Bestehende Emissionen der Pfandbriefstelle abgesichert
Utl.: Bestehende Emissionen der Pfandbriefstelle abgesichert =
Wien (OTS) - Die FMA hat bekanntermaßen am 01.03.2015 einen
Mandatsbescheid erlassen, wonach die Fälligkeiten der von der HETA
ASSET RESOLUTION AG ("HETA") ausgegebener Schuldtitel und anderer
Verbindlichkeiten bis zum Ablauf des 31.05.2016 aufgeschoben werden.
Diese Änderung der Fälligkeiten betrifft auch die Forderungen der
Pfandbriefbank (Österreich) AG, der Pfandbriefstelle der
österreichischen Landes-Hypothekenbanken, der Mitgliedsinstitute der
Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken und
deren Gewährträger gegenüber der HETA betreffend der von der
Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken
emittierten Schuldtiteln und deren Zinsen, sofern die jeweilige
Fälligkeit früher eintreten würde.
Diese Änderung der Fälligkeit bewirkt jedoch keine Änderung der
Fälligkeit der betroffenen Schuldtitel im Außenverhältnis gegenüber
den jeweiligen Inhabern. Inhaber dieser emittierten Schuldtitel
können darauf vertrauen, dass die Mitgliedsinstitute zur ungeteilten
Hand für die Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle haften.
Zusätzlich haften den Inhabern dieser emittierten Schuldtitel die
Gewährträger der Mitgliedsinstitute zur ungeteilten Hand für alle bis
zum 02.04.2003 entstandenen Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle.
Für alle nach dem 02.04.2003 bis zum 01.04.2007 entstandenen
Verbindlichkeiten haften die Gewährträger zur ungeteilten Hand nur
dann, wenn die vereinbarten Laufzeiten nicht über den 30.09.2017
hinausgehen.
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