- 19.03.2015, 11:44:22
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FORMAT: Oberlandesgericht Wien rehabilitiert Oligarch Dmytro Firtash
Kein „hinreichender Tatverdacht“ aus FBI-Unterlagen ersichtlich
Utl.: Kein „hinreichender Tatverdacht“ aus FBI-Unterlagen
ersichtlich =
Wien (OTS) - Der ukrainische Oligarch Dmytro Firtash wird durch das
Oberlandesgericht Wien (OLG) rehabilitiert. Dies berichtet das
Wirtschaftsmagazin FORMAT exklusiv in seiner am Freitag erscheinenden
Ausgabe.
Das US-Department of Justice betreibt seit einem Jahr die
Auslieferung von Dmytro Firtash. Der Vorwurf der Amerikaner gegen
Firtash, der ein Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin
ist, lautet: Er habe indische Politiker bestochen, um im Gegenzug
lukrative Lizenzen für den Abbau von Titaneisenerz zu erhalten.
Firtash, der die Vorwürfe laut FORMAT stets zurückgewiesen hat, wurde
im März 2014 in Untersuchungshaft genommen und kam gegen Zahlung
einer Rekordkaution von 125 Millionen Euro frei.
Das OLG prüfte die US-Rechtshilfeersuchen und die darin
mitgeschickten FBI-Unterlagen. Sie lieferten die Basis für das
Inlandsstrafverfahren gegen Dmytro Firtash. Dazu heißt es im FORMAT
exklusiv vorliegenden OLG-Beschluss vom 29. Jänner 2015: "Zur
Verdachtslage bringen die Beschwerdeführer zutreffend vor, dass
hinsichtlich des Vorwurfs der Bestechung indischer Amtsträger eine
hinreichende Begründung des Tatverdachts den Beschlüssen nicht
entnommen werden kann. Auch der gesamte sonstige Akteninhalt bietet
keine hinreichende Grundlage für einen solchen Tatverdacht."
Nachsatz: "Es wird festgestellt, dass die Einspruchswerber (Anm.:
Firtash und dessen Firmen) in ihren subjektiven Rechten verletzt
wurden." Das Inlandsstrafverfahren wurde rechtskräftig eingestellt.
Das ist relevant, weil derselbe Sachverhalt von den USA-Behörden als
Grund für die Auslieferung angegeben wird.
"Die Auslieferungsverhandlung findet am 30. April 2015 statt", sagt
Christina Salzborn als Sprecherin des Straflandesgerichts Wien.
Diesbezüglich liefert der OLG-Beschluss laut FORMAT wertvolle
Feststellungen, die die Auslieferung von Firtash unwahrscheinlich
machen. OLG-Beschluss vom 29. Jänner 2015: "Auch über ausdrückliches
Ersuchen der Staatsanwaltschaft gaben die amerikanischen Behörden an,
keine weiteren wesentlichen Aktenteile übermitteln zu können." Die
unbegründete Verweigerung der vollständigen Akteneinsicht durch die
US-Justiz widerspricht dem Grundrecht auf ein faires Verfahren. Das
könnte als Verletzung der Menschenrechtskonvention interpretiert
werden.
Die Causa Firtash ist laut FORMAT längst Chefsache im
Justizministerium. Die Entwicklungen werden genau verfolgt. "Ich
orientiere mich streng an den Entscheidungen der unabhängigen
Gerichte", sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter gegenüber
FORMAT. Eine vom Gericht angeordnete Verweigerung der Auslieferung
würden seine Staatsanwälte nicht bekämpfen.
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