- 13.03.2015, 12:18:10
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Deutschland-Bundesverfassungsgericht: Wo steht im Koran das Wort "Kopf-Tuch"?
Ein Versuch der Aufklärung für das Gemeinwohl, ohne Propagandazwecke und ohne Polemik, aber mit profunden Fakten.
Utl.: Ein Versuch der Aufklärung für das Gemeinwohl, ohne
Propagandazwecke und ohne Polemik, aber mit profunden Fakten. =
Wien (OTS) - ZEITSCHRIFT EINSPRUCH ANALYSE
Frage: Wo steht im Koran das Wort "Kopf-Tuch"?
Antwort: In keinem Vers im Koran! Anders in der Bibel: Sowohl im
Alten als auch im Neuen Testament wird das Kopftuch nicht nur
erwähnt, sondern den Frauen sogar vorgeschrieben (vgl. Paulus,
Korintherbrief).
Laut dem Bericht der "taz"-Zeitung wird ein Karlsruher Urteil über
das Kopftuch nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich
Konsequenzen haben. Denn in Österreich redet man hinter vorgehaltener
Hand immer noch gern und viel über das Kopftuch, jedoch ohne profunde
Kenntnisse über das Kopftuch und dessen Rolle im Islam zu haben.
Nämlich, dass das Kopftuch in der verbindlichsten Hauptquelle aller
Muslime, dem Koran, nicht in einem einzigen Vers als "Kopftuch"
vorkommt, ganz zu scheigen als "Kopftuch-Vorschrift"!
Aber zunächst zur Enstcheidung aus Deutschland: Das deutsche
Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein pauschales
Kopftuchverbot bei Lehrkräften nicht mit der Religionsfreiheit
vereinbar ist. Das Urteil wurde am Freitag veröffentlicht. Aufgrund
einer Computerpanne des Gerichts wurde der Kern des Beschlusses
allerdings schon am Donnerstag bekannt.
Weiterlesen unter Zeitschrift Einspruch:
http://www.ots.at/redirect/einspruch2
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