- 24.03.2015, 08:32:13
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VKI: OLG Wien bestätigt Irreführung durch Wienwert-Werbung
Sicherheit durch Grundbucheintrag nicht immer gegeben
Utl.: Sicherheit durch Grundbucheintrag nicht immer gegeben =
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte -
im Auftrag des Sozialministeriums - die Firma Wienwert Immobilien
Finanz AG wegen irreführender Werbung auf Unterlassung und bekam nun
auch in zweiter Instanz Recht. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Das Unternehmen bewarb seine "Wienwert Immobilien Anleihe" mit den
Worten "grundbuchbesichert" und "prospektgeprüft". Erst in den
Klauseln der Anleihebedingungen wurde darauf hingewiesen, dass eine
solche Sicherstellung nur dann eingeräumt wird, wenn dies auch in der
Praxis möglich ist.
Konkret bot die Wienwert Immobilien Finanz AG die "Wienwert
Immobilien Anleihe" zu einem Stückpreis von 2.500 Euro je Einlage an.
Diese wurde bundesweit im Radio und in Zeitungen mit "6,5 Prozent.
Grundbuchgesichert" bzw. "3-fach sicher: treuhandgesichert,
prospektgeprüft, grundbücherlich eingetragen" beworben. Nicht betont
wurde, dass eine "grundbücherliche Sicherstellung" nur eingeräumt
wird, wenn dies auch tatsächlich möglich ist. Das ist z.B. dann nicht
der Fall, wenn der Erwerb einer Liegenschaft drittfinanziert wird.
Hier wird die Bank im ersten Rang eingetragen - und nicht wie
aufgrund der Werbung zu erwarten - die Anleger. Auch bei der
Zwischenschaltung einer "Zweckgesellschaft" ist die bücherliche
Absicherung nicht mehr in der Ingerenz von Wienwert. Damit kann genau
das nicht in allen Fällen geboten werden, was der Kunde aufgrund der
Werbung erwartet: eine umfassende Absicherung seines Anteils im
Grundbuch.
Das Oberlandesgericht Wien beurteilte die entsprechenden Klauseln
nun als intransparent und unwirksam und untersagte die Werbung als
irreführend. Mit "grundbücherlicher Sicherheit" dürfe nur dann
geworben werden, wenn diese immer gewährt wird, so das Gericht. Auch
der Begriff "prospektgeprüft" sei irreführend, da die FMA den
Prospekt nicht inhaltlich, sondern nur in Bezug auf Vollständigkeit,
Kohärenz und Verständlichkeit prüfte.
"Wer mit so hohen Zinsen und 3-facher Sicherheit wirbt, wendet
sich an ein breites Publikum, das eine sichere Alternative zum
Sparbuch sucht. Die Verbraucher müssen dabei vollständig und richtig
über allfällige Risken aufgeklärt werden", erklärt Dr. Beate
Gelbmann, zuständige Juristin im VKI. "Gerade in Zeiten von
Niedrigzinsen erscheinen Zinsen in der Höhe von 6,5 Prozent lukrativ.
Hohe Zinsen bedeuten jedoch immer auch ein höheres Risiko."
SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es unter
www.verbraucherrecht.at zum Download.
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