• 17.03.2015, 11:15:02
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UNHCR appelliert: Integrationspotenzial für subsidiär Schutzberechtigte ausschöpfen!

Neue Studie mit Empfehlungen zur Verbesserung der Situation für subsidiär Schutzberechtigte

Utl.: Neue Studie mit Empfehlungen zur Verbesserung der Situation
für subsidiär Schutzberechtigte =

Wien (OTS) - Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat heute eine
Studie über die Situation von subsidiär Schutzberechtigten in
Österreich veröffentlicht. Anlässlich der Studienpräsentation
forderte UNHCR erneut eine Gleichstellung von subsidiär
Schutzberechtigten mit Flüchtlingen, die in der aktuellen
Asylgesetz-Novelle bereits großteils umgesetzt werden könnte.

Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, die aus ihrem Heimatland
vor Gewalt, unmenschlicher Behandlung oder anderer ernsthafter
Bedrohung flüchten mussten und mit Flüchtlingen ein sehr ähnliches
Schicksal teilen. Sie sind legal in Österreich und nur wenige können
in ihre Heimat zurückkehren. Trotzdem verfügen sie aber nicht über
die gleichen Rechte und Unterstützungsleistungen, was zu schwer
überwindbaren Integrationshindernissen führt, wie die aktuelle
UNHCR-Studie belegt.

Ein wesentliches Problem stellt die zeitliche Befristung ihres
Aufenthalts auf ein bzw. zwei Jahre dar, die für Flüchtlinge nicht
gilt. Auch der Begriff des subsidiären Schutzes an sich ist der
breiten Öffentlichkeit nicht bekannt und führt häufig zu
Benachteiligungen. "Sowohl ArbeitgeberInnen als auch VermieterInnen
werden oft stutzig, wenn sie von der zeitlichen Befristung erfahren
und subsidiär Schutzberechtigte haben deshalb bei der Vergabe von
Arbeitsplätzen und Wohnungen oft das Nachsehen. Einfache Dinge wie
der Abschluss eines Handyvertrages oder Käufe auf Raten werden zu
unüberwindbaren Hürden", so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR
Österreich, anlässlich der Studienpräsentation. Viele
Schutzberechtigte berichteten im Rahmen der Studie außerdem von
großer Unsicherheit und existenziellen Ängsten vor der Verlängerung
des Aufenthaltstitels.

Auch der Zugang zu Sozialleistungen wie Familienbeihilfe oder
Kinderbetreuungsgeld und teilweise zu Leistungen aus der
Mindestsicherung ist für subsidiär Schutzberechtigte eingeschränkt,
und häufig können sie keine Gemeindewohnungen beziehen. "In der
Praxis bedeutet das, dass subsidiär Schutzberechtigte oft den Sprung
aus den Grundversorgungsquartieren heraus nicht schaffen, die aber
für Asylsuchende gedacht sind. Durch die fehlende Unterstützung
bleiben sie in einem Kreislauf von prekären Lebensbedingungen bei
gleichzeitiger Abhängigkeit von staatlichen Leistungen gefangen", so
Pinter weiter.

Ein weiteres Integrationshemmnis ist, dass subsidiär
Schutzberechtigte ihre Familienangehörigen erst nach einer Frist von
einem Jahr nach Österreich holen können. Und auch das Erlangen der
Staatsbürgerschaft ist für subsidiär Schutzberechtigte extrem
schwierig.

In der vorliegenden Studie hat UNHCR anhand von Literatur, Gesprächen
mit subsidiär Schutzberechtigten und ExpertInnen eine umfassende
Situationsanalyse vorgenommen. Neben der grundlegenden Empfehlung,
subsidiär Schutzberechtigte mit Flüchtlingen gleichzustellen, werden
neun Themenbereiche mit Einzelempfehlungen skizziert, die künftig
subsidiär Schutzberechtigten den Weg in die Mitte der Gesellschaft
erleichtern sollen.

"Eine Gleichstellung mit Flüchtlingen würde für subsidiär
Schutzberechtigte ein Türöffner zu vielen Chancen sein und viele
gleichzeitig aus sehr prekären Lebensbedingungen befreien. Eine
verstärkte Integrationsunterstützung würde außerdem nicht nur die
Lebenssituation der Schutzberechtigten nachhaltig verbessern sondern
auch positive Auswirkungen auf Aufnahmegesellschaft und
Volkswirtschaft haben", sagt Pinter.

Die einzelnen Empfehlungen enthalten unter anderem die Ausstellung
eines unbefristeten Aufenthaltstitels, der Zugang zu allen Leistungen
der Mindestsicherung, zu Sozialleistungen wie zu Leistungen aus der
Wohnbauförderung.
Ebenso sollten subsidiär Schutzberechtigte - genau so wie Flüchtlinge
- ihre Familie ohne Wartefrist nach Österreich holen können und der
Zugang zur Staatsbürgerschaft erleichtert werden.
In Österreich wurde in den letzten Jahren jeweils rund 2.000 Menschen
subsidiärer Schutz gewährt.

Nach UNHCR-Schätzungen befanden sich Ende 2013 rund 15.000 subsidiär
Schutzberechtigte in Österreich. Für 2014 liegen von österreichischen
Behörden momentan noch keine Zahlen vor.

Den gesamten Bericht finden Sie auf www.unhcr.at

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