- 25.03.2015, 09:28:07
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Die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle
Weil Recht Recht bleiben muss
Utl.: Weil Recht Recht bleiben muss =
Wien (OTS) - Seit 2006 für Sie unabhängig und neutral im Einsatz: Die
Rechtsservice- und
Schlichtungsstelle kümmert sich um Ihr Recht z.B. bei
Deckungsablehnung durch den Versicherer oder in Haftungsfragen
zwischen Kunde und Makler.
Wenn die Versicherung zur Verunsicherung wird: Das
Kleingedruckte
Der Teufel versteckt sich im Detail! Seitenweise Kleingedrucktes
macht aus dem Abschluss einer Versicherung oft eine Doktorarbeit. Die
gute und umfangreiche Beratung durch einen Makler auch zu den
Versicherungsbedingungen kann schon im Vorfeld einigen Ärger
ersparen. Dennoch reicht hier selbst das Transparenzgebot des
Konsumentenschutzes oft nicht aus, um alle Unklarheiten zu
beseitigen. Was steht dem Versicherungsnehmer tatsächlich im
Schadensfall zu - und was nicht?
Von Deckungsablehnungen und Haftungsfragen
In Österreich landen - verglichen mit der Anzahl der abgeschlossenen
Versicherungsverträge - nur wenige Konfliktfälle tatsächlich vor dem
Gericht. Im Jahr 2006 hat der Fachverband der Versicherungsmakler die
Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) eingerichtet, die von
Versicherungsnehmern oder auch von -maklern bei rechtlichen
Auseinandersetzungen kontaktiert werden kann, und die seit ihrer
Gründung in über 300 Fällen weiterhelfen konnte. Eingeschaltet wird
die RSS somit oft im Fall von Deckungsablehnungen oder bei
Haftungsfragen - wobei zu den Spitzenreitern die
Versicherungsbereiche des Eigenheims, des Rechtsschutzes und der
Betriebshaftpflicht zählen.
Empfehlungen für Ihr gutes Recht
Die unabhängige und neutrale Rechtsservice- und Schlichtungsstelle
besteht aus fünf Fachleuten unter dem Vorsitz von Herrn SenPräs. d.
OLG i.R. Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner. Die Kommission beurteilt den
von den Parteien außer Streit gestellten Sachverhalt und gibt
schließlich eine rechtlich fundierte Empfehlung ab, die zwar
rechtlich unverbindlich ist, aufgrund der hohen fachlichen Kompetenz
jedoch hohes faktisches Gewicht genießt. Die Empfehlungen der
Schlichtungskommission können hier nach Sparten sortiert online
abgerufen werden.
Online-Antrag und weiteres Vorgehen
Sollte der Wunsch bestehen, die Leistungen der Rechtsservice- und
Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen, so kann das
Antragsformular, das auf der Seite des Fachverbandes abrufbar ist,
mit den wichtigsten Eckdaten ausgefüllt und mit den für den Fall
relevanten Unterlagen - u.a. Polizze, Bedingungen und Schadensmeldung
- bei der RSS eingereicht werden. Bei Streitigkeiten mit dem
Versicherer übernimmt dies der Versicherungsmakler für seinen Kunden.
Nach einer Vorabprüfung wird der Antragsgegner um eine Stellungnahme
ersucht. In wechselseitigen Stellungnahmen der Streitparteien wird
versucht, den unstrittigen Sachverhalt zu ermitteln, der dann von der
Kommission geprüft und zum Abschluss gebracht wird, sollte der
Versicherer nicht bereits im Zuge des Schlichtungsverfahrens
eingelenkt haben. Die beschlossene Empfehlung gibt dem
Versicherungsnehmer bzw. dem Makler die Möglichkeit, abzuschätzen, ob
der von ihm verfolgte Anspruch in einem Gerichtsverfahren Aussicht
auf eine positive Entscheidung haben wird. - In manchen Fällen zieht
der Versicherer schon aufgrund der Empfehlung der RSS seine
Deckungsablehnung zurück.
Im Überblick: Die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle …
* … schlichtet bei Streitigkeiten zwischen Versicherungskunde und
Versicherer,
wenn ein Versicherungsmakler am Verfahren beteiligt ist (häufig wegen
Deckungsablehnung des Versicherers).
* … schlichtet bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Makler (meist
Haftungssachen).
* … prüft den unstrittigen Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht.
* … gibt eine Empfehlung an die Streitparteien ab.
*… zeigt bei strittigen Sachverhaltselementen auf, wer was zu
beweisen hat.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Versicherungen sowie
einen unabhängigen Versicherungsmakler in Ihrer Nähe sind auf
www.versicherungswissen.at zu finden. (PWK222/JR)
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