- 16.02.2015, 12:24:18
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Erklärung der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) in Zusammenhang mit der Stellungnahme der Bioethikkommission
Wien (OTS) - Die im Verlauf der letzten Monate stattgefundenen
Diskussionen der parlamentarischen Enquetekommission zum Thema
"Sterben in Würde" haben erfreulicherweise große Aufmerksamkeit in
der Öffentlichkeit gefunden. Nun liegt eine Stellungnahme der
Bioethikkommission vor, in der u.a. eine Reform der gesetzlichen
Regelung betreffend der "Beihilfe zum Suizid" gefordert wird und in
der Empfehlungen sehr unterschiedlicher Kategorien ausgesprochen
werden.
Die Österreichische Palliativgesellschaft (OPG), die offizielle und
wissenschaftliche Fachgesellschaft, in der Menschen aller
Professionen und Berufsdisziplinen vereint sind, welche schwerkranke
und sterbende Menschen betreuen, sieht keine Notwendigkeit der
gesetzlichen Änderung und lehnt eine gesetzlich erlaubte Möglichkeit
der Assistenz beim Suizid ab.
Hervorzuheben ist, dass in der Stellungnahme der Bioethikkommission
auch ein "abweichendes Votum" von einem Drittel der
Kommissionsmitglieder ausgesprochen worden ist, das eine solche
Gesetzesänderung nicht empfiehlt! Betont wird dort, dass die
Rechtssprechung auch jetzt schon die Möglichkeit bietet, auf die
Gewissensnot des Einzelnen ausreichend einzugehen. Diesen Weg
empfiehlt auch Justizminister Brandstetter aktuell - und dies
entspricht auch der Sichtweise der Österreichischen
Palliativgesellschaft. Damit brauchen wir nicht diese gefährliche
Richtungswendung einzuschlagen, welche der ärztlich assistierte
Suizid mit sich bringen würde.
Die OPG unterstützt die Empfehlungen der Bioethikkommission in der
Forderung nach einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Palliativ- und
Hospizversorgung, genauso wie den im Dokument und allseits
geforderten und unumstritten nötigen flächendeckenden Ausbau der
Hospiz- und Palliativversorgung!
Der Todeswunsch und Suizidgedanken sind oft Bestandteil der
Überlegungen schwerkranker Menschen. Wir brauchen die Achtsamkeit für
solche Signale und wir brauchen die Kompetenz, solche Gespräche zu
führen. Die Beihilfe zum Suizid gehört aus Sicht des Vorstandes der
Österreichischen Palliativgesellschaft nicht zum Grundverständnis
qualitätsvoller Palliativbetreuung. Unser Ziel muss die
Weiterentwicklung und gleichrangige Inklusion palliativmedizinischer
Kompetenz und Strukturen ins Gesundheitssystem und die breite
Ausbildung für alle Beteiligten im Umgang mit schwerkranken und
sterbenden Menschen sein, damit wir den Menschen in ihrem Leiden
bestmöglich gerecht werden können.
Die gesetzliche Freigabe des assistierten Suizids würde einen
Richtungswechsel bedeuten, der die derzeitigen Bemühungen des Ausbaus
der Hospiz- und Palliativversorgung beeinträchtigen würde, und wird
von der OPG nicht unterstützt.
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