• 11.03.2015, 12:18:24
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  • OTS0136 OTW0136

Volksanwaltschaft begrüßt Ministerratsbeschluss zu UN-Kinderrechtskonvention

Kräuter: Handlungsbedarf bei unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen

Utl.: Kräuter: Handlungsbedarf bei unbegleiteten minderjährigen
Jugendlichen =

Wien, 11.03.2015 (OTS) - Volksanwalt Günther Kräuter begrüßt den
Beschluss des gestrigen Ministerrats, Vorbehalte gegen einzelne
Artikel der UN-Kinderrechtskonvention zurückzuziehen. Er betrachtet
dies als weiteren Fortschritt Österreichs hinsichtlich des Schutzes
von Kinderrechten, gleichzeitig weist er auf in Österreich noch
ungelöste menschenrechtliche Problemfelder hin. "Nach wie vor werden
minderjährige unbegleitete Flüchtlinge entgegen den Grundsätzen der
UN-Kinderrechtskonvention anders behandelt als Kinder und Jugendliche
mit österreichischer Staatsbürgerschaft", kritisiert Kräuter. In
Österreichs Erstaufnahmezentren des Bundes (Thalham/Traiskirchen)
befinden sich rund 750 Kinder und Jugendliche, für die niemand die
Obsorgeverantwortung trägt. Auch die Länder sieht Kräuter gefordert:
"Es ist wichtig, dass diese im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe die
Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sofort nach deren
Eintreffen in Österreich übernehmen." Kräuter appelliert neuerlich an
politische Entscheidungsträger in Bund und Ländern, ihrer
Verantwortung zur Verbesserung der Lebenssituation von
benachteiligten Kindern nachzukommen. Denn die
UN-Kinderrechtskonvention, deren Bestimmungen in Österreich im
Verfassungsrang stehen, sichert Kindern und Jugendlichen einen
Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates zu.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VOA

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