• 25.03.2015, 16:51:30
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Nach Einstweiligen Verfügungen gegen Aliyev-Anwalt Prochaska: „Angriff auf den Rechtsstaat“

Wien (OTS) - - Lansky kündigt Klagen und Anzeigen gegen Prochaska an
- Gestohlenes Anwaltsmaterial darf laut Gericht nicht verwendet und
publiziert werden
- LGP- Juristen haben sich immer an die Gesetze gehalten
- Juristenkollegen: "Hooligan"-Verhalten von Prochaska

Nach zwei exekutierbaren Einstweiligen Verfügungen erster Instanz des
Handelsgerichts Wien gegen den früheren Aliyev-Anwalt und
Vizepräsidenten der Wiener Anwaltskammer Stefan Prochaska kündigt der
Opfervertreter Gabriel Lansky Konsequenzen an: "Es kann nicht
angehen, dass ein österreichischer Rechtsanwalt, noch dazu ein hoher
Kammerfunktionär, mit rechtswidrig erlangtem, dem absoluten
Anwaltsgeheimnis unterliegendem Mandantenmaterial eine öffentliche
Verleumdungskampagne gegen einen Kollegen fährt. Kollege Prochaska
wird für sein Verhalten die Verantwortung zu tragen haben."

Eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs ist bereits eingebracht, eine
weitere wegen Kreditschädigung wird folgen, ebenso wurden die
Beschlüsse des Handelsgerichts dem Disziplinarrat der Wiener
Rechtsanwaltskammer übermittelt. Es ergeht darüber hinaus eine
Strafanzeige nach § 51 Datenschutzgesetz.

Gravierende Rechtsverstöße

Mit Beschlüssen vom 18. März 2015 hatte das Handelsgericht Wien zwei
nicht rechtskräftige, aber vollstreckbare Einstweilige Verfügungen
gegen Dr. Prochaska erlassen, wonach

- Dr. Prochaska verboten wird, zu behaupten, er werde Machenschaften
von LGP ans Tageslicht bringen;

- Einen ehemaligen Mitarbeiter von LGP zu kontaktieren oder zu
befragen oder dazu zu verleiten, der Verschwiegenheitspflicht
unterliegende Aussagen gegenüber Dritten zu tätigen sowie Protokolle
über Aussagen zu veröffentlichen oder vor Gerichten/Behörden zu
verwerten;

- Informationen, die von diesem Mitarbeiter stammen und der
anwaltlichen Verschwiegenheit unterliegen, zu veröffentlichen oder
auf andere Weise zu verwerten;

- die Verhängung der Untersuchungshaft über D. Lansky anzuregen
und/oder in der Öffentlichkeit -insbesondere auch auf seiner Webseite
die Verhängung der Untersuchungshaft zu verlangen.;

- Unterlagen, die aus dem Server der Kanzlei Lansky in Luxemburg
widerrechtlich entwendet wurden, zu den Behörden zu übergeben, an
Medien weiterzuleiten oder sonst zu verwerten.

- Dr. Prochaska verboten wird, die U-Haft für Dr. Gabriel Lansky zu
verlangen.

Insgesamt stellt das Handelsgericht an mehreren Stellen der zwei
Beschlüsse fest, dass Dr. Prochaska gravierend rechtswidrig und
standeswidrig gehandelt hat.

Das Gericht betont, dass der Informant von Dr. Prochaska, Peter van
Crombrugge, Unterlagen aus dem Server der Kanzlei Lansky
"widerrechtlich an sich gebracht" hat.

Crombrugge ist ein ehemaliger leitender Mitarbeiter von Europol, der
von der Kanzlei Lansky für kriminalistische Analysen engagiert wurde
und in dieser Funktion Zugang zum fraglichen Server hatte. Nachdem
der Vertrag mit Crombrugge im Jahr 2013 gelöst wurde, verweigerte
dieser die Rückübergabe der Server aus Luxemburg. Offenbar mit
Unterstützung von Aliyev-Anwälten wandte sich Crombrugge an das
österreichische BVT und behauptete Verdachtsmomente gegen die Kanzlei
Lansky. Vorerst erreichte das BVT eine vorläufige Beschlagnahme der
Server in Luxemburg. Die Entscheidungen zur Beschlagnahme wurden
jedoch in Österreich von den Gerichten zur Gänze aufgehoben. Die
Verwertung der Daten wurde ausdrücklich untersagt.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien verfügte in einem Beschluss
vom 31.10.2014, "dass Mitteilungen von Peter van Crombrugge, sowie
Protokolle über die Vernehmung des Genannten als Zeuge ohne
Einverständnis von u.a. Dr. Lansky nicht zu dessen Nachteil als
Beweis verwendet werden dürfen."

Nachdem es der Aliyev-Seite nicht gelungen war, die dem
Anwaltsgeheimnis unterliegenden Serverdaten auf "legale" Weise zu
bekommen, wurde Crombrugge im Oktober 2014 von Dr. Prochaska in
Luxemburg mit der Absicht kontaktiert. In weiterer Folge kam es zur
Verwertung der illegal in Crombrugges Besitz befindlichen - offenbar
unerlaubt kopierten - Anwaltsunterlagen aus dem Server durch die
Aliyev-Verteidigung.

Die Unterlagen wurden dann auch widerrechtlich an Medien in
Österreich weitergeben mit dem vom Handelsgericht Wien festgestellten
Ziel, "die Vertreter der Opfer von Aliyev zu diskreditieren und einen
Mitbewerber öffentlich zu denunzieren, pauschal verbrecherischer
Handlungen zu verdächtigen und damit krass herabzusetzen."

