Risikobewertung für Pestizide
Utl.: GLOBAL 2000 fordert Glyphosat-Verbot und verbesserte
Risikobewertung für Pestizide =
Wien (OTS) - Nachdem Mediziner und Umweltschutzorganisationen seit
Jahren vor einer möglichen krebserregenden Wirkung von Glyphosat
warnten, hat nun die Internationale Agentur für Krebsforschung der
WHO das weltweit am häufigsten eingesetzte Pestizid als
"wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. "Die Entscheidung der WHO
war überfällig und absolut richtig", sagt Helmut Burtscher,
Umweltchemiker der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL
2000: "Umso brisanter ist die Tatache, dass die erst kürzlich von
Deutschland durchgeführte EU-Risikobewertung von Glyphosat absolut
kein Gesundheitsrisiko durch den Wirkstoff Glyphosat entdeckt haben
will."
Das deutsche Bundesamt für Risikobewertung (BfR) führte 2014 im Zuge
der EU-Wirkstoffprüfung für Pestizide im Auftrag der Europäischen
Union eine Neubewertung der gesundheitlichen Risiken von Glyphosat
durch und kam zu der Schlussfolgerung, dass sich "nach Prüfung von
mehr als 1.000 neuer Studien keine Hinweise auf eine krebserzeugende,
reproduktionsschädigende oder fruchtschädigende Wirkung durch
Glyphosat bei den Versuchstieren" hätte finden lassen. Burtscher
dazu: "Diese offensichtliche und eklatante Fehlbeurteilung des
gesundheitlichen Risikos von Glyphosat verlangt nach einer
lückenlosen und transparenten Aufklärung der Ursachen dieser
Fehlleistung."
Inakzeptable Schwächen des europäischen Zulassungssprozesses für
Pestizide musste die EU-Kommission bereits vor drei Jahren
hinsichtlich des Risikos für Bienen eingestehen. Die Verbote dreier
Neonicotinoide und Fipronil und die grundlegende Neugestaltung der
Risikobewertung für bestäubende Insekten waren die Folge. Analog dazu
verlangt die WHO-Einstufung von Glyphosat als "wahrscheinlich
krebserregend" nicht nur das sofortige Verbot von Glyphosat für
Landwirtschaft und Hausgärten. Vielmehr bedarf es einer
grundsätzlichen Überarbeitung und Verbesserung der in der
EU-Pestizidverordnung festgelegten Methoden und Datenerfordernisse
zur Ermittlung des gesundheitlichen Risikos von Pestiziden und
Pestizdrückständen. Der Schutz von AnwenderInnen aus Landwirtschaft
und Hausgartenbereich sowie der KonsumentInnen muss oberstes Ziel
sein!
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