• 23.03.2015, 12:00:43
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Riesige Datenschutzlücke bei Patiententransporten

ELGA ist in aller Munde. Ein größeres Datenschutzproblem ergibt sich aber bei Krankentransporten durch gewerbliche Anbieter, diese unterliegen nämlich nicht der Schweigepflicht.

Utl.: ELGA ist in aller Munde. Ein größeres Datenschutzproblem
ergibt sich aber bei Krankentransporten durch gewerbliche
Anbieter, diese unterliegen nämlich nicht der Schweigepflicht. =

Innsbruck (OTS) - Die Schweigepflicht betrifft alle Personen, die im
Gesundheitsbereich arbeiten, auch die anerkannten Rettungsdienste.
Für gewerbliche Krankentransporteure gilt die Schweigepflicht nicht
und kann auch nicht eingefordert werden. "In der Praxis erhalten die
Krankentransporteure die Krankenakte bei Übernahme des Patienten
jedoch einfach ausgehändigt", zeigt Prof. Siegfried Binder, vom
Institut für Qualitätssicherung im Patiententransport (IQPT), eine
massive Datenschutzlücke auf. Während sich ganz Österreich über ELGA
Gedanken macht, bleibt demnach ein riesiges Datenschutzrisiko völlig
unbeachtet.

Arzt trägt die Verantwortung für Datenschutz

"Grundsätzlich haften Arzt und die Bediensteten im Gesundheitssektor
für die Einhaltung des Datenschutzes und müssen dafür Sorge tragen,
dass keine unbefugten Personen Einblick in Krankenakten erhalten
können", bestätigt Rechtsanwalt Dr. Bernhard Haid, Beirat von IQPT.
Krankendaten dürfen selbst an andere Ärzte nur mit Zustimmung des
Patienten weiter gegeben werden, obwohl medizinisches Personal der
Schweigepflicht unterliegt. Gewerbliche Anbieter von Krankenfahrten
und nicht qualitativen Krankentransporten, welche laut Gesetz im
Rahmen des Mietwagengewerbes Patiententransporte durchführen dürfen,
unterliegen nicht der Geheimhaltungspflicht im Patiententransport,
sofern sie nicht den Anforderungen des österreichischen
Sanitätsgesetzes entsprechen. Derzeit erhält üblicherweise der
Transporteur, unabhängig vom medizinischen und betrieblichen
Hintergrund, die Krankenakten, Befunde, Transportschein mit Diagnosen
und sonstigen Behandlungsdetails des Patienten übergeben. So gelangen
diese in Besitz von besonders schützenswerten hochsensiblen
Krankendaten. "Die Schuld ist weniger beim medizinischen Personal zu
suchen, sondern in der gesetzlichen Situation. Die medizinischen
Mitarbeiter sind in erster Linie in ihrem jeweiligen Fachgebiet
perfekt ausgebildet und keine Datenschutzexperten. Da selbst
gewerbliche Transporteure zum Teil in Uniformen auftreten, ist eine
Unterscheidung auf den ersten Blick nur sehr schwer möglich", nimmt
Prof. Binder Krankenhausmitarbeiter und Ärzte in Schutz. Dennoch
besteht hier dringender Handlungsbedarf. Unternehmen, die sich mit
dem IQPT Gütesiegel auszeichnen lassen, müssen unter anderem die
durchgängige und nachhaltige Einhaltung des Datenschutzes nachweisen
können.

Datenschutz und Schweigepflicht im Krankentransport

Gesundheitsbezogene Daten sowie sonstige Umstände, die aus Anlass der
Erbringung von Leistungen im Bereich des Gesundheitswesen bekannt
werden und an denen Patienten und Patientinnen ein
Geheimhaltungsinteresse haben, unterliegen dem Datenschutzgesetz. Im
Rettungsdienst und qualitativen Krankentransport müssen für die
Erbringung der Leistung zweckgebundene Daten erhoben werden. Nur so
lässt sich eine ordentliche Patientenversorgung gewährleisten. Diese
Informationen sind vor unberechtigter Nutzung zu schützen.
Personenbezogene Patientendaten sind besonders schutzbedürftig und
unterliegen zusätzlich der Schweigepflicht des medizinischen
Fachpersonals und sonstigen Bediensteten im Bereich der
Patientenversorgung. Univ. Prof. Binder: "Daher ist die Weitergabe
derartiger personenbezogener Krankheitsdaten nur mit großer Vorsicht
vorzunehmen und zu prüfen, ob diese das Individualinteresse des
Patienten treffen und der Empfänger den rechtlichen Erfordernissen
entspricht. Unaufmerksamkeiten führen hier sehr schnell zu
strafrechtlichen Verfehlungen."

Institut für Qualitätsmanagement im Patiententransport

Das Institut für Qualitätsmanagement im Patiententransport (IQPT)
unter der Leitung von univ. Prof. Siegfried Binder nützt einen
ganzheitlichen Ansatz zur Bewertung der Qualität von
Patiententransporten. Deshalb bringen anerkannte Fachexperten aus
verschiedensten Gebieten ihre Expertise als Beiräte ein. Univ. Prof.
Siegfried Binder ist Ordinarius in medizinischer Unfallrettung des
Medical College an der H+ Progress Universität und führt seit 1989
den Euroambulance Verein.

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