• 10.03.2015, 10:40:00
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Korneuburger Grundwasser: Behörden-Strafverfahren wegen Befangenheit nach Wien verlegt

GLOBAL 2000 über Entscheidung der Justiz erfreut und hofft auf Parteienstellung.

Utl.: GLOBAL 2000 über Entscheidung der Justiz erfreut und hofft auf
Parteienstellung. =

Wien/Korneuburg (OTS) - Das Oberlandesgericht Wien hat beschlossen,
dass alle Richter des Landesgerichts Korneuburg wegen Befangenheit
vom laufenden Strafverfahren gegen BehördenvertreterInnen in Sachen
Grundwasserkontamination ausgeschlossen sind und die Strafsache dem
Landesgericht für Strafsachen Wien übertragen wird. Eine Verlegung
des Verfahrens hatte Anfang Februar die österreichische
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 beantragt und in ihrem Schreiben
an die Staatsanwaltschaft Zweifel daran geäußert, dass aufgrund von
bestehenden Interessenskonflikten ein Verfahren in Korneuburg
unvoreingenommen und unparteiisch geführt werden kann. "Dass die
Vertreter der österreichischen Richterschaft sich nun entschlossen
haben, das Strafverfahrens nach Wien zu verlegen und somit jeden
Anschein von Befangenheit und Voreingenommenheit von vornherein
ausschließen, ist aus Sicht von GLOBAL 2000 ein begrüßenswerte
Schritt", freut sich Helmut Burtscher, Umweltchemiker von GLOBAL
2000: "Wir hoffen nun, dass vom Landesgericht Wien auch unser Antrag
auf Parteienstellung bei diesem laufenden Verfahren positiv
beantwortet wird."

Seit dem Frühjahr 2013 ermittelt das BAK (Bundesamt für
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung) wegen des Verdachts
der Beitragstäterschaft zur Umweltgefährdung. Versäumnisse und Fehler
der verantwortlichen Behörden bei der Genehmigung und Kontrolle des
Pflanzenschutzmittelherstellers sowie bei den Sanierungsmaßnahmen
könnten nach Einschätzung von GLOBAL 2000 einen erheblichen Beitrag
zum entstandenen Umweltschaden geleistet haben. Die
Umweltschutzorganisation hatte diesbezüglich im Februar 2013 mit der
Korneuburger Umweltstadträtin Elisabeth Kerschbaum (Grüne) und der
Bürgerinitiative "Pro Reines Wasser" eine Sachverhaltsdarstellung bei
der Staatsanwaltschaft Korneuburg eingebracht.

Die genannte Sachverhaltsdarstellung findet sich ebenso wie der
Antrag von GLOBAL 2000 auf Verlegung der Gerichtszuständigkeit sowie
der aktuelle Beschluss des Oberlandesgerichts Wien unter
www.global2000.at

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