• 21.03.2015, 12:50:51
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  • OTS0029 OTW0029

Gerichtsbeschluss: Schwere Vorwürfe gegen Aliyev-Anwalt Prochaska

Wien (OTS) -

- "Denunzieren, diskreditieren, krass herabsetzen,
pauschal verdächtigen"

- Gericht stellt rechtswidriges und standeswidriges Verhalten des
Vizepräsidenten der Wiener Anwaltskammer fest

Mit Beschlüssen vom 18. März 2015 hat das Handelsgericht Wien zwei
Einstweilige Verfügungen gegen den Vizepräsidenten der Wiener
Rechtsanwaltskammer Dr. Stefan Prochaska erlassen. Die Beschlüsse
sind nicht rechtskräftig.

- In einem Beschluss wird Dr. Prochaska verboten, Unterlagen, die aus
dem Server der Kanzlei Lansky in Luxemburg widerrechtlich entwendet
wurden, zu verwerten.

- Der zweite Beschluss verbietet es Dr. Prochaska, die U-Haft für Dr.
Gabriel Lansky zu verlangen.

- Insgesamt stellt das Gericht an mehreren Stellen der zwei
Beschlüsse fest, dass Dr. Prochaska rechtswidrig und standeswidrig
gehandelt hat.

Das Gericht betont, dass der Informant von Prochaska, Herr Peter van
Crombrugge, Unterlagen aus dem Server der Kanzlei Lansky
"widerrechtlich an sich gebracht" hat.

Crombrugge ist ein ehemaliger Mitarbeiter der Kanzlei Lansky, der
Zugang zum fraglichen Server hatte und von dort Daten rechtswidrig
kopierte. Er wurde von Dr. Prochaska im Oktober 2014 in Luxemburg mit
der Absicht kontaktiert, die illegal in Crombrugges Besitz
befindlichen Server-Unterlagen in Österreich zu verwerten.

Geschützte Unterlagen rechtswidrig und standeswidrig verwendet
Die Verwendung und Weitergabe dieser Unterlagen durch Dr. Prochaska
war laut Gerichtsbeschluss mehrfach rechtswidrig und standeswidrig.
Dr. Prochaska hat die Unterlagen widerrechtlich an Medien weitergeben
mit dem vom Gericht festgestellten Ziel, LGP als Opfervertreter zu
diskreditieren und zu schädigen. Insbesondere hat Dr. Prochaska laut
Handelsgericht rechtswidrig Unterlagen weitergegeben, die dem
Anwaltsgeheimnis unterliegen, nämlich "Mandantenmaterial", wie das
Gericht ausdrücklich festhält.

Das Gericht hält es für erwiesen, dass Prochaska Schriftsätze, die
die widerrechtlich entwendeten Dokumente enthalten, Medien zugespielt
hat.

Dazu Anwalt Lansky: "Ausgerechnet der Vizepräsident der Anwaltskammer
Wien verletzt in massiver Weise das Anwaltsgeheimnis und alle
möglichen Standesregeln, um einem Kollegen zu schaden. Schade, dass
ein Spitzenfunktionär der Wiener Anwaltschaft nicht davor
zurückschreckt, zu Marketingzwecken Anwaltskollegen zu denunzieren
und dem Berufsgeheimnis unterliegende Informationen rechtswidrig im
eigenen wirtschaftlichen Interesse zu missbrauchen. Diese
Feststellungen des Wiener Handelsgerichts sprechen für sich."

Wörtlich heißt es im Gerichtsbeschluss:

"Auch die Vorgangsweise des Beklagten gegenüber Peter van Crombrugge
verstößt gegen das anwaltliche Berufs- und Standesrecht, musste ihm
doch klar sein, dass er mit seiner Fragestellung an Crombrugge diesen
dazu verleitet, gegen seine Pflicht als Hilfskraft der kla- genden
Partei (Kanzlei Dr. Lansky, Anm.) die Verschwiegenheit zu wahren. Das
Angebot des Beklagten (Dr. Prochaska, Anm.) an die STA Wien bzw. das
BVT, Crombrugge zu einer Zeugenvernehmung stellig zu machen und
diesen auch tatsächlich stellig zu machen, verstößt ebenfalls gegen
die standesrechtliche Pflicht des Beklagten, die
Verschwiegenheitspflicht eines ehemaligen Mitarbeiters einer im
Wettbewerb stehenden Anwaltskanzlei zu respektieren."

Die festgestellte Handelsweise des Beklagten kann rechtlich nur dahin
beurteilt werden, dass er damit versucht, eine mit ihm im Wettbewerb
stehende Anwaltskanzlei, die sich obendrein in derselben Rechtssache
- Causa Aliyev - einsetzt, zu diskreditieren."

Rechtswidrige Forderung nach U-Haft

Das Gericht stellt mehrfach fest, dass die von Dr. Prochaska
verbreiteten Unterlagen widerrechtlich erlangt und die daraus
generierten Medienberichte von Prochaska zu Marketingzwecken
instrumentalisiert wurden.

Dr. Prochaska hatte laut der Richterin Kenntnis von der
OLG-Entscheidung vom 14.08.2014, welche dezidiert keinen dringenden
Tatverdacht gegen Dr. Lansky feststellte. Die Kanzlei des
Anwaltskammer-Vizepräsidenten handelte mit der Anregung auf U-Haft
überdies ohne rechtfertigenden Grund, die Angriffe gegen Lansky
dienten laut Gericht nur dem Zweck, "die Vertreter der Opfer von
Aliyev zu diskreditieren und einen Mitbewerber öffentlich zu
denunzieren, pauschal verbrecherischer Handlungen zu verdächtigen und
damit krass herabzusetzen."

Das Gericht stellt fest, dass Dr. Prochaska damit zahlreiche
Rechtsbrüche begangen hat, darunter unlauterer Wettbewerb,
Kreditschädigung und Verstöße gegen das Standesrecht der
Rechtsanwälte. Es ist davon auszugehen, dass auch Verstöße gegen
Datenschutzgesetze vorliegen.

Anwalt Lansky: "Prochaska hat rechtswidrig und standeswidrig
widerrechtlich entwendete Unterlagen verwertet, um Kapital für sich
zu schlagen. Das hat das Gericht ganz klar erkannt und auch
ausgesprochen."

Bereits drei Gerichtsbeschlüsse gegen Aliyev-Anwälte
Gegen den Aliyev-Anwalt Manfred Ainedter wurde bereits 2014 eine
Einstweilige Verfügung erlassen, wonach Ainedter die Behauptung
verboten wird, die Kanzlei Lansky hätte an der Fälschung von
Beweismitteln mitgewirkt.

Dazu Opferanwalt Lansky: "Nunmehr haben liegen drei
Gerichtsbeschlüsse vor, dass Aliyev-Anwälte mit rechtswidrigen
Methoden arbeiten, um uns als Opferanwälte zu diskreditieren und zu
verleumden".

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