• 18.03.2015, 18:24:16
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Rechnungshof ortet Handlungsbedarf beim Arbeitnehmerschutz

Moser: Leistungsunterschiede der Arbeitsinspektorate zeigen Notwendigkeit einer effizienten Steuerung

Utl.: Moser: Leistungsunterschiede der Arbeitsinspektorate zeigen
Notwendigkeit einer effizienten Steuerung =

Wien (PK) - Der Rechnungshof kritisiert fallende sowie stark
schwankende Kontrollquoten und individuell festlegbare
Leistungsschwerpunkte in den österreichischen Arbeitsinspektoraten.
Im überprüften Zeitraum 2007 bis 2011 gab es keine entsprechenden
einheitlichen Vorgaben, im Jahr 2009 fiel die bundesweite
Kontrollquote der vorgemerkten Arbeitsstätten auf rund 14,7%, 2006
waren es noch 21,6%. Außerdem sehen die Rechnungsprüfer
Einsparungspotential in diesem Bereich. Die Neuorganisation der
Arbeitsinspektion zu einem Aufsichtsbezirk je Bundesland würden
500.000 € pro Jahr einbringen. Der entsprechende Bericht (III-21
d.B.) wurde heute im Rechnungshofausschuss einstimmig zur Kenntnis
genommen.

Die Rechnungshofprüfung sollte aufzeigen, wie wirksam und effizient
der Arbeitsnehmerschutz in Österreich ist. Dafür wurden die
Arbeitsinspektorate als Kontrollorgan des Bundes im Bereich
arbeitnehmerschutzrechtlicher Bestimmungen
und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) im Bereich ihres
gesetzlichen Auftrags zur Prävention von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten unter die Lupe genommen. "Es muss etwas getan
werden", so das Urteil von Rechnungshofpräsident Josef Moser im
Ausschuss, der insbesondere kritisierte, dass die zentrale
Kernleistung Kontrolle je nach Arbeitsinspektorat zwischen 17% und
37% schwankte, für Beratung und Parteistellung zwischen 12% und 29%
der Ressourcen und der verbleibende Anteil für Weg- und Wartezeiten
oder sonstige Leistungen aufgewendet wurden. Derartige
Leistungsunterschiede würden die Notwendigkeit einer effizienten
Steuerung durch die Zentralinspektion aufzeigen. Mit dem derzeitigen
Aufbau und der derzeitigen Führung könnten die Mittel nicht effizient
eingesetzt werden, sagte Moser. Auch bei der AUVA seien Maßnahmen zur
Bewältigung der Kernprobleme wie zum Beispiel eine fehlende
einheitliche Strategie oder fehlende Wirkungsziele notwendig.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer entgegnete der Kritik des
Rechnungshofs, dass die Kontrollquote zwar rechnerisch gesunken sei,
sich in Wahrheit aber stabil verhalte. Die Wirtschaft sei in
Bewegung, deshalb sei auch das Aufgabenspektrum gestiegen, erklärte
Hundstorfer etwa Heinz-Peter Hackl (F) und Ruth Becher (S). Nach der
Prüfung in den Jahren 2014 bis 2016 sei die Zahl der unmittelbaren
Besuche sogar gestiegen. Außerdem wachse der Personalstand in den
Arbeitsinspektoraten, dieser sei um 5,7% gestiegen. Zudem sei man im
ständigen Dialog mit der Wirtschaft. "Wir kontrollieren, aber wir
beraten auch", sagte Hundstorfer mit Verweis auf die sich
unterschiedlich gestaltenden Ansprüche der Betriebe.

Für zielgerichtete Kontrollen werde ein Punktesystem herangezogen,
was die einheitliche Strategie betrifft, liege ein Dokument mit
qualitativen und quantitativen Zielen sowie Schwerpunktaktionen vor,
das als Arbeitsplan für die nächsten Jahre fungiert. Hinsichtlich
Neustrukturierung der Arbeitsinspektorate meinte Hundstorfer, dass
diese nicht an erster, aber an zweiter Stelle der Agenda stünde. Er
sei auf jeden Fall bemüht, das Thema Arbeitnehmerschutz
weiterzuentwickeln.

