- 26.02.2015, 09:50:15
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Österreich gegen EU-Vollharmonisierung des Telekommunikationssektors
Bericht des bmvit über EU-Vorhaben 2015 beleuchtet die Fortschritte im digitalen Binnenmarkt
Utl.: Bericht des bmvit über EU-Vorhaben 2015 beleuchtet die
Fortschritte im digitalen Binnenmarkt =
Wien (PK) - Die Arbeiten am digitalen Binnenmarkt der Europäischen
Union gehen 2015 in die nächste Phase. Um die
Digitalisierungsoffensive voranzutreiben, will die Europäische
Kommission heuer die interinstitutionellen Verhandlungen zur
Verordnung über eine stärkere Vernetzung des Unionsraums abschließen,
geht aus dem EU-Vorhabensbericht des Bundesministers für Verkehr,
Innovation und Technologie (bmvit), Alois Stöger, hervor. Auf wenig
Gegenliebe im bmvit stoßen die Bestrebungen der Kommission, alle
nationalen Bestimmungen im Telekommunikationssektor weitgehend zu
vereinheitlichen. Konkret wird befürchtet, die Vollharmonisierung der
Telekomregulierungen könnte dem Konsumentenschutz abträglich sein und
würde den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und nationale
Regulierungsbehörden aufgrund von europäischen Genehmigungsverfahren
eher erhöhen als vermindern. Positiv aufgenommen werden indes die
Punkte aus dem Verordnungsvorschlag, die auf ein offenes Internet mit
klaren Netz-Neutralitätsregeln abzielen.
Der digitale Binnenmarkt, der gemeinsam mit Harmonisierungen im
Verkehrs- und Luftfahrtwesen dem Wirtschaftsleben in der Europäischen
Union neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen
geben soll, wurde 2013 von den Staats- und Regierungschefs im
Europäischen Rat beschlossen. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie
sollen der Zugang zu schnellen Internetdiensten in der Europäischen
Union flächendeckend verbessert und die Forschungsinvestitionen im
Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien erhöht werden.
Vernetzung Europas: bmvit warnt vor Überregulierung am
Telekommunikationsmarkt
Der Verordnungsvorschlag für "Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt
der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des
vernetzten Kontinents" wird seitens des bmvit vorbehaltlich
betrachtet. In vielen Bereichen beschreibt das Ministerium die
Regelungen zur Umsetzung des digitalen Binnenmarkts als
überschießend, vor allem da mit dem EU Telekom Paket einige der
Bestimmungen bereits in nationales Recht überführt worden sind.
Fraglich sei, ob die vielen Detailregelungen tatsächlich der
Digitalisierung Europas den erhofften Schwung geben.
Zielsetzungen des Entwurfs für ein vernetztes Europa sind,
BürgerInnen und Unternehmen in der EU grenzüberschreitend zu gleichen
Preisen mit elektronischen Kommunikationsdiensten zu versorgen und
das Anbieten dieser Dienste in einem Mitgliedsstaat auch Unternehmen
aus anderen EU-Ländern unbürokratisch zu ermöglichen. Eine EU-weite
Genehmigung von Telekommunikationsunternehmen trägt aus Sicht des
Ministeriums aber nicht zum Bürokratieabbau bei, da Verwaltungshürden
weniger bei den geltenden Notifizierungsverfahren lägen, sondern eher
in Bereichen wie Wettbewerbs-, Steuer-, Unternehmens-, Arbeits-, und
Sozialrecht. Ähnlich lautet die Kritik an vereinheitlichten
Regelungen zur Zuteilung von harmonisierten Frequenzen für drahtlose
Breitbandversorgung - auch hier würden nationale Verfahren durch die
zusätzliche Koordinierung der Ausschreibungen auf EU-Ebene
komplizierter. Im Zusammenhang mit dem Roaming dürfe eine
grenzübergreifende Angleichung der Preise für Kommunikationsdienste
nicht die EndkundInnen mit einer Tariferhöhung belasten bzw. der
Netzqualität schaden, so das bmvit, das von einer vergleichsweise
geringen Zahl an regelmäßigen RoamingnutzerInnen ausgeht.
Generell wird beanstandet, die Kommission habe den Vorschlag ohne
öffentliche Konsultation erstellt und stärke darin ihre
Eingriffsrechte auf Kosten nationaler Kompetenzen. Speziell im Sinne
des hohen heimischen Konsumentenschutzniveaus warnt das bmvit vor
einer Vollharmonisierung der Bestimmungen für
Telekommunikationsdienste und sieht sich darin einer Meinung mit der
Mehrheit der EU-Mitgliedsländer. Der EU-Ausschuss des Bundesrats übte
schon 2013 scharfe Kritik an den Plänen zur Harmonisierung der
elektronischen Kommunikation (siehe Parlamentskorrespondenz Nr.
745/2013). Abgesehen von den Kritikpunkten begrüßt Österreich das
Ansinnen, europaweite Regelungen zur gleichwertigen Übertragung von
Daten im Internet zu schaffen. Diese Netzneutralität sei ein
wesentlicher Faktor, innovative Dienst zu ermöglichen.
