- 19.03.2015, 20:21:11
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Sitzung des NÖ Landtages
St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordneter Mag. Gerhard K a r n e r (VP)
berichtete zu einem Antrag betreffend Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
zwischen dem Bund und den Ländern mit der die Vereinbarung gem. Art.
15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und
die Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer
medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten
für Insassen von Justizanstalten geändert werden.
Abgeordnete Amrita E n z i n g e r (G) sagte, ihre Fraktion werde
dem Antrag gerne zustimmen, weil im Sozialbereich mehr Geld benötigt
werde. Die Zahl der Demenzkranken werde in den nächsten Jahren um das
doppelte ansteigen, was eine große Herausforderung sei. Wichtig sei
in diesem Zusammenhang, ausreichend qualifizierte Personen zu finden,
die die Betroffenen begleiten können.
Abgeordneter Ing. Martin H u b e r (FP) betonte, man soll eine
Justizanstalt in Österreich so ausstatten, dass man dort auch
erkranke Häftlinge behandeln kann. Im Alter sei die Pflege zu Hause
in den eigenen vier Wänden ein wichtiges Anliegen, dazu brauche es
ein gutes Besoldungssystem, das auch österreichische Pflegerinnen
attraktiv finden.
Abgeordneter Dr. Herbert M a c h a c e k (FRANK) betonte, dass er
sich mit der Finanzierbarkeit der 24-Stunden-Betreuung beschäftigt
und dabei festgestellt habe, dass es in Österreich bzw. in
Niederösterreich eine Zwei-Klassen-Pflege gebe. Es gebe die
Heimpflege und die 24-Stunden-Betreuung. Nicht jede
Niederösterreicher habe aber Zugang zu dieser. Viele Menschen
wünschten sich, in den eigenen vier Wänden betreut zu werden.
Allerdings stehe dies nur den bessergestellten Personen offen, andere
müssten in ein Pflegeheim. Zudem werde ein Großteil der Pension und
des Vermögens der Bewohner eines Pflegeheims als Kostenersatz für die
Pflege verwendet. In der 24-Stunden-Betreuung sei eine Entwicklung
von einem Schwarzmarkt zu einem extrem unübersichtlichen
Wirtschaftsmarkt zu verzeichnen. Es gebe vorwiegend Pflegekräfte aus
den osteuropäischen Nachbarländern und es sei zunehmend schwierig,
qualifiziertes Personal zu finden. Es sei daher nötig,
Qualitätsstandards zu schaffen. Es müsse zu einer sanften
Umschichtung von stationärer zu mobiler Betreuung kommen. Er stellte
den Resolutionsantrag betreffend Schaffung von Qualitätsstandards für
die 24-Stunden-Betreuung.
Abgeordnete Christa V l a d y k a (SP) sagte, dass es viele
Menschen gebe, die im Alter besonders aktiv seien und sich nicht alt
fühlten, es aber auch viele gebe, die zunehmend auf Betreuung und
Pflege angewiesen seien. Zudem komme eine doppelte demographische
Alterung. Von rund 354.000 Menschen von heute an werde die Anzahl der
über 80- und Mehrjährigen auf fast 600.000 im Jahr 2025 und auf eine
Million 2050 ansteigen. Dadurch und weil die Familie als primärer
Betreuer zunehmend ausfalle, verschärfe sich die
Betreuungsproblematik. Ein Großteil der älteren Menschen habe den
Wunsch in ihrer gewohnten Umgebung in den eigenen vier Wänden zu
altern. Dabei müsse man auf Qualität der Betreuung achten. Es müsse
eine bessere Qualifizierung und bessere Entlohnung geben. Eine
Expertengruppe sei dafür eingerichtet worden, um Kriterien für die
Qualitätssicherung auszuarbeiten, der Resolutionsantrag des
Abgeordneten Machacek erübrige sich deshalb.