Was die AUVA betrifft, waren laut Rechnungshof quantifizierbare
Wirkungszusammenhänge zwischen gesetzten Präventionsmaßnahmen und der
Reduktion von Arbeitsunfällen nur bedingt herstellbar, da das
Arbeitsunfallgeschehen von mehreren Faktoren beeinflusst wird.
Außerdem liefert das derzeitige Beitragssystem keinen unmittelbaren
Anreiz für Unternehmen, mehr in Arbeitnehmerschutzmaßnahmen zu
investieren, diagnostizieren die Rechnungsprüfer.

Peter Vavken, Generaldirektor der Allgemeinen
Unfallversicherungsanstalt, meinte in Bezug auf das von Gerald
Loacker (N) angesprochene Beitragssystem, dass man im internationalen
Vergleich immer wieder auf das Solidaritätsprinzip zurückkomme.

RH-Empfehlung: Datensicherheit und Früherkennung von Scheinfirmen in
Sozialversicherungs-Registern in Umsetzung

Als positiv erachtete Rechnungshofpräsident Moser, dass sich die RH-
Empfehlungen hinsichtlich den Registern des Hauptverbands der
Sozialversicherungsträger bereits in Umsetzung befinden.
Nach einer Prüfung, in dem die Datenregister im Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger durchleuchtet wurden, kam
der Rechnungshof zum Schluss, dass ein Gesetz zur verpflichtenden
Umsetzung einer Cyber-Sicherheitsstrategie sowie ein spezielles Team
von IT-Sicherheitsfachleuten (Computer Emergency Response Team) zum
koordinierten Schutz der IT-Infrastruktur fehlt. Zudem vermissten die
Rechnungsprüfer Früherkennungsmechanismen in Form von Indikatoren, um
Sozialbetrug durch Scheinfirmen zu verhindern(III-78 d.B.).

Sozialminister Hundstorfer berichtete dem Ausschuss über die bereits
gesetzten Schritte, etwa befinde sich hinsichtlich Sozialbetrug ein
Erkennungsprogramm in Implementierung. Dieses sei von einer
österreichischen Fachhochschule entwickelt worden und ein gutes
Instrument, um Scheinfirmen zu erkennen, adressierte er etwa an
Gabriela Moser (G). Außerdem habe er eine Studie zum Baubetrug durch
das IHS in Auftrag gegeben, ein Segment, das einen Schaden für die
Gesamtvolkswirtschaft von 1 Mrd. € erzeuge. Diese Angelegenheit werde
sehr ernst genommen, es sei wichtig und notwendig, präsent zu sein.

Der Generaldirektor des Hauptverbands der österreichischen
Sozialversicherungsträger Josef Probst versicherte etwa in Richtung
Andreas Ottenschläger (V), Martina Schenk (T) und Gerald Loacker (N),
dass sich sämtliche Empfehlungen des Rechnungshofs in Umsetzung
befinden. In Bezug auf das Krisenmanagement gebe es seit vergangenen
Herbst ein Handbuch, das neben der IT alle Bereiche umfasse. So wie
Volker Schörkhofer, der im Hauptverband für die IT verantwortlich
zeichnet, merkte auch er an, dass es sich beim Thema Cyber-
Sicherheitsstrategie um eine organisationsübergreifende Aufgabe
handle. Diese Grundsatzfrage sei eine Frage der Republik, deswegen
würde der Verband auch eng mit den Ministerien zusammenarbeiten. Man
habe ein Computer Emergency Response Team, das unter anderem mit dem
Bundeskanzleramt, dem Innenministerium oder mit privaten Firmen
zusammenarbeitet, eingerichtet. "Wir werden laufend besser und
schulen unsere Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen", berichtete
Schörkhofer.

Lob für diese Maßnahmen kam von Rechnungshofpräsident Josef Moser,
der Probsts und Schörkhofers Ansicht hinsichtlich einer Cyber-
Sicherheitsstrategie teilte, aber dennoch auf die Empfehlung des
Rechnungshofs auf gesetzliche Regelungen in diesem Bereich verwies.
Ein eigenes Gesetz für Cyber-Sicherheit ist Hundstorfer zufolge zur
Zeit nicht notwendig, die existierenden Möglichkeiten würden
ausreichen.

Der Rechnungshofbericht wurde einstimmig vertagt. Zur Fristwahrung
nahm der Ausschuss außerdem die RH-Berichte (III-136 d.B.), (III-139
d.B.) und (III-152 d.B.) in Verhandlung und vertagte deren Debatte
einstimmig. (Fortsetzung RH-Ausschuss) keg

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