Wien (OTS) - Der heutige Tag gilt jenen Personen, die oftmals zu
wenig beachtet werden: die Kriminalitätsopfer. Vor allem jetzt, nach
den jüngsten, tragischen Ereignissen in Paris und Kopenhagen, ist es
Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter ein Anliegen, am "Tag der
Kriminalitätsopfer" dabei zu sein. Dieser wird vom Bundesministerium
für Inneres und dem Weissen Ring organisiert und stellt heuer
besonders junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren in den
Mittelpunkt.
Jugendliche als Opfer von Straftaten im öffentlichen Raum
Selbstverständlich sind alle in einem Strafverfahren tätigen
Behörden, Einrichtungen und Personen verpflichtet, Opfer mit Achtung
ihrer persönlichen Würde zu behandeln und ihr Interesse an der
Wahrung ihres höchstpersönlichen Lebensbereiches zu beachten. Dieser
Grundsatz gilt allgemein aber ganz besonders dann, wenn Jugendliche
und junge Erwachsene Opfer von Straftaten sind.
"Wir in Österreich sind im Bereich Opferschutz gut aufgestellt,
besonders auch in Hinblick auf Jugendliche und junge Erwachsene.
Diese haben beispielsweise das Recht, kostenlos psychosoziale sowie
auch juristische Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. Ebenso
können sich jugendliche Opfer bei der Vernehmung als Zeuge von einer
Vertrauensperson begleiten lassen", betont Justizminister
Brandstetter.
2015: Umsetzung einer weiteren Opferschutz-Richtlinie
Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die Gefahr der sekundären
und erneuten Traumatisierung, der Einschüchterung und der Vergeltung
besonders hoch. Aus diesem Grund soll noch heuer die
Opferschutz-Richtlinie der EU (2012/29/EU) umgesetzt werden. Sie
stellt besonders auf die Schutzbedürfnisse von Kindern, die das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ab. Abseits der Richtlinie
gibt es bereits im aktuell geltenden Strafprozessrecht umfassende
Möglichkeiten, auf Jugendliche und junge Erwachsene als Opfer von
Straftaten individuell einzugehen und ihre besonderen Bedürfnisse im
Zuge von Strafverfahren zu berücksichtigen.
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