Abgeordneter Anton E r b e r, MBA (VP) hielt fest, dass es sehr
gute Angebote in der Pflege gebe. Wenn jemand Pflege brauche, reiche
die 24-Stunden-Betreuung nicht aus. Beginn dieser sei die
Unterstützung von 500 Euro in Niederösterreich gewesen, dies sei vom
Bund übernommen und der Betrag auf 550 Euro angehoben worden. Der
Betrag setze sich so zusammen, dass damit die Anmeldung bei der
Sozialversicherung abgedeckt werde. Es gebe eine zunehmende Tendenz
von Betreuungskräften aus dem Osten. Man müsse sich damit ernsthaft
auseinandersetzen. Die 24-Stunden-Betreuung sei eine Stütze der
Versorgung der älteren Mitbürger. Ein zentraler Punkt müsse im
Mittelpunkt stehen, nämlich der Mensch. Man müsse sich fragen, was
der Mensch wolle und was er sich vorstelle. Die Bedarfs- und
Erwartungshaltung zeige, dass sich 85 Prozent der Befragten dafür
aussprechen, in den eigenen vier Wänden alt zu werden. Die
Familienverbände würden sich verändern, der Trend gehe zu Ein- bis
Zweifamilien-Haushalten. Das wirke noch einmal verstärkend.
Abschließend betonte er, dass das Thema von wichtiger,
zukunftsträchtiger Bedeutung sei.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Resolutionsantrag des
Abgeordneten Machacek (Schaffung von Qualitätsstandards für die
24-Stunden-Betreuung) wurde in beiden Punkten abgelehnt.
Abgeordnete Dr. Gabriele V o n G i m b o r n (FRANK) berichtete
zu einem Antrag der Abgeordneten Waldhäusl, Dr. Krismer-Huber u. a.
betreffend gesetzliche Grundlage zur verpflichtenden Überprüfung der
Kammerunternehmen schaffen. Der Ausschuss-Antrag lautet auf
Ablehnung.
Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) betonte, dass die
Kritik des Rechnungshofes ernst genommen werden müsse. Speziell
Kammerunternehmen würden sich nicht an die Meldepflicht halten, es
gebe eine Meldeverweigerung. Bei der Arbeiterkammer konnte keine
Kritik festgestellt werden, bei anderen Unternehmungen hingegen
schon. Mit dem Budgetbeschluss unterstütze man die Kammern, die
Geldflüsse zwischen Parteien und Kammerunternehmen müssten daher
transparent gemacht werden. Die gesetzliche Regelung sehe es vor,
dass Kammern nicht meldepflichtig seien, aber Transparenz solle
gelebt werden.
Abgeordneter Dr. Walter L a k i (FRANK) meinte, dass der
Rechnungshof für die Parlamente sehr wertvoll sei. Der
Landesrechnungshof habe ein Budget von zwei Millionen Euro, der
Bundesrechnungshof von 30 Millionen Euro. Die Kammern hingegen hätten
Millionen Euro an Budget. Er stellte die Frage, wer die Kammern in
dieser Dimension brauche. Er sagte, er werde den Antrag des
Abgeordneten Waldhäusl unterstützen.
Klubobfrau Dr. Helga K r i s m e r - H u b e r (G) hielt fest,
dass es sich bei den Kammern um gesetzlich berufene Vertretungen
handle. In diesem Kontext solle man sie auch prüfen können. Im
Unterschied zu anderen Einrichtungen wie der Hochschülerschaft, der
Sozialversicherungen und der Parteiakademien würden sie nicht geprüft
werden. Sie werde dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung erteilen.
Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) meinte, der Antrag sei ein
Versuch die Kammern anzupatzen und zu schwächen. Man wolle eine
Stimmung der Skepsis und des Misstrauens erreichen. Doch die
Bürgerinnen und Bürger schätzten die Leistungen der Arbeiterkammer.
73 Prozent der Befragten hätten großes oder sehr großes Vertrauen in
die Arbeiterkammer.
Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP) betonte, die
Selbstverwaltung sei ein hoher Wert in der österreichischen
Verfassung. Es gehe darum, dass gesetzliche, berufliche
Interessenvertretungen ihre Aufgaben wahrnehmen können. Es handle
sich um eine klare Rechtslage.
Klubobfrau Dr. Helga K r i s m e r - H u b e r (G) meinte, es
gebe ein klares Gefüge, wo es notwendig und gut sei, dass es
Kontrolle gibt. Sie verstehe nicht, warum man vom Rechnungshof
geprüft werden möchte.
Der auf Ablehnung lautende Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.
Abgeordneter Josef B a l b e r (VP) berichtete zu einem Antrag
betreffend Änderung der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen
Berufsausbildungsordnung 1991 (LFBAO 1991).