Die EU-Kommission will heuer die Verhandlungen über den
Verordnungsvorschlag mit dem Rat und dem Europäischem Parlament zu
Ende führen. Genauso sollen Gespräche zu einer europäischen
Datenschutzreform abgeschlossen werden. Geplant sind außerdem eine
Modernisierung der EU-Gesetzgebung zum Urheberrecht, Vereinfachungen
im Online-Handel und eine Stärkung der Cyber-Sicherheit. Zur
Kostenreduktion beim Breitbandausbau soll bis 2016 eine Angleichung
der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für
Hochgeschwindigkeitsnetze erfolgen; laut bmvit wird an der nationalen
Umsetzung dieser Richtlinie gearbeitet.
Mehr Zusammenarbeit auf der Schiene und in der Luft
In Kraft treten heuer mehrere Bestimmung für den Eisenbahn- und den
Luftverkehr der Europäischen Union. Der Ansatz ist hier, durch
einheitliche Regelwerke für den Binnenmarkt verstärkte Zusammenarbeit
nationaler Akteure zu erreichen. So werden beispielsweise mit
Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission die Umsetzung
gemeinsamer Sicherheitsvorgaben im Eisenbahnverkehr näher definiert
und die Leistungen der Flugsicherungsdienste mit dem Leistungsrahmen
des Europäischen Flugverkehrsmanagements in Einklang gebracht. Eine
Verordnung zielt im Sinne der Unfallvermeidung überdies auf einen
intensivierten Austausch von Informationen über potentielle
Sicherheitsgefahren in der Zivilluftfahrt ab, um schneller auf
sicherheitsbezogene Störungen und Mängel reagieren zu können. Im Rat
der EU hat man die Verhandlungen über die Kommissionsvorschläge für
einen einheitlichen europäischen Luftraum wieder aufgenommen.
Beabsichtigt wird, die Reform der Flugsicherung zu beschleunigen,
zumal man mit einer Zunahmen des Flugverkehrs in den kommenden Jahren
rechnet. Vor diesem Hintergrund erwartet der Rat im zweiten Halbjahr
2015 auch einen Verordnungsvorschlag über unlautere
Preisbildungspraktiken im Luftverkehr. Weiters hat die Kommission für
heuer Gesetzgebungsvorschläge für zivile Drohnen angekündigt.
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit in
der EU-Luftfahrtbranche will die Europäische Kommission mit einem
"Luftverkehrspaket" anstoßen. Als Grundlage dafür dient eine
Mitteilung der Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), die
heuer ansteht. Im Bereich Straßenverkehr plant die Kommission im Zuge
der Rechtsbereinigung, mehrere überholte Legislativakte aufzuheben
bzw. zu vereinfachen, was grundsätzlich von österreichischer Seite
begrüßt wird. Kritisch wertet das Ministerium in diesem Zusammenhang
aber Überlegungen, die auf eine Liberalisierung der Kabotage im
Binnengüterverkehr abzielen. Befürchtet wird ein Lohn- und
Sozialdumping, das zu Wettbewerbsverzerrungen in der heimischen
Güterbeförderungsbranche führen könnte. Dass die Kommission den
Verordnungsentwurf für eine Liberalisierung der
Bodenabfertigungsdienste im Luftfahrtgewerbe zurückziehen will,
findet dagegen Zustimmung im bmvit, weil die angedachten
Liberalisierungsschritte auf Kosten der Qualität und der
ArbeitnehmerInnen gehen würden, heißt es im Bericht.
Von Österreich unterstützt werden außerdem die Bestrebungen der
Kommission, öffentliche Stellen vermehrt zur Beschaffung sauberer und
energieeffizienter Straßenfahrzeuge anzuhalten. Zentral in der EU-
Verkehrspolitik des Rats ist ebenfalls die Förderungen einer
effizienten, sicheren und umweltfreundlichen Mobilität. Der Aufbau
einer europäischen Infrastruktur für alternative Kraftstoffe soll
vorangetrieben werden. Hinsichtlich Schienenverkehr plant die
Ratspräsidentschaft, die Verhandlungen über das vierte Eisenbahnpaket
zur Liberalisierung des Schienenpersonenverkehrs näher dem Abschluss
zu bringen und, sobald ein entsprechender Richtlinienentwurf der
Kommission vorliegt, Bestimmungen zur Lärmreduktion bei Güterzügen zu
debattieren.
Ruhezeiten von LKW-LenkerInnen werden strenger kontrolliert
Die Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten der BerufskraftfahrerInnen in
der Europäischen Union erhält mehr Aufmerksamkeit. Im März tritt die
EU-Verordnung für ein Fahrtenschreibersystem mit ausgeweiteter
Kontrollfunktion in Kraft, geht aus dem EU-Vorhabensbericht hervor.
Ziel der Maßnahme ist gesteigerte Sicherheit im Straßenverkehr.
Außerdem sollen durch die Gewährleistung der Ruhephasen die
Arbeitsbedingungen für KraftfahrerInnen verbessern werden. Betrug
durch Manipulationen der Fahrtenschreiber und Reparaturen der
Fahrzeuge in nicht zugelassenen Werkstätten will man damit vorbeugen.
Zukünftig wird die Fernkommunikation der Fahrtenschreiber
sichergestellt, sodass die Exekutive schon vor einer
Fahrzeugkontrolle grundlegende Hinweise über die Befolgung der
Vorschriften durch die Fahrerin oder den Fahrer erhält. Vorgesehen
ist auch, die Sanktionen EU-weit auf ein möglichst einheitliches
Niveau zu bringen. (Schluss) rei
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