Dabei wurden - und werden - sogar Emails aus dem widerrechtlich
erlangten Datenmaterial zwecks Skandalisierung aus dem Zusammenhang
gerissen und den Medien und Behörden zugespielt.

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien wegen zweifachen
Mordes heißt es: "Um den Verdacht von sich abzulenken und seine
Verfolgung weiterhin als politisch motiviert darzustellen, startete
DDr. Rakhat SHORAZ in teilweiser Zusammenarbeit mit Alnur MUSSAYEV
und Viktor S. eine groß angelegte Desinformationskampagne in
Österreich."

Dazu Opfervertreter Lansky: "Die Desinformationskampagne gegen unsere
Kanzlei wurde von den Gerichten eindrucksvoll entlarvt. Jetzt sei es
an der Zeit, sich ernsthaft mit dem kommenden Mordprozess zu
befassen. Die "Verblödelungs-Strategie" der Aliyev-Anwälte, aus einem
Doppelmord einen Anwaltskrieg und eine Geheimdienst-Posse zu machen,
werde scheitern".

Und: "Es ist schlicht unfassbar dass ein hoher Funktionär der
Rechtsanwaltskammer wie Prochaska, welcher sich demnächst den Wahlen
zum Präsidenten der RAK Wien stellt, das wichtigste Grundprinzip der
Anwaltschaft - das Privileg der anwaltlichen Verschwiegenheit - für
seine persönlichen Interessen außer Kraft zu setzen versucht hat."

Auch der Präsident des Juristenverbandes Prof. Fritz Wennig und der
Verfassungexperte Prof. Heinz Mayer kritisierten heute im Rahmen
einer Pressekonferenz in der Kanzlei Lansky die Vorgangsweise des
Anwalts-Vizepräsidenten Prochaska. Anwälte seien standesrechtlich
besonders strengen Verhaltensregeln unterworfen, so Wennig, Diese
Regel habe Prochaska gravierend missachtet. Und Heinz Mayer: "Die
Anwaltschaft und das Anwaltsgeheimnis sind fundamentale Bestandteile
des Rechtsstaates. Wenn das nicht mehr funktioniert, ist das ein
Angriff auf den Rechtsstaat." Prochaskas Verhalten sei das eines
"Hooligans".
Der Wettbewerbsspezialist Rechtsanwalt Lothar Wiltschek bestätigte,
dass es seiner Meinung nach ein "Hooligan-Verhalten" sei, das
Prochaska an den Tag gelegt habe. Das sei absolut inakzeptabel.

Drei Einstweilige Verfügungen gegen Aliyev-Anwälte

Auch gegen den Aliyev-Anwalt Manfred Ainedter wurde bereits 2014 eine
einstweilige Verfügung erwirkt, die diesem untersagt, zu
unterstellen, die Kanzlei LGP hätten in der Causa ALIYEV Beweise
manipuliert. Weil Ainedter gegen dieses Verbot in einem
"Kurier"-Artikel verstoßen hat, wurde er nun zu einer Geldstrafe von
EUR 2.500,-- verurteilt.

"Jetzt gibt es bereits drei Einstweilige Verfügungen, davon eine
rechtskräftig, die feststellen, dass Aliyev-Anwälte mit
rechtswidrigen Mitteln eine Schmutzkübelkampagne gegen uns als
Opfervertreter führen", so Lansky. "Nach den jüngsten Entscheidungen
des Handelsgerichts muss damit Schluss sein. Wir haben uns lange
genug zurück gehalten, damit ist jetzt Schluss."

Alle Gerichtsentscheidungen für Lansky

Bisher wurden von Gerichten und Staatsanwaltschaften mehr als zehn
Entscheidungen getroffen und Stellungnahmen abgegeben, die allesamt
feststellen,

- dass die Vorwürfe gegen die Opfervertreter unbegründet sind
- dass die Opfervertreter in ihren Rechten verletzt wurden
- dass gegen die Opfervertreter kein dringender Tatverdacht bezüglich
nachrichtendienstlicher Tätigkeit besteht
- zudem gibt es einen Erlass des BM für Justiz vom 2. Oktober 2014,
der feststellt, dass "aus den bisher berichteten
Verfahrensergebnissen eine mögliche Objektivierung in Richtung § 256
StGB (vor allem, was den Nachteil für die Republik anbelangt) nicht
ersichtlich ist." Das heißt, das Ministerium hat keinen
entsprechenden Tatverdacht feststellen können
- auch die Beschlagnahmen der LGP-Server in Luxemburg wurden von
österreichischen Gerichten rechtskräftig zur Gänze als rechtswidrig
aufgehoben
- die in Luxemburg realisierten Analysen des Datenmaterials mussten
jüngst, nämlich am Montag dieser Woche, vernichtet werden, weil deren
Analyse und Auswertung als rechtswidrig gegen LGP erkannt wurden.

Lansky: "Anklagebehörden und Gerichte dieses Landes haben uns nunmehr
in einer Vielzahl von Entscheidungen Recht gegeben: Aliyevs Anwälte
fahren eine unhaltbare Schmutzkübelkampagne gegen uns, noch dazu mit
illegal erlangtem Mandantenmateriel. Der so provozierte
"Anwaltskrieg" sollte von den schweren Verdachtslage gegen Aliyev
ablenken und das verhindern, worum es wirklich geht: die Aufklärung
von zwei Morden."

Fotos unter http://www.lansky.at/de/newsroom/pressekontakt/

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