- 23.03.2015, 13:02:09
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Steuerreform: Expertensicht auf geplante Registrierkassenpflicht
Antworten vom IT-Spezialisten für Kassensysteme

Utl.: Antworten vom IT-Spezialisten für Kassensysteme =
Wien (OTS) - Der Plan der Bundesregierung für eine
Registrierkassenpflicht (Entwurf der Steuerreform:
http://images.derstandard.at/2015/03/17/MRV-Steuerreform.docx) wirft
viele Fragen auf. Markus Zoglauer ist einer, der Antworten darauf
hat: Mit seinem Unternehmen ETRON ist er Spezialist für
Warenwirtschafts- und Kassensysteme. Er erklärt aus Expertensicht und
mit seiner 25-jährigen Erfahrung, worauf es bei der neuen Regelung
ankommt und was Unternehmer wissen müssen.
Für wen gilt die Registrierkassenpflicht? Gibt es Ausnahmen?
Die Registrierkassenpflicht gilt für alle Unternehmen, die primär
Bargeldgeschäfte betreiben und einen Mindestumsatz von jährlich EUR
15.000,- (monatlich EUR 1.250,-) erwirtschaften - das ist so gut wie
jeder Betrieb aus den Bereichen Handel, Gastronomie und
Dienstleistung. Ausnahmen gelten für alle Betriebe, die unter die so
genannte "Kalte-Hände-Regel" fallen, die also Umsätze nur von Haus zu
Haus, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen
öffentlichen Orten, aber ohne feste Räumlichkeiten erwirtschaften.
Das gilt z. B. für Maronibrater, Marktfahrer, Schneebars, etc.
Allerdings gibt es auch hier eine neue Netto-Umsatzgrenze von EUR
30.000,- jährlich. Mobile Gruppen wie z. B. mobile Friseure,
Masseure, Therapeuten, Hebammen, Tierärzte, ... können ihre mobilen
Umsätze per Handaufzeichnung (Paragon) erstellen und im Nachhinein am
Betriebsstandort in das Kassensystem eingeben. Eine praktische (aber
nicht verpflichtende) Lösung ist beispielsweise eine mobile Kassa,
die alle Anforderungen erfüllt (erhältlich bei ETRON).
Was hat es mit der so genannten Belegerteilungspflicht im
Rahmen der Registrierkassenpflicht auf sich?
Für jeden Geschäftsfall muss künftig ein Beleg ausgestellt werden.
Wenn ein Kunde zum Beispiel eine Kugel Eis um EUR 1,- kauft, muss er
dafür einen ordnungsgemäßen Beleg (=Rechnung/Quittung/Kassenzettel)
erhalten. Der Ausdruck erfolgt zumeist über einen Bondrucker.
Wie soll die Registrierkassenpflicht die Unternehmen daran
hindern, "die Steuerabgaben zu verkürzen"?
Sag niemals nie - aber es wird für die schwarzen Schafe in der
Branche mit dem neuen Gesetz wesentlich schwieriger. Doppelte Kassen,
der sog. Schulungsmodus (Der Schulungsmodus ist eine Möglichkeit,
neuen Mitarbeitern die Kassenfunktionen zu schulen ohne eine
Aufzeichnung durchzuführen.) oder die Manipulation des elektronischen
Journals werden durch die Registrierkassenpflicht und die damit
verbundene Pflicht zu einer "Sicherheitslösung gegen Manipulation" so
gut wie ausgeschlossen.
Was versteht man bei der Registrierkassenpflicht unter der
"technischen Sicherheitslösung gegen Manipulation"?
Bei der Registrierkassenpflicht ist ein kryptografischer
Manipulationsschutz als wichtiger Bestandteil vorgesehen. Das
elektronische Journal wird damit verschlüsselt gespeichert (wird auch
oft als Fiskalspeicher bezeichnet) und ist somit nicht mehr
manipulierbar. Das bedeutet wiederum eine erhöhte Rechtssicherheit
für jedes Unternehmen, das die Registrierkassenpflicht umsetzt.
Welches System den Vorzug bekommt, ist noch nicht beschlossen. In der
Favoritenrolle ist das System INSIKA aus Deutschland. Es gibt aber
auch andere Anbieter wie z. B. EFSTA oder E131.
Was hat der Unternehmer von der Registrierkassenpflicht?
Viele Unternehmer klagen über die Anschaffungskosten für ein
PC-Kassensystem. Doch die Investition ist sinnvoll und bietet viele
Vorteile für Unternehmen:
* schnell & richtig kassieren (Scannen der Artikel, Touch-Bildschirm
für Topseller, ...)
* schneller Kassenabschluss mit Ausdruck des Kassenbuchs
* Statistiken auf Abruf
* Erweiterungsmöglichkeit für Kundenverwaltung, Warenwirtschaft
(Lager, Bestellvorschlag), Inventur, E-Mail-Marketing, Webshop,
u.v.m.