Abgeordneter Walter N a d e r e r (FRANK) verwies in diesem
Zusammenhang auch auf das FTI-Programm mit den drei Stoßrichtungen
Kultur - Natur - Lebensqualität, Ernährung - Medizin - Gesundheit
sowie Technologie - Produktivität - Wohlstand. Das FTI-Programm und
die Ausbildungsordnung passten sehr gut zusammen. Er brachte einen
Resolutionsantrag betreffend Vermittlung von Wissen um Funktion und
Aufbau von natürlichen Ökosystemen ein.
Abgeordneter Franz M o l d (VP) ging darauf ein, dass mit dem
vorliegenden Antrag ein neuer Lehrberuf geschaffen werde. Der Einsatz
von biogenen Rohstoffen habe sich in Niederösterreich zu einem
beachtlichen Wirtschaftszweig entwickelt und erziele eine
landwirtschaftliche Wertschöpfung von 65 Millionen Euro jährlich. Es
sei wichtig, diesen Lehrberuf zu schaffen, um die Produktion von
biogenen Rohstoffen sowie den Betrieb von kleinen Anlagen fachgerecht
durchzuführen.
Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) erinnerte an frühere
Diskussionen, in denen parteiübergreifend davon gesprochen worden
sei, dass künftig die Landwirte Energiewirte werden sollten. Der
Beschluss freue ihn, denn diese Ausbildungsschiene sei eine
Bereicherung, weil sie helfe, Arbeitsplätze in der Landwirtschaft
abzusichern.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen, der Resolutionsantrag des
Abgeordneten Naderer fand keine Mehrheit.
Abgeordneter Günter K r a f t (SP) berichtete zu einem Antrag der
Abgeordneten Königsberger, Weiderbauer u. a. betreffend
Längsmarkierungen auf Straßen - Änderung der Signalfarbe von weiß auf
gelb. Der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.
Abgeordnete Amrita E n z i n g e r (G) meinte, beim Thema
Mobilität gebe es zur Zeit wichtiger Dinge zu besprechen. Unabhängig
davon gebe es in Europa fast nur noch weiße Linien. Die Zahlen
zeigten, dass sich die Unfälle seit 1992 nicht verändert hätten.
Abgeordneter Erich K ö n i g s b e r g e r (FP) sagte, die
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sei sehr wichtig. Bei Schneefall,
Starkregen, Nebel oder starker Sonneneinstrahlung seien weiße Linien
nicht so gut sichtbar. Die Farbe Gelb sei bei der Sichtbarkeit
eindeutig im Vorteil.
Abgeordneter Gerhard R a z b o r c a n (SP) meinte, weiße Linien
würden Sinn machen, die Zahlen sprächen dafür. Auch für den
internationalen Verkehr könnten diese nur von Vorteil sein.
Abgeordneter Jürgen M a i e r (VP) sagte, er glaube nicht, dass
man auf die Gegenfahrbahn komme, weil man die Mittellinie nicht sehe.
Kollisionen würden entstehen durch überhöhte Geschwindigkeit,
Unaufmerksamkeit oder ähnliches. Durch eine gelbe oder auch eine
weiße Linie würde man nicht davon abgehalten, auf die Gegenfahrbahn
zu kommen, etwa wenn man auf einer Schneefahrbahn ins Rutschen komme.
Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) sagte, wenn eine vom
Volk gewählte Partei sich zu verschiedenen Themen Gedanken mache, sei
es legitim, wenn andere Parteien einen Grund zu Ablehnung sehen.
Entscheidend sei aber, dass sich Mandatare auch um Verkehrsthemen
bemühten. Er erinnerte an die Diskussion um die B 37. Man dürfe es
nicht ins Lächerliche ziehen, wenn sich Abgeordnete ernsthaft über
etwas Gedanken machten. Es gehe dabei um Wertschätzung.
Der auf Ablehnung lautende Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.
Abgeordneter Mag. Alfred R i e d l (VP) begründete die
Dringlichkeit des Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Mag. Riedl,
Rosenmaier, Gabmann, Waldhäusl, Dr. Krismer-Huber u. a. betreffend
Notwendige Maßnahmen infolge der Abwicklung der HETA ASSET RESOLUTION
AG.
Der Dringlichkeitsantrag wurde einstimmig angenommen.
Schluß der Sitzung!
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