* erhöhte Rechtssicherheit
Gibt es steuerliche Begünstigungen für die notwendige
Investition aufgrund der Registrierkassenpflicht?
Geplant ist im Rahmen der Registrierkassenpflicht eine Prämie von EUR
200,- seitens des Finanzamts. Details zu Bedingungen dazu sind
derzeit keine bekannt. Weiters kann das Unternehmen den kompletten
Investitionsbetrag im gleichen Jahr der Anschaffung abschreiben.
Welche Strafen sind bei der Registrierkassenpflicht geplant?
Eine strafrechtliche Behandlung für Ersteller von
Manipulationsprogrammen wird geprüft. Die Ersteller von solcher
Software und zugleich schwarzen Schafe der IT-Branche sollen künftig
hart bestraft werden.
Ab wann soll die Registrierkassenpflicht in Österreich gelten?
Aus Sicht der Regierung so schnell wie möglich. Als Ziel wurde der
1.1.2016 genannt. Ein konkreter Gesetzesantrag soll noch vor dem
Sommer 2015 vorliegen. Aus bisherigen Erfahrungen wird es eventuell
eine Übergangsregelung geben.
Erfüllen die derzeit verfügbaren Lösungen bereits die
Anforderungen der Registrierkassenpflicht?
Das kann man erst sagen, wenn es das Gesetz gibt. ETRON Software gibt
ab sofort jedem Neukunden einen Gutschein für ein kostenfreies
Softwareupdate. Damit ist garantiert, dass das Kassensystem dann auf
jeden Fall die Anforderungen der neuen Registrierkassenpflicht
erfüllt.
Kann man jedes bestehende Kassensystem für die
Registrierkassenpflicht aufrüsten?
Leider nein. Es wird auch auf die ausgewählte technische
Sicherheitslösung ankommen. Zumeist ist ein neuer Hardwareteil, z. B.
ein Kartenlesegerät, erforderlich. Dazu ist aber auch auf jeden Fall
ein Softwareupdate notwendig. Ohne Softwareupdate würde das
Kartenlesegerät nicht angesprochen werden. Dies gilt sowohl für die
Registrierkasse (hier benötigt das BIOS ein Update) als auch für ein
PC-Kassensystem - hier ist die Kassensoftware betroffen. ETRON wird
ein entsprechendes Update zur Verfügung stellen. Beim System EFSTA
ist eine Internetverbindung erforderlich.
Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn die Kasse die
Anforderungen der Registrierkassenpflicht erfüllen soll?
Als Einstieg gibt es die klassische Registrierkasse ab etwa EUR
450,- (netto). Hinzu kommen Installation, Konfiguration und Schulung,
das ergibt einen Paketpreis von etwa EUR 1.000,-. Als
PC-Einstiegskasse gibt es günstige All-in-One-Systeme ab etwa EUR
1.200,-, wieder zuzüglich Installation, Konfiguration und Schulung.
Wenn es um mehr Funktionalität oder Stabilität geht, steigen die
Preise. Auch Peripheriegeräte wie Waagen, Bezahlterminals etc.
benötigen Schnittstellen. Ein durchschnittliches PC-Kassensystem mit
entsprechenden Leistungen und Garantien kommt auf ca. EUR 3.500,-
netto.
Über Markus Zoglauer
IT-Spezialist für den Einzelhandel mit über 25 Jahren Erfahrung in
Warenwirtschafts- und Kassensystemen im KMU-Bereich. Über 2.000
Installationen in mehr als 40 verschiedenen Einzelhandels-Branchen -
vom Kleinstbetrieb bis zu großen Filialbetrieben mit über 100
Standorten.
Bitte beachten Sie: Alle Angaben sind freibleibend, da die geplante
Regelung im Detail noch nicht bestätigt ist. Interviewanfragen gerne
über den Pressekontakt.
Über ETRON
ETRON ist als österreichischer Komplettanbieter für "Hybridhandel" im
Online- und im Offline-Handel zuhause. Mehr als 25 Jahre Erfahrung
bei Kassen- und Warenwirtschaftssystemen im KMU-Bereich und über
2.000 Installationen in mehr als 40 verschiedenen
Einzelhandels-Branchen machen ETRON zum kompetenten Partner für den
Handel und zum Marktführer in der Reformhaus-Branche. Von der
durchdachten Lösung profitieren zufriedene Kunden wie beispielsweise
SONNENTOR, Reformstark Martin, Gärtnerei Lederleitner oder auch das
Besucherzentrum im österreichischen Parlament. Mit 20 Mitarbeitern am
neuen Standort im Inno-Center in Wien und 15 Vertriebspartnern in
Österreich erwirtschaftete die Firmengruppe im Jahr 2013 rund 3 Mio
Euro Umsatz.
www.etron.at
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